Teilstationäre Behandlung
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- Die teilstationäre Behandlung
- Teilstationäre Leistungen: PKV
- Was sind teilstationäre Leistungen in der PKV?
- Welche Kosten trägt die PKV?
- Diese Leistungen berücksichtigen
- Voraussetzungen
- Unterschiede zur GKV
- Alternativen
Die teilstationäre Behandlung
Bei der teilstationären Behandlung verbringt der Patient lediglich einen Teil des Tages in einer medizinischen Einrichtung. In welchem Umfang die private Krankenversicherung (PKV) die Behandlungskosten übernimmt, hängt vom Tarif des Versicherten ab. Zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer teilstationären Behandlung gehören deren medizinische Notwendigkeit und die Verordnung durch einen Arzt. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Leistungsumfang an das Niveau der PKV angleichen.
Teilstationäre Leistungen in der privaten Krankenversicherung
Eine teilstationäre Behandlung in einem Krankenhaus verordnen Ärzte, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen, aber keine Notwendigkeit für eine vollstationäre Behandlung besteht. Sie zählt in den Bereich der stationären Krankenhausbehandlung, stellt jedoch nicht den Regelfall dar. Infolgedessen lässt sich das Leistungsspektrum der teilstationären Behandlung zwischen der ambulanten Behandlung und der vollstationären Versorgung einordnen. Allerdings gibt es bezüglich der im Versicherungstarif enthaltenen Leistungen teilweise beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Daher sollten Sie vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Tarifvergleich durchführen.
Was sind teilstationäre Leistungen in der PKV?
Eine teilstationäre Behandlung zeichnet sich dadurch aus, dass Ärzte beziehungsweise Fachpersonal den Patienten nur für einen Teil des Tages versorgen. Die übrige Zeit hält sich die behandelte Person im Regelfall in ihrem gewohnten Umfeld auf. Folglich stellt die eingeschränkte Verweildauer das wesentliche Merkmal dieser Behandlungsart dar. In den meisten Fällen umfasst die teilstationäre Behandlung auch eine teilstationäre Pflege. Obwohl die Versorgung grundsätzlich in einem normalen Krankenhaus erfolgen kann, findet sie meist in speziellen Tages- und Nachtkliniken statt. Der Patient verbringt also entweder die Nacht (Tagesklinik) oder den Tag (Nachtklinik) zu Hause.
Bei einer teilstationären Behandlung stehen vor allem Krankheitsbilder aus den Fachgebieten der Psychiatrie und der Geriatrie (Altersheilkunde) im Fokus, aber ebenso ausgeprägte Schlafstörungen. Aus diesem Grund ist es für gewöhnlich notwendig, den Patienten über einen längeren Zeitraum zu behandeln. Eine Obergrenze für die Dauer gibt es nicht. Im Rahmen der teilstationären Behandlung hat der Versicherte Anspruch auf Versorgung und Verpflegung, nicht jedoch auf das Krankenhaustagegeld.
Welche Kosten trägt die PKV?
In welchem Umfang eine private Krankenversicherung die Kosten einer teilstationären Behandlung erstattet, hängt vom gewählten Tarif ab. Daher ist es ratsam, die Vertragskonditionen genau zu studieren. Normalerweise geht das Leistungsspektrum einer PKV jedoch über die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus.
Für gewöhnlich ist die PKV auch im Pflegefall zuständig. Die hierzulande geltende Versicherungspflicht erstreckt sich nämlich auch auf Pflegeversicherungen. PKV-Mitglieder müssen bereits seit 1995 auch eine sogenannte private Pflegepflichtversicherung abschließen. Es besteht jedoch lediglich im ersten halben Jahr nach Abschluss einer privaten Krankenversicherung die Option, sich einen anderen Anbieter zu suchen – wovon allerdings nur die Wenigsten Gebrauch machen. Daher trägt die Versicherungsgesellschaft im Regelfall ebenso die Kosten für die teilstationäre Pflege.
Das Leistungsspektrum fällt bei allen Anbietern identisch aus und entspricht in etwa der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Assekuranz übernimmt neben den pflegebedingten Kosten auch die Aufwendungen für die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege. Darüber hinaus kommt sie für die Fahrtkosten von und zur Pflegeeinrichtung auf. Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach dem Pflegegrad (Pflegebedürftigkeit) des Patienten.
