Lärmbelästigung und Ruhestörung
Lärm gehört zu den häufigsten Ursachen für Konflikte zwischen Nachbarn. Was der eine als alltägliche Geräusche empfindet, kann für den anderen bereits eine unzumutbare Ruhestörung sein – sei es durch Rasenmähen während der Mittagsruhe, laute Musik oder handwerkliche Arbeiten am Abend. Klare Grenzen sind nicht immer einfach zu ziehen, da sich die Regelungen je nach Gemeinde unterscheiden können
- Was ist Lärmbelästigung und Ruhestörung?
- Wann muss man Lärmbelästigung akzeptieren?
- Gesetzliche Ruhezeiten
- Lärmbelästigung durch Bauarbeiten
- Wann kann ich die Polizei oder Ordnungsamt rufen?
- Unterlassungsklage gegen den Nachbarn
- Rechtsschutzversicherung bei Ruhestörung
Das Wichtigste in Kürze
- Der Begriff der Lärmbelästigung ist in Paragraf 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes geregelt.
- Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zumutbarem und unzumutbarem Lärm.
- Wenn Bewohner eines Mehrfamilienhauses durch Nachbarschaftslärm gestört werden, ist zuerst der Vermieter oder Verwalter gefordert, aktiv zu werden.
- Private Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten bei rechtlichen Streitfällen wegen Ruhestörung.
Was ist Lärmbelästigung und Ruhestörung?
Lärm wird von Menschen sehr unterschiedlich wahrgenommen. Damit es klare Regeln gibt, hat der Gesetzgeber festgelegt, ab wann Geräusche als Ruhestörung gelten. In Paragraf 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes heißt es:
„Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“
Nicht jeder Geräuschpegel fällt jedoch unter diese Regelung. Spielende Kinder, Hundegebell oder Kirchenglocken gelten nicht als unzulässige Lärmbelästigung, auch wenn sie von manchen Nachbarn als störend empfunden werden. Anders verhält es sich bei Benzinrasenmähern zur falschen Uhrzeit oder Bohrarbeiten während der Ruhezeiten. Ein einmaliges kurzes Bohren ist meist noch zulässig, während das stundenlange Abspielen von lauter Musik – auch außerhalb der Ruhezeiten – als unzumutbare Ruhestörung eingestuft wird.
Da es keine einheitliche Definition für jeden Einzelfall gibt, beschäftigen sich die Gerichte regelmäßig mit der Frage, welcher Lärm zumutbar ist. Viele Entscheidungen hängen daher stark von der konkreten Situation ab.
Wenn Licht zur Ruhestörung wird
Nicht nur Geräusche können für Nachbarschaftsstreit sorgen, auch Lichtimmissionen gelten als mögliche Belästigung. In Großstädten sind Leuchtreklamen allgemein akzeptiert, in Wohngebieten jedoch oft problematisch. Auch Bewegungsmelder müssen so installiert werden, dass sie die Nachbarschaft nicht unnötig stören. Zudem ist die Beleuchtungsdauer zu begrenzen. Generell gilt: Umweltstörungen wie Licht dürfen nur in dem Maß eingesetzt werden, das nach dem Stand der Technik unvermeidbar ist.
Wann muss man Lärmbelästigung akzeptieren?
Laute Geräusche lassen sich nicht immer vermeiden. Der Gesetzgeber hat jedoch festgelegt, wann Lärm zulässig ist und in Kauf genommen werden muss. Die Nutzung geräuschintensiver Maschinen ist von Montag bis Samstag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr erlaubt. Besonders laute Geräte wie Freischneider oder Laubbläser müssen auch während der gesetzlichen Ruhezeiten abgeschaltet bleiben. Die Rechtsgrundlage dafür bietet die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Gesetzliche Ruhezeiten
Die gesetzlichen Ruhezeiten legen fest, dass von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe herrscht. An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten in der Regel den ganzen Tag. In manchen Gemeinden ist außerdem eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr vorgeschrieben.
Ruhestörung durch Nachbarn
Ruhestörung durch Nachbarn richtet sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Maßstab ist eine Geräuschentwicklung von mehr als 82 Dezibel. Geräusche wie Klavierspiel müssen außerhalb der Ruhezeiten toleriert werden. In Mietshäusern regelt die Hausordnung, welche Lärmbelastungen zulässig sind. Fehlt eine Hausordnung, greift das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Was tun, wenn der Nachbar sich nicht an Regeln hält?
