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Die Kosten einer künstlichen Befruchtung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Für künftige Eltern, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, ist die künstliche Befruchtung eine mögliche Lösung. Auf diesem Weg kommen pro Jahr circa 20.000 Kinder zur Welt. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung variieren zwischen circa 200 Euro und 5.500 Euro pro Versuch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für die Behandlungsmethode der intrauterinen Insemination ohne Hormonstimulation liegen bei 200 Euro. Für eine künstliche Befruchtung mit der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion zahlen die Paare 5.500 Euro.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beteiligen sich zu 50 Prozent der Kosten.
  • Die privaten Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten der künstlichen Befruchtung zu 100 Prozent.

Die Kosten einer künstlichen Befruchtung im Überblick

Bei der künstlichen Befruchtung sind oftmals mehrere Versuche nötig, bis es mit einer Schwangerschaft klappt. So müssen Paare häufig mit hohen Kosten für ihre Kinderwunschbehandlung rechnen. In der Regel entstehen bei der künstlichen Befruchtung ungefähr die folgenden Kosten:

  • 200 Euro: Intrauterine Insemination (IUI) ohne Hormonstimulation
  • 1.000 Euro: Intrauterine Insemination (IUI) mit hormoneller Stimulation
  • 1.500 Euro: Intratubarer Gametentransfer (GIFT)1.800 Euro: In-Vitro-Maturation (IVM)
  • 3.000 Euro: In-Vitro-Fertilisation (IVF)5.500 Euro: Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
  • 5.500 Euro: Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Je nach Behandlungsplan nimmt die künftige Mutter die genannten Behandlungen nacheinander in Anspruch.

Künstliche Befruchtung: Krankenkassen übernehmen oder beteiligen sich an den Kosten

Grundsätzlich übernehmen oder beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten für eine künstliche Befruchtung. Ob und wie viel die Krankenversicherungen zahlen, hängt davon ab, ob die künftige Mutter privat oder gesetzlich krankenversichert ist. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent der Kosten. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine künstliche Befruchtung meistens komplett.

Welche Kosten übernimmt die GKV für eine künstliche Befruchtung?

Gemäß Paragraph 27a des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind die GKV gesetzlich dazu verpflichtet, 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung sowie für die medikamentöse Behandlung zu übernehmen. Das SGB V spricht in diesem Fall von sogenannten „Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“. Bei manchen gesetzlichen Krankenkassen fällt die Kostenübernahme höher aus. Wie hoch diese freiwillige Mehrleistung ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse und ihren Tarifen ab.

In der Regel unterstützen die Krankenkassen Paare bis zu einer maximalen Grenze an Behandlungsversuchen:

  • acht intrauterine Inseminationen ohne hormonelle Stimulation (IUI)
  • drei intrauterine Insemination mit hormoneller Stimulationdrei In-Vitro-Befruchtungen oder
  • zwei intratubare Gameten-Transfers (GIFT)

Künstliche Befruchtung: Welche Voraussetzungen müssen die Paare für eine Kostenübernahme durch die GKV erfüllen?

Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die künstliche Befruchtung zur Hälfte übernimmt, müssen die Paare bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Die künftigen Eltern sind verheiratet.
  • Die Partner sind mindestens 25 Jahre alt. Die künftige Mutter ist jünger als 40 Jahre und der künftige Vater jünger als 50 Jahre.
  • Die künstliche Befruchtung ist medizinisch notwendig. Eine Unfruchtbarkeit wurde ärztlich bestätigt.
  • Die Chancen auf eine Schwangerschaft sind aus ärztlicher Sicht erfolgsversprechend.
  • Der Samen und die Eizelle dürfen nur von den künftigen Eltern stammen.
  • Die künftigen Eltern haben sich bezüglich medizinischer und psychologischer Aspekte beraten lassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die künstliche Befruchtung nicht, wenn es sich beim Samen um eine Samenspende handelt. Gleiches gilt für Paare, die sich zuvor einer Sterilisation unterzogen haben. Gleichgeschlechtliche Partnerinnen und Partner mussten die Kosten der künstlichen Befruchtung bis vor Kurzem komplett selbst tragen. Manche Bundesländer erteilen inzwischen einen Zuschuss von 25 bis 50 Prozent.

Künstliche Befruchtung: Welche Kosten übernimmt die PKV?

Die Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung der PKV für die künstliche Befruchtung fällt sehr unterschiedlich aus und hängt vom Versicherungstarif ab. Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten zu 100 Prozent. In der Regel stellen sie nur wenige Voraussetzung. Grundsätzlich sollte die Behandlung aber medizinisch notwendig und eine Unfruchtbarkeit ärztlich bestätigt worden sein. Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen haben die privaten Krankenversicherungen keine Altersgrenzen und lassen, solange die Erfolgschancen gut sind, die maximale Anzahl an Behandlungsversuchen offen. Die künftigen Eltern müssen außerdem nicht unbedingt verheiratet sein.

Finanzielle Unterstützung der Bundesländer

Manche Bundesländer unterstützen die künstliche Befruchtung mit einem Zuschuss. Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt zum Beispiel von diesen Faktoren ab:

  • Der Hauptwohnsitz der Paare
  • Das Bundesland, in dem sich das Kinderwunschzentrum für die Behandlung befindet
  • Der Beziehungsstatus der Paare (Unverheiratet heterosexuell/Verheiratet heterosexuell/Alle anderen)
  • Das Alter der Frau und des Mannes
  • Die attestierte Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung
  • Eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit
  • Die Behandlungsmethode
  • Der Behandlungszyklus
  • Die Voraussetzung, dass nur die Ei- und Samenzellen der Partner verwendet werden
  • Eine Beratung über die medizinischen und psychosozialen Aspekte der Behandlung

Beispiel: Das Bundesland Berlin gewährt seine finanzielle Förderung nur verheirateten und unverheirateten heterosexuellen Paaren. Die Förderhöchstbeträge für die IVF-Behandlung liegen bei bis zu 800 Euro und für die ICSI-Behandlung bei bis zu 900 Euro