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Die Möglichkeit, immer mehr Dinge online zu erledigen, erhöht auch die Gefahr, dass Unbefugte an persönliche Informationen wie Kreditkarten- oder Bankdaten gelangen. Ein geeigneter Schutz ist deshalb unerlässlich – etwa durch ein Antivirenprogramm oder eine entsprechende Versicherung. Doch welche Internetschäden gibt es überhaupt? Und welche Versicherung schützt Verbraucher am besten?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition Internetschäden
  3. Internetschäden vermeiden
  4. Diese Versicherungen decken Schäden ab
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Internetschäden kommen im privaten wie im gewerblichen Bereich vor.
  • Einige Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen beinhalten bereits Internetschäden in ihren Leistungen.
  • Spezielle Cyberversicherungen lohnen sich deshalb nicht immer.

Was sind Internetschäden?

Als Internetschäden bezeichnet man alle Hard- oder Softwareschäden, die auf Schadsoftware im Internet zurückzuführen sind. Unter den Begriff Schadsoftware, auch Malware genannt, fallen Viren, Würmer, Trojaner, Backdoors, Spyware sowie Scareware. Jede Art von Malware richtet unterschiedlichen Schaden beim Betroffenen an. Gelangt sie auf den Computer, kann sie zum Beispiel Daten ausspionieren, löschen oder unbrauchbar machen. Einige Arten von Malware zielen nicht auf die Daten auf dem Computer ab, sondern auf die persönlichen Angaben und Passwörter, die der Nutzer im Internet eingibt – beispielsweise die Login-Daten für das Online-Banking.

Internetschäden entstehen unter anderem durch den Download von Dateien aus dem Internet, die zuvor nicht von einem entsprechenden Antivirenprogramm auf Schadsoftware geprüft wurden. Auch das Öffnen eines infizierten E-Mail-Anhangs kann Hackern den Zugriff auf den PC und persönliche Daten ermöglichen. Nicht selten bemerken Betroffene den Datenmissbrauch erst dann, wenn ein Unbefugter über die ausgespähten Bankdaten Online-Einkäufe tätigt oder Geld vom Bankkonto abhebt.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Internetschäden unterschieden:

  • Sachschäden: Dabei handelt es sich um Schäden am Endgerät selbst – beispielsweise, wenn ein Virus eine Computerfestplatte so stark schädigt, dass sie sich nicht mehr verwenden lässt.
  • Vermögensschäden: Sie machen sich in der Regel nicht in Form von Hardwareschäden bemerkbar, sondern verursachen dadurch finanzielle Schäden, dass persönliche Daten ausspioniert und gestohlen werden. Unbefugte gelangen beispielsweise an Konto- oder Kreditkartendaten und betreiben damit Identitätsklau.

Wie lassen sich Internetschäden vermeiden?

Um Gefahren im Internet zu umgehen, ist es entscheidend, ein seriöses Antivirenprogramm mit umfangreichen Funktionen zu installieren, die sich stetig updaten. Damit genießt der Nutzer einen Echtzeitschutz, während er im Internet surft. Darüber hinaus beinhalten die meisten dieser Programme eine Funktion, mit der sich Rechner regelmäßig auf bisher unentdeckte Schadsoftware überprüfen lassen können. Auch externe Speichermedien lassen sich so vor der Verwendung untersuchen.

Zudem verfügen die meisten E-Mail-Programme heute über einen Filter, der Dateianhänge mit möglicherweise schädlichem Inhalt als Spam einstuft. Bei Nachrichten dieser Art empfiehlt es sich, sie nur dann zu öffnen, wenn eindeutig klar ist, dass der Absender seriös ist.

Ist ein Computer von einem Internetschaden betroffen, kann in der Regel nur ein Experte helfen. Je nach Schwere des Virusbefalls lassen sich die Daten einer Festplatte im schlimmsten Fall nicht mehr retten. Um auch bei einer geschädigten Festplatte einen kompletten Datenverlust zu verhindern, ist es ratsam, wichtige Daten auf dem Computer zusätzlich extern abzuspeichern, um sie für den Ernstfall zu sichern.

Welche Versicherung deckt Internetschäden ab?

Viele Versicherer schließen in die Leistungen ihrer klassischen Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung mittlerweile Internetschäden mit ein. Wer sich gegen Gefahren im Internet absichern möchte, sollte vor Vertragsabschluss einen genauen Blick in die Vertragsleistungen werfen. Bei einigen Versicherern, die Internetschäden nicht automatisch versichern, lassen sich diese durch eine Zusatzoption zum gewählten Tarif hinzubuchen. Oftmals lohnt sich das mehr, als eine separate Internet- oder Cyberversicherung abzuschließen. Es empfiehlt sich, die Versicherungen unterschiedlicher Anbieter zu vergleichen, um ausfindig zu machen, wer das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

Folgende Versicherungsarten können einen Schutz bei Internetschäden enthalten:

  • Privathaftpflichtversicherung: Sie greift bei Schäden, die durch elektronischen Datenaustausch verursacht wurden (auch bei unbemerkten Viren auf externen Speichermedien) sowie bei Schäden, die auf die generelle private Internetnutzung zurückzuführen sind. Entscheidend ist immer, dass der Internetschaden versehentlich entstanden ist.
  • Hausratversicherung: Entsteht ein Hardwareschaden am heimischen PC oder Laptop, der auf einen Hackerangriff zurückzuführen ist, kommt die Hausratversicherung nur dann für die Datenrettung auf, wenn Internetschäden explizit im Vertrag genannt sind. In der Regel greift die Hausratversicherung nur, wenn der Computer beispielsweise durch einen Rohrbruch oder einen Wohnungsbrand Schaden nimmt.
  • Rechtsschutzversicherung: Um nach einem Online-Betrug das gestohlene Geld wiederzubekommen, ist in der Regel ein Anwalt für die Klage notwendig. Damit die Anwaltskosten die entstandenen Kosten für den Betrug selbst nicht übersteigen, lohnt sich dieses Vorgehen nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Sie kommt ausschließlich im gewerblichen Bereich zum Einsatz. Inhaber einer Firma, bei der der Austausch elektronischer Daten üblich ist, sollten beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung darauf achten, dass in den Versicherungsleistungen Internetschäden enthalten sind. Konkret versichert sind dann unter anderem Hackerangriffe auf die Firma – zum Beispiel auf computergesteuerte Maschinen. Im Versicherungsfall kommt die Haftpflicht außerdem für entstandene Schäden beim Kunden auf.

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