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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten variieren je nach Region, Transport und Aufwand beim Einsatz.

  • Voraussetzung für die Kostenübernahme des Krankentransports ist die Fahrt aus zwingenden medizinischen Gründen.

  • Gesetzlich Versicherte müssen 10 % der Kosten pro Fahrt selbst zahlen.

  • Bei privat Versicherten übernehmen die meisten Krankenkassen die vollen Kosten.

  • Eine Auslandskrankenversicherung kann für gesetzlich Versicherte sinnvoll sein, um die Kosten für einen Krankentransport im Ausland abzudecken. Privat Versicherte sollten erwägen, eine entsprechende Zusatzoption in ihrem Vertrag zu integrieren.

Inhalt dieser Seite
  1. Was wird als Krankentransport definiert?
  2. Krankentransport: Kosten und Leistungen
  3. Voraussetzungen zur Übernahme der Krankentransportkosten
  4. Krankentransport im Ausland
  5. Krankentransport mit Begleitperson
  6. Das könnte Sie auch interessieren

Was wird als Krankentransport definiert?

Als Krankentransport werden Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und privaten Krankenversicherung bezeichnet, die im Rahmen von medizinisch notwendigen Behandlungen in Anspruch genommen werden müssen. Im Rahmen des Transportes ist nicht nur eine besondere Ausstattung des Transportmittels wichtig, sondern auch eine Betreuung durch ausgebildetes Fachpersonal. Unterschieden werden muss dabei zwischen einem Krankentransport und einem Patientenfahrdienst. Ebenso gelten Behindertenfahrdienste nicht als klassischer Krankentransport.

Der Krankentransport wird durch einen Rettungsdienst durchgeführt. Das ausgebildete Rettungsfachpersonal kann mit einem Rettungswagen, einem Notfallkrankenwagen aber auch einem Hubschrauber den Transport vornehmen.

Die Notwendigkeit für einen Krankentransport ist unter anderem dann gegeben, wenn der Patient nicht oder nur eingeschränkt gehfähig ist. Auch infektiöse Krankheiten fallen unter die Transportpflicht.

Krankentransport: Kosten und Leistungen

Ein Krankentransport wird in der Regel benötigt, wenn ein Patient im Rahmen eines Rettungseinsatzes betreut und transportiert werden muss. Die Kosten für den Krankentransport können je nach verwendetem Rettungsmittel in unterschiedlicher Höhe ausfallen und gegebenenfalls dem Versicherten übertragen werden. Abhängig davon, wie der Patient versichert ist, können diese Kosten teilweise oder im ungünstigsten Fall vollständig dem Patienten in Rechnung gestellt werden.

Was kostet ein Krankentransport ohne Transportschein?

Die Kosten eines Krankentransports unterscheiden sich je Region. In der Regel wird eine Grundgebühr erhoben, die je nach Anfahrt zwischen 100 und 300 Euro liegen kann. Zusätzlich fallen Kosten für die gefahrenen Kilometer an, die sich je nach Gesamtkilometern staffeln. Diese liegt grob bei etwa zwei bis drei Euro pro Kilometer der zurückgelegten Strecke.

Krankentransportkosten für gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet, 10 % der Kosten pro Fahrt selbst zu übernehmen. Dennoch ist die Zuzahlung für den Krankentransport auf maximal zehn Euro begrenzt und wurde auf ein Minimum von fünf Euro festgelegt. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Krankentransportkosten für Privatversicherte

Privatversicherte müssen zunächst die Kosten selbst tragen und in Vorleistung gehen. Dennoch erstatten die meisten privaten Krankenversicherungen die Kosten für den Krankentransport vollständig. Es gibt nur wenige Ausnahmen in bestimmten Tarifen, die keine vollständige Kostenübernahme vorsehen. Jeder Privatversicherte sollte selbst prüfen, welchen Tarif er gewählt hat und wie dieser Leistungspunkt in seinem Tarif enthalten ist.

Kostenübernahme: Transportschein wird vorausgesetzt

In einer privaten Krankenversicherung mit Vollversicherung deckt der Leistungsumfang normalerweise nicht nur den Transport in einem Rettungswagen ab, sondern auch den Transport per Rettungshubschrauber. Wichtig ist, dass der Rettungseinsatz medizinisch erforderlich und ärztlich angeordnet wurde. Diese ärztliche Anordnung wird auch als Transportschein bezeichnet. In solchen Fällen hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Deckung der entstehenden Kosten im Rahmen des Rettungseinsatzes.

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Voraussetzungen zur Übernahme der Krankentransportkosten

Der Krankentransport muss, unabhängig von der Krankenversicherung des Patienten, immer medizinisch notwendig sein. Dafür ist wichtig, dass ein behandelnder Arzt, diesen Transport anordnet. Wenn Transporte auf eigenen Wunsch des Versicherten erfolgen, muss dieser die Kosten selbst tragen. Meist handelt es sich dann jedoch um Krankenfahrten zu Therapien oder Terminen beim Arzt, die ohne medizinisches Personal und ohne Rettungswagen oder Rettungshubschrauber stattfinden.

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Patient ist vollständig oder teilweise in seiner Bewegung eingeschränkt.
  • Der Allgemeinzustand des Patienten ist schlecht.
  • Der Patient benötigt psychologische Betreuung, ist verwirrt und orientierungslos.
  • Der Patient hat eine ansteckende Krankheit.
  • Eine Risikoschwangerschaft oder eine bevorstehende Geburt verlangen nach einem Krankentransport

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungspflicht verpflichtet, die Kosten für den Krankentransport ganz oder teilweise zu übernehmen.

Krankentransport im Ausland

Wenn ein Krankentransport im Ausland erforderlich ist, sollte im Voraus entweder eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten, oder der Betroffene sollte prüfen, ob das Reiseland bereits im Leistungskatalog seiner Krankenkasse enthalten ist. Reisende innerhalb der Europäischen Union sind automatisch über ihre gesetzliche Krankenkasse im jeweiligen Reiseland versichert, einschließlich des Krankentransports. Wenn keine Versicherungspflicht im Ausland besteht, werden auch die Transportkosten nicht übernommen. In diesem Fall ist der Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung zu empfehlen, die für einen geringen Jahresbeitrag erhältlich ist. Bei der privaten Krankenversicherung empfiehlt es sich eine zusätzliche Option für einen erweiterten Auslandsschutz abzuschließen.

Vor jeder Reise sollte daher geprüft werden, ob ausreichender Versicherungsschutz im Ausland besteht. Unser Vergleichsrechner kann helfen, die Möglichkeiten für Zusatzversicherungen im In- und Ausland sowie die damit verbundenen Leistungen zu ermitteln.

Krankentransport mit Begleitperson

Es besteht keine Verpflichtung für den Rettungsdienst, Angehörige mitzunehmen, außer in Ausnahmefällen wie bei Kindern unter 14 Jahren, bei älteren Menschen oder Personen, bei denen die Anwesenheit einer Vertrauensperson unterstützend wirken kann. Falls ein Familienangehöriger mitgenommen wird, muss er auf dem Beifahrersitz mitfahren, da der Platz im Rettungswagen für den Rettungsdienst und den Patienten vorgesehen ist. Häufig wird die Mitnahme der Angehörigen aus versicherungstechnischen Gründen verweigert.

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