EnWG-Novelle: Netzkunden verlangen Anreizregulierung
Stand: 08.10.2004
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Eine Stellungnahme folgender Verbände:
- AFM+E - Aussenhandelsverband für Mineralöl und Energie e.V.
- bne - Bundesverband Neuer Energieanbieter
- VEA - Bundesverband der Energieabnehmer e.V.
- VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
- ZDH - Zentralverband des Deutschen Handwerks
Das Ziel Realkapitalerhaltung müsse die bisher im Verordnungsentwurf verwendete Nettosubstanzerhaltung ersetzen. Beide Methoden führten formal zu den gleichen Ergebnissen, die Realkapitalerhaltung gewähre durch ihre Transparenz der REGTP aber bessere Kontrollen. Ähnlich sehe es mit dem in der Verordnung verwendeten Begriff "elektrizitätswirtschaftlich rationelle Betriebsführung" aus. Dieser werde von der Branche traditionell verwendet und sei ungeeignet, die Idee des Leitungswettbewerbs zu fördern. Besser sei hier die Orientierung an der "effizienten Leistungserstellung". Der Wagniszuschlag im Verordnungsentwurf für den Netzbetrieb sei zudem deutlich zu reduzieren. Das Wagnis beim Betrieb eines Netzmonopols sei kaum auszumachen und eine Kostenunterdeckung so gut wie ausgeschlossen.
Bei der Netzzugangsverordnung Strom bestehe bei den Themen Regelenergie, Verlustenergie, Engpassmanagement, Abstimmungsprozesse zwischen Netzbetreibern und Lieferanten sowie Messwesen noch Veränderungsbedarf. Vor allem die enge Verflechtung zwischen Stromanbietern und Netzbetreibern müsse aufgebrochen werden. Derzeit werde der Regelenergiemarkt von Kraftwerksgesellschaften, die mit den Netzbetreibern verbunden sind, dominiert. Um die Angebotsseite zu stärken, müsse aber möglichst vielen Anbietern die Teilnahme ermöglicht werden. Eine Absenkung der Mindestangebotsgröße, der Ausschreibungsdauer und eine regelzonenübergreifende Ausschreibung seien hierfür notwendig. Zudem sei eine regelzonenübergreifende Bedarfsermittlung zur Verhinderung eines "Gegeneinanderregelns" notwendig.
Strom zur Deckung der Netzverluste müsse - wie von der EU gefordert - auch am Markt und nicht wie bisher beim eigenen Vertrieb beschafft werden. Zur optimalen Nutzung der Netzengpässe sei deren unverzügliche Bekanntgabe notwendig, nur diese Transparenz führe zur notwendigen Planungssicherheit bei den Netznutzern. Erlöse bei der Engpassbewirtschaftung - etwa aus Auktionen - müssten aus Sicht der Netzkunden zweckgebunden zu deren Beseitigung eingesetzt werden. Für flächendeckenden Wettbewerb sei die Festlegung einheitlicher Abstimmungsstandards zwischen Lieferanten/Netzbetreibern und Gasanbietern bei größtmöglicher Automatisierung der Abstimmungsprozesse sicherzustellen. Beim Messwesen müssten zukünftig auch Unternehmen, die nicht in den Einflussbereich des Netzbetreibers gehören, zugelassen werden.