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Streit um Schutzkonzept für Atomkraftwerke

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin/Hannover (dpa) - Das Bundesumweltministerium hält die Pläne der Atomindustrie zum Schutz der Kernkraftwerke in Deutschland vor Terroranschlägen nicht für ausreichend. "Das Konzept der Betreiber, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern", stellte das Ministerium am Montag fest. "Diese Behauptung ist sachlich falsch", teilte die Sprecherin des Atomkraftwerkbetreibers E.ON Kraftwerk GmbH am Abend in Hannover mit.

Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hatte das Konzept geprüft und danach ihre Einschätzung abgegeben und den Bundesländern mitgeteilt. Die Länder sind für den Schutz der Anlagen zuständig. Das Bundesumweltministerium wies damit die Absicht von Landesministerien zurück, eine Vernebelung ohne Prüfung der Wirksamkeit zu genehmigen.

Das Betreiberkonzept sieht nach Angaben des Ministeriums vor, ein Atomkraftwerk bei einem Angriff durch künstlichen Nebel so einzuhüllen, dass der Pilot sicherheitsrelevante Teile des Atomkraftwerkes entweder nicht oder nicht zielgenau treffen kann. Dabei werde das Verhalten möglicher Täter nicht hinreichend berücksichtigt. Die Betreiber wurden aufgefordert, das Konzept nachzubessern.

Nach Angaben von E.ON kommt das Gutachten aber zu dem Ergebnis, dass die von den Kraftwerksbetreibern vorgeschlagene Massnahme wirksam ist. "Da dem Bundesumweltministerium dieses Ergebnis ganz offensichtlich nicht passt," verlange es von der GRS nachträgliche Veränderungen und das Gutachterergebnis negativ zu beeinflussen. "Diese Vorgehensweise kann nur als Versuch der Manipulation eines unabhängigen Gutachters gewertet werden", erklärte die E.ON- Sprecherin. Das würden die Betreiber nicht hinnehmen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte empfohlen, die älteren Kraftwerke Biblis A, Philippsburg I, Obrigheim, Isar I und Brunsbüttel vom Netz zu nehmen, weil sie nicht ausreichend gegen Angriffe mit entführten Passagierflugzeugen geschützt seien.