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Baden-Württemberg führt Pflicht zum Einbau von Öko-Heizungen ein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Stuttgart (dpa) - Als erstes Bundesland verpflichtet Baden- Württemberg Bauherren künftig zum Einbau von klimafreundlichen Heizungen. Die CDU/FDP-Landesregierung billigte am Dienstag in Stuttgart einen Entwurf von Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) für ein Wärmegesetz. Demnach muss vom nächsten Jahr an in neuen Wohnhäusern ein Fünftel des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Für Altbauten soll die Pflicht erst von 2010 an gelten.

"Wir wollen das, was heute gängig, möglich und sinnvoll ist, zum Standard machen", sagte Gönner. Denn ein Drittel des jährlichen Ausstoßes des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid im Land werde bisher durch das Heizen und die Warmwasserbereitung in Wohnhäusern verursacht. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sprach von einem "Pioniergesetz für den praktischen Klimaschutz". Kritik kam vom Eigentümerverband "Haus & Grund" und den Grünen, Lob vom Umweltschutzverband BUND.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) plant ein ähnliches Gesetz für 2009. Schon dann werde das baden-württembergische Wärmegesetz Makulatur, kritisierte Franz Untersteller, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion. Es sei folglich nicht mehr als ein "Profilierungsversuch auf niedrigem Niveau". Nach Ansicht von Ministerin Gönner könne sich auf das Zustandekommen des Bundesgesetzes aber niemand verlassen. "Ich habe in Berlin einen Kollegen, der viel ankündigt, aber bisher wenig umgesetzt hat", sagte Gönner.

Bei Altbauten greife die Verpflichtung zum Einbau von Öko- Heizungen erst, wenn die Heizungsanlage ohnehin ausgetauscht werden müsse, erklärte Gönner. Der dann vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien solle auch nur auf zehn Prozent festgeschrieben werden. Hausbesitzer dürfen zudem ersatzweise Umbaumaßnahmen geltend machen, wenn durch diese der Wärmebedarf des Hauses erheblich gesenkt wird. Begleitet werde das Gesetz vom Programm "Wohnen mit Zukunft", über das Bauherren zinsverbilligte Darlehen für den Einbau erneuerbarer Energien erhalten können.

Mit welcher Technik der Anteil erneuerbarer Energie erreicht wird, soll nicht vorgeschrieben werden. Zahlreichen Techniken wie Solarthermie, Biomasse aus Holzpellets oder Geothermie seien so ausgereift, dass sie eine Alternative zu den fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Öl oder Kohle seien, sagte Gönner: "Während bei der Stromerzeugung die erneuerbaren Energien eine steile Entwicklung genommen haben, steht der Wärmebereich erst am Beginn."

Lob erhielt die Ministerin vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Das Gesetz sei ein erster Schritt, um endlich das enorme Potenzial der Wärmeerzeugung für den Klimaschutz und zur Förderung der heimischen Wirtschaft zu nutzen, sagte BUND-Landesgeschäftsführer Michael Spielmann. Nachholbedarf gebe es noch bei der Überwachung der Vorgaben.

Der Eigentümerverband "Haus & Grund" kritisierte vor allem die Regelungen für Altbauten als "inakzeptabel". In der Konsequenz müssten die Eigentümer nicht nur die Kosten einer neuen Heizung tragen, sondern auch den Einbau einer zweiten Anlage, mit der sie erneuerbare Energie in den bestehenden Heizungskreislauf einspeisen können, sagte Verbandssprecher Ottmar Wernicke. Der Einbau solcher Zusatzanlagen sei mit einem erheblichen technischen und finanziellen Aufwand verbunden. "Es darf nicht sein, dass diejenigen, die Wohnraum für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen, derart unverhältnismäßig in Anspruch genommen werden sollen", betonte Wernicke. "Haus & Grund" vertritt 150 000 Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Baden-Württemberg.