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- Krankentransportkosten: Leistung der Krankenversicherungen
- Unterschiede der Leistung bei GKV und PKV
- Voraussetzungen zur Übernahme der Krankentransportkosten
- Unterschiede zwischen Inland und Ausland
- Enthaltene Leistungen beim Krankentransport
- Weitere Service-Themen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten variieren je nach Transport und Aufwand beim Einsatz.
- Ein Transportschein reduziert die Kosten für den Versicherten.
- Handelt es sich um eine Fahrt aus zwingenden medizinischen Gründen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten in vollem Umfang.
- Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Übernahme der Kosten nach §60 SGB V.
Krankentransportkosten: Leistung der Krankenversicherungen
Besteht Bedarf an einer Fahrt in einem Rettungswagen oder einem Notarztwagen, entstehen dafür Krankentransportkosten. Ebenso, wenn ein Rettungshubschrauber zum Einsatz kommt. Je nachdem, welches Rettungsmittel zur Anwendung kommt, können diese Krankentransportkosten in unterschiedlicher Höhe ausfallen. Gegebenenfalls werden sie auf den Versicherten übertragen. Teilweise oder im ungünstigsten Fall in Gänze.
Was wird als Krankentransport definiert?
Als Krankentransport werden Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und privaten Krankenversicherung bezeichnet, die im Rahmen von medizinisch notwendigen Behandlungen in Anspruch genommen werden müssen. Im Rahmen des Transportes ist nicht nur eine besondere Ausstattung des Transportmittels wichtig, sondern auch eine Betreuung durch ausgebildetes Fachpersonal. Unterschieden werden muss dabei zwischen einem Krankentransport und einem Patientenfahrdienst. Ebenso gelten Behindertenfahrdienste nicht als klassischer Krankentransport.
Der Krankentransport wird durch einen Rettungsdienst durchgeführt. Das ausgebildete Rettungsfachpersonal kann mit einem Rettungswagen, einem Notfallkrankenwagen aber auch einem Hubschrauber den Transport vornehmen.
Die Notwendigkeit für einen Krankentransport ist unter anderem dann gegeben, wenn der Patient nicht oder nur eingeschränkt gehfähig ist. Auch infektiöse Krankheiten fallen unter die Transportpflicht.
Unterschiede der Leistung bei GKV und PKV
Ein Krankentransport kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn im Rahmen eines Rettungseinsatzes ein Patient betreut und transportiert werden muss. Vor diesem Hintergrund übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für den Transport. Jedoch gibt es einige Sonderregelungen, die je nach Tarif berücksichtigt werden müssen.
Gesetzlich Versicherte müssen einen kleinen Kostenbeitrag zum Krankentransport leisten. Er gehört zum allgemeinen und gesetzlich festgelegten Leistungskatalog. Trotz allem muss der Versicherungsnehmer pro Fahrt einen Eigenanteil von 10 Euro bezahlen.
Im Gegensatz dazu werden bei den privat Versicherten die Kosten für den Krankentransport oftmals in vollem Umfang erstattet. Nur wenige einzelne Tarife sehen keine vollständige Kostenübernahme vor. Jeder Privatversicherte muss selbst schauen, welchen Tarif er gewählt hat und wie dieser Leistungspunkt in seinem Tarif enthalten ist.
Unser Hinweis: Liegt bei einer privaten Krankenversicherung eine Vollversicherung vor, beinhaltet der Leistungspunkt in aller Regel nicht nur die Fahrt in einem Rettungswagen, sondern auch den Transport mit Hilfe eines Rettungshubschraubers. Voraussetzung dafür ist die medizinische Notwendigkeit, die in jedem Einzelfall gegeben sein muss. Darum ist wichtig, dass im Rahmen des Rettungseinsatzes eine ärztliche Veranlassung für diesen Transport erfolgt. Dann hat der Versicherungsnehmer auch immer einen Anspruch auf Übernahme der daraus resultierenden Kosten.
Voraussetzungen zur Übernahme der Krankentransportkosten
Der Krankentransport – gleich, bei welcher Krankenversicherung der Patient versichert ist – muss immer medizinisch notwendig sein. Dafür ist wichtig, dass ein behandelnder Arzt, diesen Transport anordnet. Finden Transporte auf eigenen Wunsch des Versicherten statt, muss er die Kosten auch selbst übernehmen. Meist handelt es sich dann jedoch um Krankenfahrten zu Therapien oder Terminen beim Arzt, die ohne medizinisches Personal und ohne Rettungswagen oder Rettungshubschrauber stattfinden.
