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Rechnung einreichen bei der PKV: Fristen und Ablauf

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich in der Art und Weise, wie Ärzte nach einer Behandlung von Patienten bezahlt werden. Für Privatversicherte bedeutet dies in der Regel mehr Aufwand, der aber durch die bessere Gesundheitsversorgung wettgemacht wird. Um eine reibungslose Kostenerstattung zu gewährleisten, müssen bestimmte Fristen eingehalten und Abläufe beachtet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Privat Krankenversicherte erhalten Arztrechnungen, die sie zur Kostenerstattung bei ihrer Versicherung einreichen müssen.
  • Die Verjährungsfrist für die Einreichung beim Versicherer beträgt drei Jahre.
  • Die private Krankenversicherung zahlt den Erstattungsbetrag innerhalb von 4 Wochen zurück.
  • Ob die private Krankenversicherung alle Kosten auf der Rechnung übernimmt, hängt vom individuellen Vertrag der Versicherten ab.

Prinzip der Kostenerstattung in der PKV

Gesetzlich Krankenversicherte legen beim Arzt einfach ihre Krankenversichertenkarte vor. Sofern die Behandlung dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht, rechnet der Arzt oder die Ärztin die Behandlung mit der Krankenkasse direkt ab. Kassenpatienten müssen in diesem Fall keine gesonderte Rechnung bezahlen.

Privat Versicherte dagegen erhalten nach dem Arztbesuch eine Rechnung, denn die private Krankenversicherung (PKV) funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Diese Rechnung reichen sie bei ihrem Versicherer ein und erhalten dann den Rechnungsbetrag erstattet.

Bei Medikamenten funktioniert es ähnlich: Nachdem Sie das Rezept in der Apotheke eingelöst haben, reichen Sie das abgestempelte Privatrezept bei der privaten Krankenversicherung ein.

Keine direkte Rechnungsstellung im Krankenhaus

Dank der Card für Privatpatienten müssen Sie einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus nicht selbst bezahlen. Das Krankenhaus rechnet dies mit Ihrer privaten Krankenversicherung direkt ab, wenn Sie bei der Aufnahme Ihre Card vorzeigen. Die Card erhalten Sie von Ihrem Versicherer. Nur eine Behandlung durch den Chefarzt ist nicht durch die Card gedeckt. Diese Behandlung müssen Sie zuerst selbst bezahlen, erklärt der Verband der privaten Krankenversicherung.

Fristen bei der Kostenerstattung

Bei der Abrechnung von Arztkosten gibt es mehrere Fristen zu beachten. Wann müssen Sie die Rechnung bezahlen? Bis wann können Sie sie bei der PKV einreichen? Wie schnell erhalten Sie Ihr Geld zurück?

Rechnungsfrist der Arztrechnung

Auf der Rechnung des Arztes steht ein Zahlungsziel, bis zu dem Sie die Rechnung bezahlt haben müssen. In der Regel sind dies bis zu 30 Tage.

Verjährungsfrist

Sie haben drei Jahre Zeit, um die Rechnung bei der PKV einzureichen, bevor die Arztrechnung verjährt. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung zugestellt wurde.

Frist für die Begleichung durch PKV

Der Versicherer muss die Rechnung innerhalb von vier Wochen begleichen, sofern die abgerechneten Leistungen Ihrem Versicherungsvertrag entsprechen.

Formalien prüfen

Manchmal kann es vorkommen, dass die PKV die Kostenübernahme verweigert. Dafür kommen verschiedene Gründe in Betracht. Manchmal scheitert es schon an Formalien: Mit diesem Tool der privaten Krankenversicherer können Sie prüfen, ob die Arztrechnung korrekt erstellt worden ist.

Meist rechnet die PKV zügig ab

Die meisten Versicherer versprechen, dass korrekte Rechnungen zügig bearbeitet werden und Sie innerhalb weniger Tage Ihre Kostenerstattung auf dem Konto haben. Da Sie bis zu 30 Tage Zeit haben, um Ihre Arztrechnung zu begleichen, haben Sie oft bereits die Arztkosten erstattet bekommen, bevor der Rechnungsbetrag von Ihrem Konto abgezogen worden ist.

Kostenvoranschlag schafft Sicherheit

Vor allem bei aufwändigen Behandlungen sollten Sie vorher mit Ihrem Versicherer abklären, ob er die Kosten erstatten wird. Bei Behandlungen, die mehr als 2.000 Euro kosten, haben Sie sogar einen Anspruch auf Auskunft durch die Versicherung. Bei Beamten, die Beihilfe erhalten, liegt die Grenze bei 1.000 Euro. Die Versicherung muss innerhalb von vier Wochen antworten, in dringenden Fällen bereits nach zwei Wochen.

