Künast-Ressort geht bei Strompreis-Regulierung auf Länder zu
Stand: 30.07.2004
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Berlin (dpa) - In der Auseinandersetzung über die staatliche Strompreisregulierung kommt das Bundesverbraucherministerium anders als Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) den Ländern entgegen.
Zugleich bekräftigte Müller Clements Einschätzung, dass mit den zwei Tage zuvor vom Kabinett verabschiedeten gesetzlichen Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz die Strompreise im Laufe der Zeit sinken werden. Dies war wegen der weiterhin geplanten Monopol-Strukturen der Netzbetreiber und der erwarteten Weiterleitung von Gebühren an die Stromkunden von den Verbraucherverbänden bestritten worden. Der Staatssekretär von Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) warnte davor, bei der Beurteilung des Gesetzes nur die Preise im Blick zu haben. Der Staat müsse auch die langfristige Stromversorgung sicher stellen. Deshalb fördere er ja auch Erneuerbare Energien.
Insgesamt verteidigte Müller den von Clement vorgelegten Gesetzentwurf. Den Kunden werde ein Wechsel des Stromanbieters erleichtert. Durch die Kennzeichnung des Energiemixes auf ihren Stromrechnungen sollen sie eher in die Lage versetzt werden, zum Anbieter ihrer Wahl zu wechseln - zum Beispiel mit höheren Anteilen aus erneuerbaren Energien wie Windkraft oder Biomasse.
In der zentralen Streitfrage einer fairen Wettbewerbssteuerung durch die künftige Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post (REGTP) hatten die Länder nachdrücklich ein Preisgenehmigungsverfahren für die Netzleitungsentgelte verlangt. Während Clement dies mit dem Hinweis auf zu viel Bürokratie ablehnte, hält die Ländermehrheit eine solche Vorweg-Kontrolle für effizienter als eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht, die der Bundesminister durchsetzen will.
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