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Ersatzversorgung

Strom- und Gasversorger sind auf Leitungsnetze angewiesen, um ihre Kunden zu beliefern. Wenn ein Netzbetreiber einem Unternehmen das Recht auf die Nutzung der Netze entzieht, fallen die Haushaltskunden in die sogenannte Ersatzversorgung. Das kann beispielsweise im Fall einer Anbieterinsolvenz geschehen. Auch wenn es zu Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt und unklar ist, wer der aktuell zuständige Versoger ist, kann die Ersatzversorgung greifen. Was bedeutet das und was sollten Sie in der Ersatzversorgung beachten?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Hier erfahren Sie sofort, wann es sich wieder lohnt zu sparen
  3. Ersatzversorgung: Was bedeutet das?
  4. Ersatzversorgung ist Notfallhilfe
  5. Was sollten Kunden in der Ersatzversorgung beachten?
  6. Jetzt Strom- oder Gastarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt.
  • Der örtlichen Grundversorger ist zuständig für die ununterbrochene Ersatzbelieferung mit Strom und Gas.
  • Haushaltskunden in der teuren Ersatzversorgung können jederzeit wechseln.

Ersatzversorgung: Was bedeutet das?

Für die Ersatzversorgung ist der örtlichen Grundversorger zuständig. Sie greift immer, wenn Energie aus dem öffentlichen Netz entnommen wird, der zuständige Energieanbieter aber unklar ist. Wenn ein Netzbetreiber einem Unternehmen das Recht auf die Nutzung der Netze entzieht, fallen die Haushaltskunden in die sogenannte Ersatzversorgung. Das kann beispielsweise geschehen, wenn das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Ersatzversorgung ist Notfallhilfe

Mit der Ersatzversorgung wird gesetzlich sichergestellt, dass niemand im Dunkeln sitzen oder im Winter frieren muss. Das regelt Paragraph 38 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Ersatzbelieferung für Haushaltskunden greift, wenn ein Energieversorger das Netznutzungsrecht verliert oder es zu ungeplanten Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt. Dann springt der örtliche Grundversorger ein. Die Ersatzversorgung kann bis zu drei Monate dauern und sie hat keine Kündigungsfrist. Wechseln Sie in dieser Zeit nicht aktiv den Tarif, werden Sie anschließend in den örtlichen Grundversorgungstarif eingestuft.

Wichtig: Eine Reihe von Grundversorgern verlangt in der Ersatzversorgung deutlich höhere Preise als in der Grundversorgung. Diese höheren Preise müssen allerdings genau nachgewiesen werden. Ein bloßer Hinweis auf gestiegene Beschaffungskosten reicht laut Verbraucherzentrale nicht aus. Die Preise in der Ersatzversorgung dürfen dafür häufig geändert werden: Sie können immer zum ersten und fünfzehnten eines Monats ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Auf der Internetseite des Grundversorgers müssen die Preise der letzten sechs Monate veröffentlicht werden.

Was sollten Kunden in der Ersatzversorgung beachten?

Schritt 1: Auf Post achten

Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren, denn die Versorgung ist gesetzlich gesichert. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich über die Kündigung des Netzzugangs und die Ersatzversorgung schriftlich zu informieren. Auch der örtliche Grundversorger muss schriftlich mitteilen, dass er nun der neue Lieferant ist.

Schritt 2: Zählerstand ablesen und dokumentieren

Sobald die Kunden erfahren haben, zu welchem Termin die Ersatzversorgung begonnen hat, sollten sie handeln. Denn bei der Ersatzbelieferung darf der Verbrauch geschätzt werden. Um nicht zu viel zu bezahlen, sollten die Kunden ihren Zählerstand ablesen und ihn sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Grundversorger mitteilen. Am besten dokumentieren Sie den Zählerstand auch mit einem Foto des Zählers.

Schritt 3: Günstigen Tarif finden

Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen manchmal dem Grundversorgungstarif des örtlichen Gasanbieters bzw. Stromanbieters, für die Dauer von drei Monaten können jedoch auch deutlich höhere Preise verlangt werden. Mit einem Gaspreis-Vergleich oder Strompreis-Vergleich können Sie prüfen, ob es günstigere Angebot gibt. Geben Sie einfach Ihren Verbrauch, den Sie auf Ihrer letzten Abrechnung finden, und Ihre Postleitzahl ein.

Schritt 4: Die Kündigung der Ersatzbelieferung durch den neuen Anbieter

Bei der Wahl eines neuen Anbieters sollten Haushaltskunden neben dem Preis auch auf faire Vertragsbedingungen wie kurze Laufzeiten und Preisgarantien sowie auf Empfehlungen anderer Kunden achten. Um die Kündigung der Ersatzversorgung müssen sich die Verbraucher nicht selbst kümmern. Das übernimmt der neue Versorger.

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    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH SVSstrom privat, Kosten: 1.868,98 Euro

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