Welche teilstationären Leistungen sollte man im Tarif berücksichtigen?
Die in der privaten Krankenversicherung enthaltenen Leistungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Welcher Leistungsumfang sich empfiehlt, lässt sich nicht pauschalisieren. Prinzipiell ist es sinnvoll, bei der Tarifwahl vorrangig die eigenen Vorstellungen und Wünsche zu berücksichtigen. Während manche beispielsweise einen möglichst günstigen PKV-Tarif suchen, präferieren andere ein breites Leistungsspektrum.
Bedingungen zur Inanspruchnahme einer teilstationären Behandlung
Für den Anspruch eines Versicherungsnehmers auf eine teilstationäre Behandlung gibt es verschiedene Voraussetzungen. Das wichtigste Kriterium stellt die medizinische Notwendigkeit der Behandlung dar. Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn ein Arzt beim Versicherten eine Erkrankung diagnostiziert hat und die angedachten Maßnahmen zu deren Heilung oder Linderung beitragen. Außerdem ist eine Inanspruchnahme teilstationärer Leistungen nur möglich, wenn der behandelnde Arzt diese verordnet. Dies geschieht, wenn sich das Behandlungsziel weder durch eine vor- und nachstationäre Versorgung noch durch ambulante Maßnahmen in Kombination mit häuslicher Krankenpflege erreichen lässt. Darüber hinaus muss es sich um eine zugelassene Einrichtung handeln.
Personen ab Pflegegrad 2 haben ebenfalls einen Anspruch auf teilstationäre Leistungen, wenn sich ihre Versorgung durch häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße gewährleisten lässt. Dies gilt auch, wenn die Maßnahme zur Entlastung einer vorhandenen Pflegeperson beitragen soll. Das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung umfasst nicht nur die teilstationäre Behandlung, sondern ebenso die Beförderung von der Wohnung zur Tages- oder Nachtklinik und zurück.
Teilstationäre Behandlung: Unterschiede zur GKV
Welche Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung bestehen, hängt im Wesentlichen vom gewählten Tarif ab. Der Basistarif lässt sich beispielsweise mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen. In höheren Tarifen fällt das Leistungsspektrum dagegen deutlich umfangreicher aus. Dies geht darauf zurück, dass die Aufgabe der GKV in der Grundversorgung besteht, für die es relativ genaue rechtliche Vorschriften gibt. Privatversicherte haben dagegen zahlreiche Wahlmöglichkeiten, um die im Tarif enthaltenen Leistungen nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Welche Alternativen gibt es zu den teilstationären Leistungen der PKV?
Für gewöhnlich profitieren Privatversicherte von wesentlich umfangreicheren Leistungen als GKV-Mitglieder. Diese können das Leistungsspektrum durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung annährend auf das PKV-Niveau anheben. Eine private Pflegezusatzversicherung empfiehlt sich dagegen sowohl für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse als auch für die einer privaten Krankenversicherung. Denn sowohl die gesetzliche Pflegeversicherung als auch die private Pflegepflichtversicherung tragen entsprechende Kosten lediglich anteilig. Infolgedessen entsteht eine Finanzierungslücke, die sich mithilfe einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen lässt. Die Beiträge derartiger Zusatzversicherungen liegen teilweise bei unter zehn Euro pro Monat.
Mit Verivox zum passenden PKV-Tarif
Eine private Krankenversicherung zu finden, die voll und ganz den eigenen Ansprüchen entspricht, kostet im Normalfall viel Zeit. Mit der Unterstützung von Verivox gestaltet sich die Suche nach dem geeigneten Anbieter bequem und einfach. Sie müssen lediglich Ihren Berufsstand angeben und im Anschluss ein dreiteiliges Formular ausfüllen, welches ausschließlich versicherungsrelevante Informationen erfragt. Um Ihnen das höchstmögliche Beratungsniveau bieten zu können, vermittelt Verivox Ihre Anfrage an einen Versicherungsexperten aus dem Verivox-Partnernetzwerk weiter. Im Regelfall kontaktiert der Makler Sie noch am selben Tag, um den für Sie passenden Tarif herauszusuchen.