Kündigungsfrist Strom
Die Kündigungsfrist für Stromverträge ist unterschiedlich. Meist liegt sie zwischen vier Wochen und drei Monaten. Wer seinen Strom vom Grundversorger bezieht, muss sich gewöhnlich nur an eine vierwöchige Kündigungsfrist halten.
- Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit
- Kündigungsfrist bei Sonderkündigungsrecht und Umzug
- Musterkündigung Strom
- Gleich Kündigungsschreiben erstellen
- Jetzt Stromtarif sichern
Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit
Viele Stromtarife haben auch eine Mindestvertragslaufzeit. Wenn die Mindestvertragslaufzeit zum Beispiel ein Jahr und die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, müssen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres kündigen, damit ein Stromanbieterwechsel möglich ist. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um die Mindestvertragslaufzeit. Verbraucherschützer raten deshalb beim Abschluss von Stromverträgen zu einem Tarif mit kurzer Kündigungsfrist. Dadurch bleiben Sie handlungsfähig und können bei Bedarf den Stromanbieter wechseln.
Kündigungsfrist bei Sonderkündigungsrecht und Umzug
Wenn beispielsweise aufgrund einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der Stromversorger die Preiserhöhung rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Dann können Sie außerordentlich kündigen – meist mit einer Frist von zwei Wochen nach Ankündigung der Strompreiserhöhung. Das gleiche gilt bei einem Umzug. Auch hier gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn die Kündigung kurzfristig erfolgen muss, sollten Sie dies immer selbst in die Hand nehmen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Kündigung rechtzeitig entgegengenommen wird. Weitere Tipps zum Wechsel des Stromanbieters finden Sie hier:
Musterkündigung Strom
Hier finden Sie die Kündigungsvorlage für Ihren Stromvertrag. Mit unserem Partner Aboalarm können Sie diesen direkt online ausfüllen und gegen ein Entgelt online verschicken. Geben Sie einfach den Namen Ihres Stromanbieters ein und wählen Sie die passende Vorlage aus.
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Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Bis zu 850 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Würzburg, 97084
Jahresverbrauch: 3.750 kWh
Günstigster Tarif: ElVeBe Elektrizität Berlin, Kosten im ersten Jahr: 906,83 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Mein Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.768,46 Euro
Einsparung: 861,63 Euro
(Stand: 25.04.2024) -
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Mehr rund um Strom
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.