Gericht untersagt E.ON Werbung mit Preisvergleich zur Konkurrenz
Stand: 28.09.2007
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Brandenburg/Havel (dpa) - Der Stromversorger E.ON edis darf nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nicht mit einem Vergleich der Preise des Konkurrenten Yello Strom werben. Der Wettbewerbssenat habe die Berufung von E.ON edis gegen ein Urteil der Vorinstanz in dieser Sache zurückgewiesen, teilte das Gericht am Freitag in Brandenburg/Havel mit. Das Verbot sei zu Recht ergangen, denn die Werbeaussage sei "in ihrer Verallgemeinerung unzutreffend und deshalb irreführend", heißt es in der Mitteilung.
"Begründet hat er seine Entscheidung damit, dass die Werbeaussage "Gelb - nicht wirklich günstiger" bei einer Gesamtbetrachtung der Werbung als "Gelb - generell nicht günstiger als E.ON edis" zu verstehen sei", heißt es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts. Zudem seien Vergleiche für Verbrauchsmengen genommen worden, bei denen Yello durchweg höhere Preise nehme. Allerdings verlange Yello Strom bei einem weniger hohen Jahresverbrauch niedrigere Entgelte als E.ON edis. Dies sei aus der Werbung aber nicht hervorgegangen.