So reichen Sie eine Rechnung bei Ihrer PKV ein

Sie haben in der Regel verschiedene Möglichkeiten, die Arztrechnung an Ihre Krankenversicherung zu schicken.

  • Am einfachsten geht dies per Smartphone. Die meisten Versicherungen bieten mittlerweile eine eigene App an. Hier können Sie einfach die Rechnung abfotografieren und dann absenden. Viele Apps bieten auch die Möglichkeit, den QR-Code von der Arztrechnung einzuscannen.
  • Sie können auch die Rechnung einscannen und dann über das Kundenportal Ihres Versicherers im Internet hochladen.
  • Auch der traditionelle postalische Weg ist immer noch möglich. Dann müssen Sie die Originalrechnung an den Versicherer senden. Hat Ihnen der Arzt oder die ärztliche Abrechnungsstelle keine Kopie zum Verbleib bei Ihnen mitgeschickt, sollten Sie selbst eine erstellen, um für alle Fälle einen Beleg besitzen. In der Regel bieten die privaten Versicherer ihren Kunden spezielle Formulare an, mit denen die Abrechnung einfacher vonstattengeht.

Wird die Rechnung von der PKV immer übernommen?

Die private Krankenversicherung erstattet in vielen Fällen die vollen Kosten. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Erstattung teilweise erfolgt, auch bei korrekt ausgestellten Rechnungen.

Nicht vereinbarte Leistungen

Die private Krankenversicherung bezahlt grundsätzlich alle Behandlungen, die medizinisch notwendig sind. Doch darüber hinaus kommt es auch auf Ihren individuellen Vertrag an. Heilmittel wie Physiotherapie werden nicht von jeder privaten Krankenversicherung vollständig übernommen. Manche Versicherer listen in einem speziellen Heilmittelverzeichnis die Kostenpunkte auf, die bezahlt werden. Auch eine Psychotherapie wird nicht unbedingt zu 100 Prozent erstattet. Möglicherweise sieht ein Vertrag nur eine bestimmte Anzahl an Therapiestunden vor. Ähnliche Einschränkungen gibt es für Therapien beim Heilpraktiker.

Selbstbehalt

Manche Tarife sehen einen Eigenbehalt vor. Dies kann auf verschiedene Weise vereinbart werden.

  1. Prozentual: Bei einem zehnprozentigen Selbstbehalt bezahlen Sie von jeder Arztrechnung 10 Prozent selbst. Die Versicherung erstattet Ihnen also immer nur 90 Prozent der Rechnungssumme.
  2. Vereinbarte Summe: In diesem Fall bezahlen Sie beispielsweise pro Jahr 400 Euro grundsätzlich selbst. Erst wenn die Summe Ihrer eingereichten Rechnungen diese 400 Euro übersteigt, erstattet die Versicherung den Rest. Reichen Sie also nur eine Rechnung über 200 Euro ein, wird die Versicherung diese nicht erstatten.

Wer einen Tarif mit Beitragsrückerstattung vereinbart hat, steht zudem oft vor der Frage: Soll ich die Rechnung einreichen oder nicht? Denn reichen Sie die Rechnung ein, verlieren Sie den Anspruch auf die Beitragsrückerstattung, die Sie dann erhalten, wenn Sie in einem Jahr keine Leistung Ihrer PKV in Anspruch genommen haben. Was es dabei steuerlich zu bedenken gibt, lesen Sie im Ratgeber zur Beitragsrückerstattung in der PKV.

Besonderheit bei Beamten

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe. Damit übernimmt der Staat einen Großteil der Krankheitskosten, mindestens 50 Prozent. Erhalten Beamte eine Arztrechnung, reichen sie diese daher bei zwei Stellen ein.

  1. Zuerst bei der Beihilfestelle, die entsprechend der Beihilfeversordnung einen Teil der Kosten übernimmt.
  2. Die restlichen Kosten reichen Beamte bei ihrer PKV ein. Diese übernimmt den übrigen Rechnungsbetrag entsprechend den vereinbarten tariflichen Leistungen.

Rechnung einreichen: die wichtigsten Tipps

  • Prüfen Sie, ob die Rechnung korrekt ist.
  • Reichen Sie die Rechnung vorzugsweise per App ein, das geht am schnellsten.
  • Senden Sie die Arztrechnung per Post an den Versicherer, reichen Sie das Original ein. Behalten Sie aber eine Kopie.
  • Prüfen Sie, ob Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben. Liegt die Rechnungssumme unter dem Selbstbehalt, warten Sie, ob später weitere Rechnungen hinzukommen, die in der Summe über dem Selbstbehalt liegen. Denken Sie auch an eine mögliche Beitragsrückerstattung, die verloren geht, wenn Sie Rechnungen einreichen.