Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

„Der Angeklagte wird freigesprochen“ – so lautet die Verkündung eines Freispruchs im Strafrecht. Juristisch handelt es sich dabei um ein gerichtliches Urteil, das die Unschuldsvermutung gemäß Paragraf 267 Abs. 5 StPO bestätigt. Bei einem Freispruch wird der Angeklagte nicht verurteilt – er gilt als unschuldig, das Gegenteil einer Verurteilung.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition: Was ist ein Freispruch?
  3. Was passiert nach einem Freispruch?
  4. Freispruch vs. Verfahrenseinstellung
  5. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Freispruch kann aus rechtlichen Gründen erfolgen (der Angeklagte ist keiner Anklage schuldig) oder aus tatsächlichen Gründen (die Straftat wurde nachweislich nicht oder nicht eindeutig vom Angeklagten begangen).
  • Anwalts- und Gerichtskosten des Prozesses trägt nach einem Freispruch die Staatskasse.
  • Der Unterschied zur Einstellung des Verfahrens liegt im Strafklageverbrauch: Nach einer Verfahrenseinstellung kann das Verfahren theoretisch erneut aufgenommen werden – nach einem Freispruch hingegen nicht.

Definition: Was ist ein Freispruch?

Ein Freispruch ist ein gerichtliches Urteil, das die Unschuld eines Angeklagten in einem Strafprozess feststellt. Stellt der Richter fest, dass der Angeklagte keiner strafrechtlichen Anklage schuldig ist, wird er gemäß Paragraf 267 Abs. 5 Strafprozessordnung (StPO) freigesprochen – ein sogenannter Freispruch aus rechtlichen Gründen.

Ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen erfolgt, wenn eine Straftat nachweislich nicht vom Angeklagten begangen wurde oder dies nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Der Freispruch ist das Gegenteil einer Verurteilung: Bei einem Schuldspruch muss der Angeklagte mit einer Strafe rechnen. Nach einer Verurteilung besteht das Recht auf Berufung gegen das Urteil.

Was passiert nach einem Freispruch?

Nach einem Freispruch gilt der Fall als abgeschlossen. Der Freigesprochene hat dann Anspruch auf Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz. Diese gilt für materielle und immaterielle Schäden, die während des Verfahrens entstanden sind – zum Beispiel für die Zeit, die der Freigesprochene zu Unrecht in Untersuchungshaft verbringen musste und für den daraus resultierenden Verdienstausfall. Die Höhe der Beträge wird im Einzelfall festgelegt und sollte am besten durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden.

Freispruch – und dann? Wer zahlt Anwalt und Gerichtskosten?

Nach einem Freispruch übernimmt die Staatskasse gemäß Paragraf 467 Abs. 1 StPO die entstandenen notwendigen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Dabei werden nur die angemessenen Kosten erstattet. Teure Zusatzleistungen, wie ein besonders hoch honorierter Anwalt, zahlt der Staat in der Regel nicht.

Kann ein Freispruch wieder aufgehoben werden?

Ein Freispruch bewirkt den sogenannten Strafklageverbrauch. Das bedeutet: Niemand darf wegen derselben Tat erneut angeklagt werden. Ein Freispruch kann also nicht wieder aufgehoben werden.

Einstellung des Verfahrens

Die Einstellung eines Verfahrens nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO erfolgt, wenn sich der hinreichende Tatverdacht im Ermittlungsverfahren nicht bestätigt oder keine Straftat begangen wurde. In diesem Fall wird der Angeklagte freigestellt und das Ermittlungsverfahren abgeschlossen.

In der Regel werden Verfahren noch aus den folgenden Gründen eingestellt:

  • Beweise sind unzulässig oder verletzen die verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten.
  • Prozessuale Gründe wie Verjährung, fehlender Strafantrag oder Prozessunfähigkeit.
  • Geringe Schuld des Angeklagten und fehlendes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat (Paragraf 153 StPO).

Sowohl ein Freispruch als auch eine Verfahrenseinstellung haben gemeinsam, dass der Angeklagte nicht vorbestraft wird. Doch worin besteht der Unterschied?

Unterschied zwischen Freispruch und Einstellung des Verfahrens

Der Freispruch wird im Hauptverfahren erteilt, wenn das Gericht feststellt, dass der Angeklagte keiner strafrechtlichen Anklage schuldig ist oder eine Straftat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Er bewirkt den Strafklageverbrauch, wodurch der Angeklagte nicht wegen derselben Tat erneut angeklagt werden darf.

Im Gegensatz dazu erfolgt eine Verfahrenseinstellung meist noch vor der Hauptverhandlung. Sie bewirkt keinen Strafklageverbrauch, das Verfahren kann also erneut aufgenommen werden.
Der Unterschied liegt somit in der Rechtswirkung: Ein Freispruch schließt das Verfahren vollständig ab, während eine Verfahrenseinstellung lediglich das Ermittlungsverfahren beendet.

Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Rechtsschutzversicherung

Aktuelle Tätigkeit wählen
  • Ab 4,33 € pro Monat

    Personenangaben: Single, 01.01.1989, maximale Selbstbeteiligungsstufe, Abdeckung: Verkehrsrechtsschutz, Anzahl versicherter Autos: 1, zusätzlicher Fahrer-Rechtsschutz: nein, berechnet am 02/2025

  • Nirgendwo-Günstiger-Garantie

    Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort. Mehr erfahren


  • Nr. 1 Vergleich

    Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger. Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale.