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Inhalt dieser Seite
  1. Die häusliche Krankenpflege
  2. Vorteile für Patient und Versicherung
  3. Leistungsumfang
  4. Leistungen in der PKV
  5. Voraussetzungen
  6. Der VERIVOX Vergleich

Die häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege schließt sich für gewöhnlich an einen Krankenhausaufenthalt an. Welche Leistungen die private Krankenversicherung erstattet, hängt vom gewählten Tarif ab. Im Regelfall haben Versicherte pro Jahr Anspruch auf bis zu 28 Tage Erstattung, wobei eine Verlängerung in begründeten Fällen möglich ist. Wesentliche Bedingungen für die Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege sind deren medizinische Notwendigkeit und die Verordnung durch einen Arzt.

Häusliche Krankenpflege: Vorteile für Patienten und Versicherungen

Die häusliche Krankenpflege erlaubt es Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt frühzeitig nach Hause zurückzukehren. Entscheidet sich ein Arzt für diese Behandlungsform, profitieren sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung. Der Patient kann sich in den eigenen vier Wänden erholen, was viele einem Mehrbettzimmer in einer Klinik vorziehen. Für die Versicherung rechnet sich die häusliche Krankenpflege, da sich der wesentlich teurere Klinikaufenthalt auf diese Weise verkürzen lässt. Welche Leistungen die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt, kann sich von Anbieter zu Anbieter deutlich unterscheiden. Bevor Sie sich auf einen bestimmten Tarif festlegen, sollten Sie daher verschiedene Optionen vergleichen.

Welche Leistungen umfasst die häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege stellt eine Rehabilitationsmaßnahme dar, die die Versicherungsgesellschaften in der Regel übernehmen, wenn sie aus medizinischer Sicht notwendig ist. Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, einen stationären Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder eine medizinische Behandlung sicherzustellen. Demzufolge handelt es sich hierbei nicht um die Versorgung einer pflegebedürftigen Person. Vielmehr verordnet ein Arzt häusliche Krankenpflege, wenn ein Patient vorübergehend Unterstützung benötigt. Welche Leistungen diese Art der Pflege im Wesentlichen beinhalten kann, veranschaulicht die nachfolgende Liste:

  • Medikamentengabe
  • Verbandswechsel
  • Körperpflege
  • Injektion von Spritzen
  • Bewegungstherapie
  • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Erledigung von Einkäufen
  • Wohnung aufräumen

Grundsätzlich können auch Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Im Gegensatz zur häuslichen Pflege vergüten die Versicherungsgesellschaften bei der häuslichen Krankenpflege ausschließlich die Leistung professioneller Pflegekräfte. Die Wahl des Pflegedienstes obliegt jedoch dem Versicherungsnehmer. Die Erbringung der Pflegeleistungen muss nicht zwangsläufig in der Wohnung des Patienten stattfinden. Es ist ebenso möglich, die Krankenpflege in einer Einrichtung des betreuten Wohnens durchzuführen.

Ansprüche auf häusliche Krankenpflege in der PKV

Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich der Anspruch auf häusliche Krankenpflege aus Paragraf 37 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). In der PKV hängt der Leistungsumfang dagegen vom gewählten Tarif ab. Daher sollten Verbraucher die Konditionen genau lesen, bevor sie einen Versicherungsvertrag abschließen. Häufig fällt der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung umfangreicher aus als in der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt jedoch auch Tarife mit eingeschränkter Kostenerstattung. Wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht im Jahr 2011 urteilte, lässt sich für PKV-Mitglieder kein Anspruch aus dem Sozialgesetzbuch ableiten. Relevant sind einzig und allein die im Versicherungsvertrag aufgeführten Leistungen.

Für gewöhnlich trägt die PKV die Kosten für eine Pflegedauer von bis zu 28 Tagen im Jahr. Häufig gilt die Erstverordnung für einen Zeitraum von 14 Tagen. Im Anschluss entscheidet der behandelnde Arzt auf Grundlage des Gesundheitszustandes seines Patienten, ob er die Maßnahmen ausdehnt. Soll die Dauer der häuslichen Krankenpflege die festgelegte Obergrenze überschreiten, ist eine Prüfung durch Medicproof – dem medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherer – notwendig. Liegen berechtigte Gründe vor, ist es grundsätzlich möglich, die Behandlungsdauer zu verlängern.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen

Prinzipiell besteht für PKV-Versicherte nur ein Anspruch auf die vertraglich zugesicherten Leistungen. Die wichtigste Bedingung für eine Kostenübernahme ist die medizinische Notwendigkeit der verordneten häuslichen Krankenpflege. Das bedeutet zum einen, dass beim Patienten eine diagnostizierte Erkrankung vorliegen muss. Zum anderen ist es erforderlich, dass die jeweilige Maßnahme zu seiner Genesung beiträgt. Patienten sollten ebenfalls wissen, dass sie die häusliche Krankenpflege nicht in Eigenregie beantragen können. Die Inanspruchnahme der Leistungen erfordert eine ärztliche Verordnung.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich der Patient bis zu einem gewissen Grad nicht selbst versorgen kann. Dies trifft vor allem auf bettlägerige Personen zu.

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