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EnWG-Novelle: Netzkunden verlangen Anreizregulierung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Eine Stellungnahme folgender Verbände:

  • AFM+E - Aussenhandelsverband für Mineralöl und Energie e.V.
  • bne - Bundesverband Neuer Energieanbieter
  • VEA - Bundesverband der Energieabnehmer e.V.
  • VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
  • ZDH - Zentralverband des Deutschen Handwerks

Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Netzentgelt- und Netzzugangsverordnungen Strom sind nach Ansicht der Netzkunden noch nicht wettbewerbsfördernd. Angesichts der vielschichtigen Regulierungsaufgabe sei ein lernendes System, welches der Bundesregulierungsbehörde (REGTP) auch durch Ermächtigungsgrundlagen ausreichende Freiheiten zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung ihrer Instrumente gegenüber den Netzbetreibern gewähre, von zentraler Bedeutung, so die Netzkunden in ihrer Stellungnahme zur derzeit laufenden Ressortabstimmung zu den Stromverordnungen. Bei der Netzentgeltverordnung sei ein starkes Vergleichsmarktkonzept in Kombination mit einer bisher noch fehlenden Anreizregulierung der Kostenorientierung als Preisbegrenzung entgegen zu stellen. Kosten seien von den Netzbetreibern leicht aufzuzeigen, im Wettbewerb seien diese aber von untergeordneter Bedeutung. Die Netzentgelte müssten sich an denen der günstigsten Netze orientieren. Dieses müsse durch einen funktionierenden Vergleich der Netzentgelte und eine anschließende Anreizregulierung zur Preissenkung erreicht werden.

Das Ziel Realkapitalerhaltung müsse die bisher im Verordnungsentwurf verwendete Nettosubstanzerhaltung ersetzen. Beide Methoden führten formal zu den gleichen Ergebnissen, die Realkapitalerhaltung gewähre durch ihre Transparenz der REGTP aber bessere Kontrollen. Ähnlich sehe es mit dem in der Verordnung verwendeten Begriff "elektrizitätswirtschaftlich rationelle Betriebsführung" aus. Dieser werde von der Branche traditionell verwendet und sei ungeeignet, die Idee des Leitungswettbewerbs zu fördern. Besser sei hier die Orientierung an der "effizienten Leistungserstellung". Der Wagniszuschlag im Verordnungsentwurf für den Netzbetrieb sei zudem deutlich zu reduzieren. Das Wagnis beim Betrieb eines Netzmonopols sei kaum auszumachen und eine Kostenunterdeckung so gut wie ausgeschlossen.

Bei der Netzzugangsverordnung Strom bestehe bei den Themen Regelenergie, Verlustenergie, Engpassmanagement, Abstimmungsprozesse zwischen Netzbetreibern und Lieferanten sowie Messwesen noch Veränderungsbedarf. Vor allem die enge Verflechtung zwischen Stromanbietern und Netzbetreibern müsse aufgebrochen werden. Derzeit werde der Regelenergiemarkt von Kraftwerksgesellschaften, die mit den Netzbetreibern verbunden sind, dominiert. Um die Angebotsseite zu stärken, müsse aber möglichst vielen Anbietern die Teilnahme ermöglicht werden. Eine Absenkung der Mindestangebotsgröße, der Ausschreibungs­dauer und eine regelzonen­übergreifende Ausschreibung seien hierfür notwendig. Zudem sei eine regelzonen­übergreifende Bedarfsermittlung zur Verhinderung eines "Gegeneinanderregelns" notwendig.

Strom zur Deckung der Netzverluste müsse - wie von der EU gefordert - auch am Markt und nicht wie bisher beim eigenen Vertrieb beschafft werden. Zur optimalen Nutzung der Netzengpässe sei deren unverzügliche Bekanntgabe notwendig, nur diese Transparenz führe zur notwendigen Planungssicherheit bei den Netznutzern. Erlöse bei der Engpassbewirtschaftung - etwa aus Auktionen - müssten aus Sicht der Netzkunden zweckgebunden zu deren Beseitigung eingesetzt werden. Für flächen­deckenden Wettbewerb sei die Festlegung einheitlicher Abstimmungsstandards zwischen Lieferanten/Netzbetreibern und Gasanbietern bei größt­möglicher Automatisierung der Abstimmungsprozesse sicherzustellen. Beim Messwesen müssten zukünftig auch Unternehmen, die nicht in den Einflussbereich des Netzbetreibers gehören, zugelassen werden.