Wenn Lärm regelmäßig die Ruhe stört, sollte zunächst ein Lärmprotokoll geführt werden. Aufzeichnungen per Handy sind zulässig und besonders hilfreich, da sie die Lärmquelle dokumentieren.
Was muss der Vermieter bei Ruhestörung tun?
Sind die Beschwerden berechtigt, kann sich der Mieter an den Vermieter wenden. Dieser ist verpflichtet, mit dem Nachbarn Rücksprache zu halten. Wiederholte Verstöße können Abmahnungen nach sich ziehen, die im Extremfall sogar eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens ermöglichen.
Ist eine Mietminderung bei Ruhestörung möglich?
Bevor eine Mietminderung geltend gemacht wird, muss der Mieter den Vermieter über den Mangel informieren und ihm eine Frist zur Beseitigung setzen. Die Mängelanzeige sollte den Hinweis auf die Mietminderung und die Höhe enthalten.
Kommt es zu keiner Besserung, kann die Lärmbelästigung die Wohn- und Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. In solchen Fällen ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Es empfiehlt sich, die Höhe mit einem Anwalt zu klären.
Wohnungseigentümer müssen sich an den Verwalter oder Verwaltungsbeirat wenden. In Extremfällen kann dem Lärmverursacher gerichtlich die weitere Nutzung seines Eigentums untersagt werden. Eigenheimbesitzer haben keine vermittelnde Instanz und sollten versuchen, sich direkt mit dem Nachbarn zu einigen, ggf. über einen Mediator oder vor Gericht.
Lärmbelästigung durch Bauarbeiten
Bei Bauarbeiten muss unterschieden werden, ob es sich um eine gewerbliche Baustelle oder um Bauarbeiten durch den Nachbarn in Eigenleistung handelt, etwa beim Bau einer Gartenhütte. Bei gewerblichen Baustellen gelten außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten grundsätzlich keine Einschränkungen. Niemand kann verlangen, dass Maschinen bei einem Mehrfamilienhausbau um 14 Uhr stillstehen, auch wenn sie lauter als 82 Dezibel sind. Gleichzeitig ist der Bauherr verpflichtet, die Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten und geltende Lärmschutzauflagen einzuhalten, zum Beispiel durch den Einsatz geräuscharmer Maschinen.
Baut ein Nachbar in Eigenleistung, muss er sich an die üblichen Gepflogenheiten halten. Wird jedoch ein Unternehmen beauftragt, gelten die gleichen Vorgaben wie für eine gewerbliche Baustelle.
Wann kann ich die Polizei oder Ordnungsamt rufen?
Grundsätzlich steht es jedem frei, beim ersten Hundebellen das Ordnungsamt zu kontaktieren. Allerdings wird die Behörde die Angemessenheit infrage stellen. Ein Anruf bei der Polizei sollte erst erfolgen, wenn frühere Versuche, den Lärm zu reduzieren, erfolglos blieben und es sich um eine kontinuierliche Ruhestörung handelt. Ein Lärmprotokoll kann helfen, die Unterlassung erfolgreich durchzusetzen.
Unterlassungsklage gegen den Nachbarn
Wenn Gespräche und Vermittlungsversuche keine Wirkung zeigen und der Nachbar weiterhin Ruhestörungen verursacht, bleibt oft nur der Gang zu einem Anwalt. In der Regel wird zunächst eine Mediation vorgeschlagen, bevor es zu einer gerichtlichen Unterlassungsklage kommt. Zwar kann eine Klage ein rechtsverbindliches Urteil bringen, das nachbarschaftliche Verhältnis bleibt jedoch meist belastet. Aus diesem Grund ist eine Mediation meist der bevorzugte Weg.
Rechtsschutzversicherung bei Ruhestörung
In den meisten Fällen deckt bereits die klassische private Rechtsschutzversicherung die Kosten für Auseinandersetzungen wegen Ruhestörung, ohne dass besondere Zusatzbausteine erforderlich sind. Wichtig ist jedoch, die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage vorher prüfen zu lassen, da einige Versicherer die Anwaltskosten nur bei Erfolg übernehmen.
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