Hintergrund: Bundesnetzagentur prüft bei Gas und Strom nur Netzentgelte
Stand: 08.09.2005
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Bonn (dpa) - Von der neu gegründeten Bundesnetzagentur sind zum Gas- und Strommarkt keine direkten Weichenstellungen zu Endpreisen zu erwarten. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich auf den Netzzugang und die Netzentgelte (Tarife für die Durchleitung) der Unternehmen und nicht unmittelbar auf die Gas- und Strompreise für Privathaushalte. Für Haushaltskunden macht dieser Netzentgelt-Anteil etwa ein Drittel des Preises aus.
Die rund 1500 Netzbetreiber haben nach dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz die Pflicht, ihre Daten und Anträge zur Genehmigung von Entgelten an die neue Bundesnetzagentur zu übermitteln. Ab Fristbeginn Ende Juli haben die Stromunternehmen dafür nach dem Gesetz drei Monate Zeit, die Gasunternehmen können sich ein halbes Jahr lang Zeit lassen. Erst nach Vorlage der endgültigen Unterlagen schreitet die Netzagentur zur Prüfung. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat sie dafür weitere sechs Monate Zeit.
Die Gas- und Stromendpreise setzen sich aus mehreren weiteren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören die Kosten für die Erdgasförderung, die Stromerzeugung, Beschaffung und Vertrieb sowie staatliche Abgaben und Kosten für Messeinrichtungen.