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Zahlt die Hausratversicherung bei Betrug und Diebstahl?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bezüglich Betrug und Diebstahl beschränkt sich die Hausratversicherung auf den Oberbegriff des Einbruchdiebstahls. Einige Verträge sehen in der erweiterten Deckung allerdings auch Trickbetrug vor, wenn das Opfer von den Tätern in seiner Wohnung oder vor der Wohnungstür aufgesucht wurde. Das Internet bringt in einigen Bereichen des täglichen Lebens völlig neue Risiken mit sich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeitgemäße Hausratversicherungen schließen auch Schäden durch Cyberangriffe ein.
  • Gedeckt sind Schäden durch Phishing und Onlinebetrug durch Fakeshops.
  • Spezielle Cyberpolicen bieten einen weitergehenden Schutz, der auch Schäden durch Identitätsdiebstahl oder Hard- und Softwareschäden einschließt.
  • Privatpersonen sind auch in der Haftung, wenn sie Daten versenden, durch die anderen ein Schaden entsteht. Eine entsprechende Deckungserweiterung in der privaten Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor Schadensersatzforderungen.

Onlinebetrug und Diebstahl – immer häufiger Gegenstand von polizeilichen Ermittlungen

Während der Sachverhalt bei einer aufgebrochenen Wohnungstür klar ist, wird es im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten im Internet schwierig. Der Nachweis des Betrugs lässt sich noch erbringen, aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Eines der häufigsten Vergehen sind sogenannte Phishingmails. Betrüger versenden diese Mails, um durch die Antwort der Empfänger Zugriff auf deren Kontodaten zu erhalten. Im Ergebnis räumen sie dann das Konto leer. Phishing ist einer der Tatbestände der neuen Generation, der im Rahmen der meisten Hausratversicherungen abgedeckt ist.

Besondere Zusatzbausteine, die auf „Internetschutz“ abzielen, erstatten darüber hinaus beispielsweise die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen. Sie schließen auch die Kosten für Datenrettung ein, unabhängig, ob durch einen Virus, einen Computerdefekt oder Wasser auf der Festplatte hervorgerufen.

Cyberversicherung – der umfassende Schutz im Internet

Im Gegensatz zu einer Absicherung im Rahmen der Hausratversicherung bietet eine Cyberversicherung einen deutlich weitergehenden Versicherungsschutz. Sie umfasst:

  • Schutz bei Hackerangriffen. Dies schließt auch Schäden beim Onlinebanking und Onlineshopping mit ein.
  • Schutz bei Datendiebstahl. Dazu zählen auch die Folgen von missbräuchlicher Verwendung der gestohlenen Daten.
  • Schutz bei Cybermobbing einschließlich der Kostenübernahme für eine psychologische Beratung oder Betreuung.
  • Reputationsschutz, um den durch Datenmissbrauch und Veröffentlichung persönlicher Daten beschädigten Ruf wiederherzustellen.
  • Hardware- und Softwareschutz, der die Kosten für die Wiederherstellung von Hard- oder Software nach einem Hackerangriff übernimmt.
  • Smarthome-Schutz, wenn es nach einer Cyberattacke zu einem erhöhten Stromverbrauch im Haus kommt oder Reparaturen an Smarthome-Bauteilen notwendig werden.

Der Vergleich der Cyberversicherung mit der reinen Hausratdeckung zeigt, dass die Risiken für private Haushalte durch das Internet deutlich umfangreicher ausfallen, als manch einer denken mag.

Selbst verursachte Schäden – das existenzgefährdende Risiko

Schäden durch kriminelle Aktivitäten im Internet betreffen nicht nur einen selbst. Internetnutzer können ungewollt auch Dritte schädigen. In der Folge kommen Regressforderungen auf sie zu.

Dazu ein Beispiel: Ein User leitet eine „lustige Mail“ an einen Bekannten auf dessen Firmen-E-Mail-Account weiter. Was er nicht weiß, ist, dass die Mail mit einem Virus versehen ist, der das Firmennetzwerk hackt. Ob er den Server lahmlegt oder Daten ausliest, spielt fast schon keine Rolle mehr – der Schaden ist groß.

Die Mail wird als Quelle des Schadens identifiziert, die Herkunft lokalisiert, auf den Versender kommt eine Regressforderung zu. Fällt diese entsprechend hoch aus, könnte er finanziell ruiniert sein.

Die Lösung für die Problematik liegt in einer entsprechenden Privathaftpflicht. Zeitgemäße Verträge sehen auch die Übernahme von Regressforderungen durch Cyberschäden hervor. Wir können nur jedem Internetnutzer raten, seinen Vertrag auf diesen Bestandteil zu überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.

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