Darmstadt/Berlin (dpa) - Viele Häuser verschleudern nach wie vor teure Energie: Durch ungedämmte Wände und Decken dringt Wärme nach draußen, und alte Heizsysteme verbrauchen unnötig viel Öl und Gas. Bis Ende des Jahre müssen einige Hausbesitzer ihre Immobilien daher jetzt weiter aufrüsten: Sie dürfen alte Heizkessel nicht weiter betreiben und müssen die obersten Geschossdecken dämmen. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Zum 31. Dezember enden einige Übergangsfristen, zumindest für einen Teil der Hausbesitzer. Denn nur eine Minderheit ist von den Vorschriften betroffen.
So ist die Frist 31. Dezember vor allem für Vermieter wichtig. Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus schon lange besitzt und zumindest anteilig selbst nutzt, kann alles beim Alten lassen, erläutert Werner Eicke-Hennig, Leiter der Hessischen Energiespar-Aktion beim Institut Wohnen und Umwelt in Darmstadt. Erst bei einem Verkauf muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren nachrüsten. Etwas komplizierter wird es für Eigentümer, die ihr Haus nach Inkrafttreten der EnEV im Februar 2002 gekauft haben. Erwarben sie es bis Ende 2004, gilt für sie die oben genannte Frist. Wer jedoch erst 2005 zum Immobilienbesitzer wurde, hat bis Ende 2007 Zeit.
Die EnEV schreibt vor, dass alte Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, gegen moderne Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel oder andere effiziente Heiztechniken ausgetauscht werden. "Das sind zum Beispiel Holzpellet-Heizungen, Wärmepumpen oder
Solaranlagen", sagt Thomas Drinkuth, Projektleiter bei der Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin. Ausgenommen von der Umrüstpflicht sind Kessel, die nach dem 1. November 1996 einen neuen Brenner bekamen. Für sie verlängert sich die Frist um weitere zwei Jahre.
Darüber hinaus müssen bis zum 31. Dezember alle begehbaren, aber nicht ausbaufähigen Dachböden isoliert werden. "Dazu gehören zum Beispiel Spitzböden", erklärt Helga Nord, Energieberaterin bei der
Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover. Ist der Dachboden theoretisch ausbaubar, muss er nicht isoliert werden. "Wir raten aber, ihn auf jeden Fall zu dämmen", sagt Eicke-Hennig. Dämmmaterial könne der Eigentümer leicht selbst verlegen und dadurch
Energie sparen. Gut sei eine Dämmstoffdicke von 20 Zentimetern, erklärt Helga Nord. Das notwendige Material gibt es im Baumarkt oder im Fachhandel.
Ebenfalls bis Ende des Jahres müssen alle Rohre, die durch unbeheizte Räume führen, gedämmt werden. "Die
Dämmung muss mindestens so dick sein wie der Innendurchmesser der Rohre", erklärt Eicke-Hennig. Diese Regelung gilt nicht nur für gerade Rohre, sondern auch für Mischer, Armaturen und Krümmungen. Im Baumarkt oder im Fachhandel gebe es für diese Teile spezielle Manschetten, wodurch Heimwerker auch diese Arbeit leicht selbst erledigen können.
Für all diese Vorschriften gelten die anfangs genannten Ausnahmen: Die Frist 31. Dezember betrifft vor allem Mietshäuser. Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor 2002 gekauft wurden, sind ausgenommen. Hier müssen die Vorschriften erst nach einem Verkauf innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Für Käufer bedeutet das: Sie sollten sich schon bei der Besichtigung erkundigen, ob das gewünschte Objekt die EnEV-Vorschriften erfüllt, rät Drinkuth.
Selbst wer sein Haus nachrüsten müsste, die Vorgaben der EnEV aber missachtet, hat jedoch nichts zu befürchten. Die Umsetzung der Vorschriften wird nach Angaben der Experten nicht kontrolliert. "Es sind keine Sanktionen vorgesehen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Eigentümer aus Eigeninteresse handeln, um die Energiekosten zu senken", sagt Drinkuth. Ist das bei Mietshäusern nicht der Fall, sollten sich Mieter beschweren, rät Eicke-Hennig. "Sie können wegen überhöhter Heizkosten Ärger machen und die Umrüstung einfordern."