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Bürgergeld: Trotz Erhöhung zu wenig Geld für Strom

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Trotz einer deutlichen Erhöhung des Bürgergelds bleibt auch 2024 der Anteil für Strom zu gering. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für einen Alleinlebenden voraussichtlich auf 129 Euro pro Jahr. Wird das aktuelle Preisniveau für Neukunden berücksichtigt, können Bürgergeld-Empfänger die Lücke aber schließen.

Strompauschale durchschnittlich ein Viertel zu niedrig

Im Jahr 2024 steigt das Bürgergeld für einen alleinstehenden Erwachsenen um 61 Euro auf 563 Euro pro Monat. Davon sind rein rechnerisch 45,70 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich rund 56,45 Euro. Die tatsächlichen Stromkosten sind somit rund ein Viertel (24 Prozent) höher als die dafür vorgesehenen Zuwendungen.

Neukundentarife gleichen Fehlbetrag aus

Nicht mehr vorhanden ist die Versorgungslücke hingegen in einem günstigen Neukundentarif. Hier werden derzeit bundesweit durchschnittlich 43,27 Euro pro Monat fällig und damit sogar gut 5 Prozent weniger als im Bürgergeld veranschlagt. Wie hoch dieses Plus ausfällt, unterscheidet sich regional. In Bremen müssen alleinlebende Bürgergeld-Empfänger jeden Monat im Schnitt 40,35 Euro für den günstigsten Stromtarif aufbringen. Das sind rund 12 Prozent weniger als im Bürgergeld-Satz vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich so ein rechnerischer Überschuss von 64 Euro.

Auch in Bayern, Berlin und Niedersachsen (je minus 7 Prozent) liegen die realen Stromkosten im günstigsten Tarif deutlich unter dem im Regelsatz vorgesehenen Stromkostenanteil. Rund 11 Euro (2 Prozent) zuzahlen müssen hingegen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger in Brandenburg und Schleswig-Holstein.

"Besonders teuer ist die örtliche Grundversorgung. Hier kostet Strom sogar 44 Prozent mehr als Bürgergeld-Empfängern gesetzlich zusteht. Vor allem Haushalte, die noch nie ihren Anbieter gewechselt haben, raten wir daher zum Tarifvergleich. Die monatlichen Fixkosten lassen sich so deutlich senken", sagt Thorsten Storck, Energieexperte des Vergleichsportals Verivox.

Methodik

Die durchschnittlichen Stromkosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger.

Wie der Bürgergeld-Regelsatz ermittelt wird, ist im Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) festgelegt. Der existenzsichernde Bedarf wird anhand einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes ermittelt, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Für Alleinlebende werden die Ausgaben der unteren 15 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte berücksichtigt, für Familienhaushalte werden die unteren 20 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte herangezogen. Der so ermittelte Regelsatz wird jährlich an die Preisentwicklung bedarfsrelevanter Güter angepasst.

Für Strom wurde anhand der EVS für Alleinlebende ein Pauschalbetrag von 35,30 Euro veranschlagt. Einschließlich der Fortschreibung der Preisentwicklung ergibt sich für das Jahr 2024 ein rechnerischer Wert von 45,70 Euro für Strom pro Monat.