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Auch wer das Land nur durchquert, muss Maut in der Schweiz bezahlen. Auf allen Schweizer Nationalstraßen ist die Vignette für Pkw und Motoräder Pflicht. Bereits 1984 einigten sich die Eidgenossen in einem Volksentscheid darauf, die Maut einzuführen. Seit 1985 besteht die Vignettenpflicht.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer muss Maut zahlen?
  3. Auf diesen Straßen muss Maut gezahlt werden
  4. Das kostet die Maut
  5. Verschiedene Bezahlmöglichkeiten
  6. Strafen bei Fahren ohne Vignette
  7. Generelle Verhaltensregeln im Straßenverkehr der Schweiz
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maut in der Schweiz fällt auf allen Nationalstraßen des Bundes an.
  • Die Mautpflicht gilt für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.
  • Für Lkw wird eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe berechnet.
  • Um die Maut in der Schweiz zu bezahlen, müssen Fahrzeugbesitzer eine Vignette erwerben.

Wer muss Maut in der Schweiz zahlen?

In der Alpenrepublik ist eine Vignette für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen obligatorisch. Damit betrifft die Abgabe vorrangig Auto- und Motorradfahrer. Für Lkw, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, besteht ebenso Mautpflicht. Allerdings erhebt der Staat diese Gebühr als sogenannte Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der wesentliche Unterschied: Während bei einer Vignette eine Pauschalgebühr anfällt, hängt die Lkw-Maut in der Schweiz von der zurückgelegten Strecke sowie dem Gewicht und den Emissionen des Fahrzeugs ab.

Auf diesen Straßen muss Maut gezahlt werden

Während die Maut in der Schweiz für Lkw auf allen Straßen gilt, beschränkt sie sich bei Motorfahrzeugen (inklusive Anhänger) mit weniger als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf die Nationalstraßen. Zu den mautpflichtigen Streckenabschnitten gehören sowohl die Schweizer Autobahnen als auch die Autostraßen und Hauptstraßen des Schweizer Bundes. Für von Kantonen betriebene Autobahnen und Hauptstraßen besteht dagegen keine Mautpflicht.

Das kostet die Maut in der Schweiz

Die finanziellen Aufwendungen für die Maut in der Schweiz halten sich in Grenzen. Der Preis für eine Jahresvignette liegt bei 40 Schweizer Franken. Die Vignette ist 14 Monate gültig; die Gültigkeit beginnt am 1. Dezember des Vorjahres, erstreckt sich über die 12 Monate des aktuellen Jahres und endet am 31. Januar des Folgejahres. Anders als in Österreich, wo auch beispielsweise 10-Tages-Vignetten erworben werden können, existiert in der Schweiz lediglich ein einziger Tarif.

Verschiedene Bezahlmöglichkeiten

Auto- und Motorradfahrer können die Vignette direkt am Grenzübergang kaufen. Sie ist aber auch in grenznahen, deutschen Tankstellen erhältlich. In beiden Fällen sind Bargeld, gängige Girokarten oder internationale Kreditkarten akzeptierte Zahlungsmittel.

Am bequemsten ist es jedoch, die Vignette im Internet zu bestellen – beispielsweise in den Onlineshops des ADAC oder der Deutschen Post. Dort stehen PayPal und giropay als zusätzliche Zahlungsmethoden zur Verfügugung. Wie teuer die Vignette in einem deutschen Shop ist, hängt vom Umrechnungskurs von Franken zu Euro ab.

Die Vignette bringen Autofahrer auf der Innenseite der Windschutzscheibe an. Sie muss von außen gut sichtbar sein; für das Aufkleben eignen sich der linke Rand der Scheibe oder der Bereich hinter dem Rückspiegel.

Gibt es weitere mautpflichtige Streckenabschnitte in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es lediglich zwei Abschnitte, für die Fahrzeugführer eine Sondermaut zahlen müssen:

  • Großer Sankt-Bernhard-Tunnel
  • Munt-La-Schera-Tunnel

Beide Tunnel verbinden die Schweiz mit Italien. Wie hoch die zusätzliche Maut ausfällt, hängt im Wesentlichen von der Fahrzeugkategorie ab. Motorräder zahlen am wenigsten und Wohnmobile am meisten. Eine Citymaut wie in Rom, Oslo oder London existiert aktuell nicht. Gleiches gilt für die Umweltzonen.

Zusätzlich stehen Autofahrern verschiedene Bahnverladestrecken zur Verfügung, die ebenfalls kostenpflichtig sind:

  • Autoverladung Furka-Tunnel
  • Autoverladung Lötschberg-Tunnel
  • Autoverladung Oberalppass
  • Autoverladung Simplon-Tunnel
  • Autoverladung Vereina-Tunnel

Strafen bei Fahren ohne Vignette

Für die Kontrolle der Maut in der Schweiz ist die Polizei zuständig. Wen die Ordnungshüter auf einer mautpflichtigen Straße ohne Vignette erwischen, den belegen sie mit einem Bußgeld von 200 Schweizer Franken. Zusätzlich besteht die Verpflichtung, eine Vignette nachzukaufen und anzubringen.

Generelle Verhaltensregeln im Straßenverkehr der Schweiz

Auf Schweizer Straßen gelten teilweise andere Bestimmungen als in Deutschland. Dies beginnt bei den Tempolimits: Die maximale Geschwindigkeit auf Autobahnen liegt bei 120 Stundenkilometern. Für sogenannte Autostraßen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Stundenkilometern und innerhalb geschlossener Ortschaften liegt diese bei 50 Stundenkilometern. Anders als in Deutschland gibt es keine Toleranzgrenze, sodass die Polizei jede Geschwindigkeitsübertretung ahndet. Bereits bei einer geringen Überschreitung drohen mehrere hundert Schweizer Franken Bußgeld sowie eine Anzeige.

Zusätzlich sollten Reisende bedenken, dass es in der Schweiz Vorschrift ist, auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Eine weitere Besonderheit betrifft Bergstraßen. Wird es dort eng, muss derjenige anhalten, der abwärts fährt. Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht, wer aber bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Bereifung einen Unfall verursacht, trägt in der Regel eine erhebliche Mithaftung.

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