Krankenversicherung für Beamtenwitwen: Diese Regeln gelten
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Das Thema "private Krankenversicherung für Beamtenwitwen" ist komplexer, als man auf den ersten Blick denken mag. Wesentlich bei der Betrachtung ist die Frage, ob die Witwe selbst berufstätig und damit krankenversichert war oder nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Beamtenwitwen mit eigener Rente sind doppelt versichert.
- Hinterbliebenenrenten führen grundsätzlich zu einer Beitragspflicht für die Krankenkasse.
- Beamtenwitwen mit eigener privaten Krankenversicherung sind dreifach versichert.
Beamtenwitwen erhalten Beihilfe
Verstirbt der beihilfeberechtigte Ehemann, wird die Witwe zur Versorgungsempfängerin. Damit greift für sie auch weiterhin die Beihilferegelung. Ihr stehen auch künftig 70 Prozent Erstattung aus der Beihilfe zu. Durch den Tod des Ehemanns ändert sich daran nichts.
Krankenversicherungspflicht bei Rentenbezug einer Beamtenwitwe
Wer während seines Berufslebens Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war, wird mit Eintritt des Rentenalters Mitglied in der "Krankenversicherung der Rentner". Er bleibt bei seiner bisherigen Krankenkasse, zahlt aber weiterhin nur den hälftigen Anteil des Beitrags. Die andere Hälfte übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung.
War der Ehepartner verbeamtet, bestand für diesen Beihilfeanspruch. Verstirbt der Ehemann, wird seine Witwe zur Versorgungsberechtigten, hat einen Anspruch auf die Hinterbliebenenpension. Dadurch, dass sie versorgungsberechtigt ist, greift für sie auch die Beihilferegelung. Sie hat Anspruch auf die Übernahme von 70 Prozent der Behandlungskosten. Die restlichen 30 Prozent muss sie durch eine private Krankenversicherung über einen Beihilfetarif absichern.
Aber: Da Hinterbliebenenbezüge grundsätzlich nach dem fünften Sozialgesetzbuch krankenversicherungspflichtig sind, muss die Witwe auch auf die Hinterbliebenenrente ihres Mannes jetzt Beiträge zur Krankenkasse abführen. Das gilt auch, wenn sie selbst noch eine Rente bezieht, die wiederum beitragspflichtig für die Krankenkasse ist.
Beihilfeanspruch und gesetzliche Krankenversicherung für Beamtenwitwe
Durch den Versorgungsanspruch gegenüber dem Dienstherren des verstorbenen Mannes entsteht eine Doppelversicherung. Geht die Witwe zum Arzt und legt ihre Versichertenkarte vor, erstattet die Krankenkasse den Anspruch auf Sachleistung. Damit entfällt der Beihilfeanspruch.
Kommt es allerdings zu Behandlungen, deren Kosten die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, kann die Witwe 70 Prozent der Aufwendungen bei der Beihilfe geltend machen, sofern diese von der Beihilfe gedeckt sind.
Beamtenwitwe mit eigener privater Krankenversicherung
Ähnlich absurd verhält es sich, wenn die Witwe selbst privat krankenversichert ist. Privat versicherte Rentner müssen auf ihre eigene Rente keine Beiträge an die Krankenversicherung der Rentner abführen. Bezieht sie jetzt die Witwenversorgung ihres Mannes, ist sie dreifach versichert:
- Eigene private Krankenversicherung
- Pflichtversicherung durch die Versorgungsbezüge ihres Mannes
- Beihilfeanspruch durch ihren verstorbenen Mann als versorgungsberechtigte Hinterbliebene
Pflichtmitgliedschaft in der GKV durch Witwenrente
Für eine Beamtenwitwe gilt, dass sie nach dem Tod ihres Mannes auf jeden Fall in der Krankenkasse pflichtversichert ist, unabhängig davon, wie ihr eigener Krankenversicherungsstatus ist. Durch die Regelung im Sozialgesetzbuch, dass Hinterbliebenenrenten auf jeden Fall zu einer Beitragspflicht für die Krankenkassen führen, kommt es in diesem Fall zu einer Doppelversicherung.