Verivox unterstützt bei Stromanbieterwechsel und Kündigung des Stromvertrags
Stand: 18.09.2007
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Verivox erleichtert den Verbrauchern den Stromanbieterwechsel und erklärt, was bei der Kündigung des Stromvertrags aufgrund einer Preiserhöhung beim Anbieter zu beachten ist.
Die Kündigung des Stromvertrags muss schriftlich erfolgen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kündigung des Kunden zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.
Die für die Kündigung erforderlichen Daten können direkt am PC in die Vorlage eingefügt werden:
Grundversorger müssen ihre Kunden sechs Wochen im Voraus über die Preiserhöhung informieren. Da ein Stromanbieterwechsel eine Vorlaufzeit von sechs bis acht Wochen erfordert, sollten die Verbraucher damit rechnen, dass sie, wenn sie selbst kündigen, vorübergehend in die Ersatzversorgung kommen. Wenn ein Sondervertrag geschlossen wurde, sollte der Kunde sich anhand der Unterlagen informieren, ob abweichende Kündigungsbedingungen vertraglich geregelt wurden. In der Regel gilt zwar, dass auch bei Sonderverträgen ein außerordentliches Kündigungsrecht gewährt wird. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in diesen Verträgen eine Preisanpassungsklausel vereinbart wurde und unter Umständen längere Kündigungsfristen gelten.