Ferner müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Der Patient ist vollständig oder teilweise in seiner Bewegung eingeschränkt.
- Der Allgemeinzustand des Patienten ist schlecht.
- Der Patient benötigt psychologische Betreuung, ist verwirrt und orientierungslos.
- Der Patient hat eine ansteckende Krankheit.
- Eine Risikoschwangerschaft oder eine bevorstehende Geburt verlangen nach einem Krankentransport
Liegen diese Voraussetzungen vor, müssen die Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungspflicht die Kosten für den Krankentransport teilweise oder vollständig übernehmen.
Unterschiede zwischen Inland und Ausland
Innerhalb von Deutschland gehört der Krankentransport zu den Aufgaben der Rettungsdienste. Sie sind die Leistungserbringer und können gegebenenfalls zusätzliche Unternehmen damit beauftragen, den Transport zu übernehmen. In welchem Umfang das geschehen darf, wird in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen genau definiert. Von Bundesland zu Bundesland kann es diesbezüglich unterschiedliche Regelungen geben.
Muss im Ausland ein Krankentransport stattfinden, gilt es, im Vorfeld entweder mithilfe einer Auslandskrankenversicherung für eine Kostenübernahme zu sorgen. Oder der Betroffene muss schauen, ob das Reiseland im Rahmen von Vereinbarungen mit der Krankenkasse bereits im Leistungskatalog vermerkt ist. Wer innerhalb der Europäischen Union reist, ist unter anderem über die gesetzliche Krankenkasse automatisch auch im betreffenden Reiseland versichert. Das gilt auch für den Krankentransport. Liegt keine Versicherungspflicht der Krankenkasse im Ausland vor, werden auch die Transportkosten nicht übernommen. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ist in diesem Fall immer empfehlenswert. Sie ist für wenige Euro pro Jahr erhältlich und deckt die finanziellen Kosten ab, die durch Krankheit im Ausland entstehen. In den meisten Fällen auch den Krankentransport.
Vor jeder Reise muss daher geprüft werden, ob im Ausland ein Versicherungsschutz gegeben ist. Unser Rechner zeigt, welche Zusatzversicherungen für das In- und Ausland möglich sind und welche Leistungen damit abgedeckt werden.
Enthaltene Leistungen beim Krankentransport
Die Frage, wer oder was alles bei einem Krankentransport transportiert wird, ist für viele Versicherte eine wichtige Frage. Besonders dann, wenn es um Familienangehörige geht.
Fakt ist, dass der Rettungsdienst nicht verpflichtet ist, Angehörige mitzunehmen. Ausnahmen gibt es bei Kindern unter 14 Jahren oder dann, wenn es Verständigungsprobleme gibt, die aufgrund von schlechten Sprachkenntnissen vorhanden sind. Wird ein Familienangehöriger mitgenommen, dann muss er auf dem Beifahrersitz mitfahren. Er darf nicht hinten im Rettungswagen Platz nehmen, da dies der Arbeitsplatz für den Rettungsdienst und für den Patienten ist. Oftmals wird die Verweigerung der Mitnahme der Angehörigen damit begründet, dass dies versicherungstechnische Gründe hat.
Auch Gepäck wird nicht transportiert. Angenommen, es erfolgt eine Fahrt ins Krankenhaus und es handelt es sich um eine alleinstehende Person. Die Notausstattung kann nicht nachgereicht werden. In diesem Fall sind die Sanitäter selbstverständlich bereit, eine kleine Tasche mitzunehmen. Ansonsten geht es bei der Nutzung von einem Krankentransport immer darum, Leben zu retten und den Patienten schnellstmöglich einer Behandlung zuzuführen. Es geht nicht darum, Familienangehörige zu transportieren oder Gepäck mitzunehmen. Das muss klar unterschieden werden.
Trotz allem ist es Familienangehörigen erlaubt, dem Rettungswagen zu folgen und den Patienten im Krankenhaus zu besuchen. Es ist auch erlaubt, das Gepäck nachzureichen.
Etwas anders sieht es aus, wenn ein Unfall im Ausland geschieht und eine Auslandskrankenversicherung für den Rücktransport verantwortlich ist. Dann werden auch Familienangehörige und das Gepäck transportiert, soweit das im Versicherungstarif verankert wurde. Denn es ist etwas anderes, ob im Ausland ein Krankentransport benötigt wird, der nach Deutschland führt, oder ob innerhalb von Deutschland der Transport in Anspruch genommen wird.