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Knöllchen im Ausland können teuer werden

Bildquelle: ©iStockPhoto / Text: dpa/tmn

Falsch geparkt oder die Mautvignette nicht richtig aufgeklebt: Wer aus dem Urlaub im Ausland kein Knöllchen mitbringen möchte, sollte über die Regeln am Reiseziel Bescheid wissen.

In manchen Ländern können schon kleine Verkehrsverstöße recht teuer werden, warnt der ADAC. So sind in vielen italienischen Städten und Gemeinden verkehrsbeschränkte Zonen üblich. Touristen sollten Schilder mit dem Hinweis "Zona a traffico limitato" unbedingt beachten, denn in solche Straßen dürfen in der Regel nur Anlieger, Busse oder Taxis fahren.

Wer sich nicht daran hält, muss mindestens 84 Euro bezahlen, mit Verfahrensgebühren auch schnell 100 bis 120 Euro. Wird nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der Betrag. Überwacht werden solche Zonen meist mit Videokameras. Wer als Urlauber innerhalb so einer Zone wohnt, sollte mit entsprechendem Nachweis Widerspruch gegen ein Bußgeld einlegen.

Auch in Kroatien sind Parkverstöße teuer. Wer kein Parkticket gelöst, die Parkzeit überzogen oder die Parkscheibe nicht ausgelegt hat, zahlt zwischen 10 und 40 Euro. Autofahrer bezahlen am besten gleich vor Ort und verlangen eine Quittung mit exakten Angaben wie Datum, Ort, Betrag und Grund.

Dieser Beleg sollte für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden, wenn möglich, auch ein Foto der Parksituation. Flattert nach dem Urlaub ein Anwalts- oder Gerichtsschreiben aus Kroatien ins Haus, empfiehlt es sich, sofortigen Rechtsrat einzuholen.

Die Vignettenpflicht in Österreich ist grundsätzlich bekannt, was viele aber nicht wissen: Ist die Vignette falsch angebracht, kostet das genauso viel wie ein Nichtvorhandensein. Dann wird eine sogenannte Ersatzmaut fällig, für einen Pkw sind das 120 Euro.

Die Vignette sollte links oben oder mittig oben hinter dem Spiegel aufgeklebt werden. Vorsicht allerdings mit dem Tönungsstreifen auf der Scheibe: Dahinter können die Vignetten nicht erkannt werden. Wer Geld sparen will und eine bereits geklebte Vignette ablöst und an einem anderen Fahrzeug wiederverwendet, der wird sogar mit 240 Euro zur Kasse gebeten.