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Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Unter „Befreiung von der Krankenversicherungspflicht“ wird normalerweise die Möglichkeit verstanden, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn eine komplette Befreiung ist nicht möglich: In Deutschland muss jeder krankenversichert sein.

Studenten, Arbeitslose, Rentner und unter bestimmten Umständen auch Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, nach einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht sich privat zu versichern oder auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu bleiben und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückwechseln zu müssen.

Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lassen kann

Laut dem 5. Sozialgesetzbuch (Par. 8) müssen privat versicherte Arbeitnehmer nicht in die GKV wechseln, wenn die gesetzliche Versicherungspflicht aus einem der folgenden Gründe eintritt:

  • Wenn die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Arbeitnehmer eigentlich in der GKV pflichtversichert sind, per Gesetz erhöht wurde und das Einkommen zuvor darüber lag, aber danach darunter gerutscht ist.
  • Wenn die Wochenarbeitszeit während der Eltern- oder Pflegezeit reduziert wird – hier gilt die Befreiung jedoch nur während dieser Zeit.
  • Wenn ein Teilzeitjob im Anschluss am die Eltern- oder Pflegezeit aufgenommen wird oder die normale Wochenarbeitszeit um die Hälfte oder mehr gekürzt wird und die Versicherungspflichtgrenze dadurch nicht mehr erreicht wird. Das gilt aber nur für Arbeitnehmer, die während der letzten fünf Jahre versicherungsfrei waren. Versicherungsfrei heißt hier, dass der Versicherte frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen konnte. Er hatte also ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze.

Studenten: Sobald sich jemand an einer staatlichen Hochschule einschreibt, ist er automatisch krankenversicherungspflichtig. Eine Befreiung ist jedoch möglich. Auch beim Praktikum oder Studentenjob können sich Studierende befreien lassen. Wer familienversichert ist, kann sich ebenfalls befreien lassen, wenn er eine separate PKV abschließt.

Arbeitslose: Wenn die Versicherten Arbeitslosengeld erhalten, müssen sie nicht in die GKV wechseln, solange sie während der letzten fünf Jahre versicherungsfrei waren. Bei Bürgergeld ist eine Befreiung jedoch nicht möglich.

Rentner: Die Krankenversicherungspflicht beginnt beim Rentenantrag, kann jedoch per Antrag aufgehoben werden.

Der Antrag macht den Anfang

Der Antrag sollte während der ersten drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Neben dem Antrag ist eine Bestätigung dessen, dass eine private Krankenversicherung oder ein Anspruch auf freie Heilfürsorge bereits besteht, notwendig. Die Befreiung erfolgt rückwirkend, wenn noch keine Leistung in Anspruch genommen wurde. Falls doch, gilt sie seit dem Anfang des Monats, der auf die Antragstellung folgt.

Gut überlegte Entscheidung

Doch wer sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lässt, kann dies nicht nach Belieben rückgängig machen. Privatversicherte müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie danach nicht mehr zur GKV zurückkehren können, solange die gleiche Beschäftigung weiterhin besteht. Nur dann, wenn sich die Beschäftigung ändert und eine Krankenversicherungspflicht aus anderen Gründen eintritt, erfolgt eine Rückkehr zur GKV.

Beispiel: Studierende, die sich befreien lassen, aber eine Tätigkeit aufnehmen, die nicht als Studentenjob angesehen werden kann (mehr als 20 Wochenstunden beträgt und dabei weder in den Semesterferien stattfindet noch auf 2 Monate begrenzt ist). Dann gelten sie als Arbeitsnehmer und sind je nach Einkommen wieder versicherungspflichtig. Die Befreiung pausiert jedoch nur so lange, bis die Tätigkeit wieder aufgegeben wird. Da die Versicherungspflicht als Studierende durch die Befreiung aufgehoben wurde, steigt der Student danach wieder in die PKV ein.

Wann sich eine Befreiung lohnt

Wer sich fest für die PKV entschieden hat, sollte auf jeden Fall auf die Befreiung zurückgreifen. Denn eine Kündigung und spätere Wiederaufnahme eines privaten Vertrags kann etwa wegen einer erneuten Gesundheitsprüfung ungünstig sein.

Doch die Entscheidung ist nicht immer einfach. Wer unschlüssig ist, kann etwa bei einem Berater kompetente Hilfe einholen. Dieser kann einem detailliert vorrechen, ob sich eine Befreiung auszahlt oder nicht.

Generell lässt sich sagen, dass sich die PKV in erster Linie für junge und gesunde Menschen lohnt: Schließlich hängen die PKV-Beiträge in erster Linie vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherten ab. Wer länger keine Leistungen in Anspruch nimmt, profitiert sogar von der Beitragsrückerstattung.

Zu den Nachteilen der privaten Krankenversicherung gehört dagegen etwa, dass es keine beitragsfreie Familienversicherung gibt. Für Eltern zahlt sich also die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nicht immer aus. Kinder werden in der GKV nicht nur beitragsfrei mitversichert, sondern erhalten auch Leistungen, die weit über den Leistungskatalog für Erwachsene hinausgehen – etwa im Bereich der Zahnmedizin oder Sehhilfen.