Cyberversicherungen: Spezialpolice oder Rechtsschutzvertrag
Stand: 25.09.2020
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Verbraucher sind im Internet von Cyberkriminalität bedroht. Jeder Zweite wurde schon Opfer, wie eine Umfrage des BITKOM, des Branchenverbandes der Digitalunternehmen, ergab. Verbraucher können sich gegen viele Bedrohungen versichern, wie Verivox zeigt. Die Frage ist, ob eine Spezialpolice oder klassische Versicherungen die bessere Wahl sind.
Wenn der Versicherer im Darknet sucht
„In den letzten Jahren hat sich ein Markt von speziellen Cyberversicherungen entwickelt, die Rechtsschutz und Service verbinden und Kosten für Schäden übernehmen. Aber die Tarife sind noch relativ uneinheitlich“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Rund ein Dutzend Versicherer bieten Tarife an. Die häufigsten Leistungen sind eine psychologische und juristische Erstberatung bei Cybermobbing und Hilfe beim Auffinden und Löschen der Inhalte. Dabei durchsuchen Datendienstleister im Auftrag der Versicherer das Internet und das Darknet.
Einige Tarife bieten daneben Rechtsschutz, der bei Schadenersatz und im Strafrecht hilft. Opfer von Cybermobbing können Schadenersatz erstreiten. Und wer zum Beispiel durch einen windigen Steuertrick aus dem Internet Ärger mit dem Finanzamt hat oder wer beim Herunterladen einer Datei einen Urheberrechtsverstoß begeht, bekommt die Kosten für den Rechtsstreit ersetzt.
Kostspieliger Ausflug ins Internet
Außerdem ersetzen mehrere Versicherer Schäden durch Internet-Kriminalität. Sie zahlen bei Betrug, wenn Online-Händler nicht liefern. Auch bei Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch, wenn Kriminelle private Bankdaten nutzen oder wenn nach Cyberattacken Computer, Daten oder Smart-Home-Anlagen repariert werden müssen, kommen einige Versicherer für die Kosten auf. Die Versicherungssummen unterscheiden sich jedoch deutlich und liegen zwischen 3.000 und 15.000 Euro.
Doppelversicherung prüfen
Je nach Schutzumfang kosten die Verträge zwischen 40 und 250 Euro. „Verbraucher sollten deshalb zuerst prüfen, welche möglichen Schäden bereits durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind“, sagt Wolfgang Schütz.
Die Rechtshilfe, die eine Cyberversicherung leistet, ist teilweise in der Rechtsschutzversicherung schon eingeschlossen oder sie lässt sich durch ein Tarifupgrade zusätzlich einschließen.
Wer anderen versehentlich einen Schaden durch versendete Computer-Viren zufügt, dem hilft die Privathaftpflicht. Das gilt auch, wenn die Daten beispielsweise über einen USB-Stick weitergegeben werden.
Leistungsstarke Hausratversicherungen übernehmen ebenfalls einige Cyberschäden. Sie zahlen zum Beispiel die Kosten bei Online-Banking-Betrug (Phishing) und bei Hackerangriffen aufs Smart Home.
Einige Bereiche wie der Service bei Cybermobbing und der Kostenersatz bei Betrug im Online-Handel lassen sich kaum in die „alten“ Versicherungsverträge einschließen.
„Verbraucher sollten Doppelversicherungen vermeiden“, sagt Wolfgang Schütz. „Umfassende Cyber-Pakete mit Rechtsschutz lohnen sich für Internetnutzer, die noch keine separate Rechtsschutzversicherung haben.“