TelDaFax ENERGY zählt 40.000 Kunden
Stand: 12.07.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Troisdorf - Fünf Monate nach dem Start der vertrieblichen Aktivitäten der TelDaFax ENERGY GmbH am 3. Februar zählt das Unternehmen nahezu 40.000 Kunden. Allein im Monat Juni wurden 13.000 Neukunden akquiriert.
"Wir haben starke Vertriebspartner", so Klaus Bath, Geschäftsführer der TelDaFax ENERGY GmbH, "und auch die Nachfrage von Seiten der Endkunden ist sehr groß. Insbesondere schätzen die Kunden den individuellen Service der etwa 70 TelDaFax-Mitarbeiter. Zusätzlich profitieren wir von dem veränderten Bewusstsein der Kunden im Öko-Bereich: Wir freuen uns sehr über die positiven Reaktionen auf unser Ökostrom-Angebot "Sunpower"." "Die Kunden bemühen sich aktiv darum", so Klaus Bath, "einen günstigen Stromanbieter zu finden. Sie recherchieren im Internet und nutzen die zahlreichen Tarifrechner, die dort zu finden sind. Trotz anfänglicher Skepsis seitens der Verbraucherschützer, die – ebenso wie einige Wettbewerber – unsere Sonderabschlagszahlung fälschlicherweise als "Kaution" bezeichnet haben, können wir sehr gute Ergebnisse verbuchen. Die Kunden verstehen, dass sie von der Sonderabschlagszahlung nur profitieren können, da sie ihnen einen zusätzlichen Rabatt garantiert, durch den unser Stromangebot in der Regel das günstigste auf dem Markt wird."
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So haben wir gerechnet
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Jahresverbrauch: 4.000 kWh
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.