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Abgesichert über die private Krankenversicherung

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Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

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PKV und BU Stoerer 69 Prozent sparen light

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

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*Ab 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro und die Versicherungspflichtgrenze auf 73.800 Euro. Das bedeutet nicht nur, dass die gesetzliche Krankenversicherung teurer wird, sondern auch, dass Sie nun deutlich mehr verdienen müssen, um sich stattdessen privat versichern zu können. Daher empfehlen wir Ihnen: Prüfen Sie jetzt noch Ihr Einsparpotential mit einer privaten Krankenversicherung.

Inhalt dieser Seite
  1. Definition
  2. Beispiele
  3. Ablauf
  4. Kostenübernahme
  5. PKV-Vergleich
  6. Weitere Tarife

Definition: Was bedeutet ambulant?

Ambulant ist eine Behandlung, wenn der Patient nach der Durchführung wieder nach Hause geht. Die ambulante Behandlung wird beispielsweise in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus vorgenommen. Stationär wäre eine Behandlung, bei der ein Patient im Krankenhaus übernachten muss.

Beispiele für ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen sind der Regelfall, wenn wir einen Arzt aufsuchen. Eine Vielzahl an ambulanten Behandlungen ist möglich:

  • Impfungen
  • Die Versorgung von Wunden
  • Blutentnahme zur Untersuchung im Labor
  • Kleine Operationen wie das Entfernen von Muttermalen
  • Röntgen oder Computertomographie
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Dialyse bei Niereninsuffizienz
  • Physiotherapie

Einweisung und Überweisung ins Krankenhaus

Krankenhäuser übernehmen in bestimmten Fällen auch ambulante Behandlungen. Dafür benötigen gesetzlich versicherte Patienten eine Überweisung des behandelnden Arztes. Privatpatienten brauchen in der Regel kein Einweisungsschein, sofern sie nicht am Primärarztmodell teilnehmen. Privatversicherte sollten jedoch immer mit ihrem Versicherer Rücksprache halten, welche Leistungen konkret übernommen werden.

Bei einem stationären Aufenthalt benötigen die Kliniken einen Einweisungsschein des Arztes. Privatpatienten sollten außerdem die Clinic-Card vorzeigen. Diese Karte ermöglicht es den Krankenhäusern, ihre Leistungen direkt mit der Versicherung abzurechnen.

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116B SGB V

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist eine Einrichtung für Patienten mit schwer behandelbaren Krankheiten wie chronisch-entzündliche Darmerkrankungen oder gynäkologische Tumore. Bei der ASV arbeiten Ärzte in Krankenhäusern und Fachärzte in medizinischen Versorgungszentren interdisziplinär zusammen. Der Patient wird also durch ein ganzes Team verschiedener Ärzte in Praxen und Kliniken betreut. Paragraf 116b SGB V stellt die rechtliche Grundlage innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung dar und sorgt für eine bundesweit einheitliche Regelung.

Welche Kosten trägt die PKV bei einer ambulanten Behandlung?

Bei Privatversicherten rechnen Mediziner nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese legt fest, wie viel die Fachkraft für eine Behandlung berechnen darf. Während Ärzte in einfachen Fällen den Faktor 1 verwenden, können sie bei einem höheren Arbeitsaufwand auch einen Faktor von 2,3 oder sogar 3,5 ansetzen.

Hinsichtlich der Kostenübernahme gibt es beträchtliche Differenzen zwischen den einzelnen Angeboten der Versicherungsgesellschaften. Manche Tarife tragen die Kosten lediglich bis zum 2,3-fachen Satz. Das ist der Regelsatz für die Leistung von Ärzten.

Leistungsstarke private Krankenversicherungen übernehmen auch den Höchstsatz von 3,5. Der Arzt muss die Anwendung dieses Gebührensatzes aber in der Rechnung genau begründen.

Eine Abrechnung mit noch höheren Gebühren ist möglich. Dies erstatten jedoch nur sehr wenige Versicherer. Auf jeden Fall ist dann eine gesonderte Honorarvereinbarung erforderlich, die der Patient unterschreiben muss. Das Sonder-Honorar kann beispielsweise vereinbart werden, wenn sich der Versicherungsnehmer von einem Spezialisten behandeln lässt.

Unterschiede zur GKV

Da private Krankenversicherungen anders als die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip arbeiten, fällt ihr Leistungsspektrum meist breiter aus. Das Äquivalenzprinzip besagt, dass auf eine Leistung die entsprechende Gegenleistung folgt: Der Kunde bekommt das, wofür er bezahlt.

Dies betrifft beispielsweise Behandlungen durch Zahnärzte, Kieferorthopäden oder Heilpraktiker. Außerdem besteht für Privatversicherte die Option, sich ein Leistungspaket zusammenzustellen, das den individuellen Wünschen entspricht.

PKV-Mitglieder dürfen behandelnde Ärzte frei wählen, wohingegen die GKV lediglich Behandlungen durch Kassenärzte erlaubt. Ärzte können bei Privatversicherten höhere Beträge abrechnen, weshalb diese oftmals schneller einen Termin erhalten. Die PKV erstattet häufig auch vollständig Medikamente, Impfungen und Hilfsmittel. Zusätzlich tragen private Krankenversicherer oft auch die Kosten für neuartige Behandlungsmethoden, die noch nicht zum Umfang der GKV gehören.

Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

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