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Vignette für die Schweiz

Seit 1985 müssen Autofahrer in der Schweiz eine Vignette an ihrem Fahrzeug anbringen, die ihnen erlaubt, die mautpflichtigen Autobahnen und Autostraßen des Landes zu befahren. Sie ist 14 Monate gültig, und zwar immer vom 1. Dezember des Vor- bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Vignette in der Schweiz: Das ist zu beachten
  3. Vignette kaufen
  4. Vignette richtig anbringen
  5. Nur einmal verwendbar
  6. Was passiert bei Verlust oder Beschädigung?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Kauf der Vignette sind die Mautgebühren abgegolten, sofern sie ordnungsgemäß angebracht und gültig sind.
  • Jeder braucht eine Vignette, der eine Schweizer Autobahn oder Autostraße, dazu gehören Nationalstraßen erster und zweiter Klasse, befahren möchte.
  • Vignetten für die Schweiz sind sowohl in wie außerhalb der Schweiz erhältlich.
  • Geht eine Vignette verloren oder wird sie beschädigt, müssen Betroffene umgehend für Ersatz sorgen.

Vignette in der Schweiz: Das ist zu beachten

Mit dem Kauf der Vignette sind die Mautgebühren abgegolten, sofern sie ordnungsgemäß angebracht und nach ihrem Ablauf erneuert wird. Wer keine gültige, eine falsch aufgeklebte oder gar eine gefälschte Vignette in der Schweiz nutzt, der muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Verivox informiert Interessierte darüber, wo sie die Vignette erhalten und wie sie damit ordnungsgemäß und bußgeldfrei die Schweiz bereisen.

Wann brauche ich eine Vignette in der Schweiz?

In der Schweiz braucht jeder eine Vignette, der eine Schweizer Autobahn oder Autostraße, dazu gehören Nationalstraßen erster und zweiter Klasse, befahren möchte. Ausgenommen von dieser Regel sind Straßen, die sich in Kantonbesitz befinden. Durch den Kauf der Vignette begleichen Kfz-Fahrer die anfallenden Mautgebühren für die Nutzung der Strecken.

Die Schweizer Vignette benötigen alle Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Dazu gehören neben Pkw auch Motorräder, Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile. Für alle schwereren Fahrzeuge müssen deren Besitzer eine Schwerverkehrsabgabe leisten und brauchen daher keine Jahresvignette. Gänzlich von der Maut befreit sind nur nichtprivate Fahrzeuge auf wichtiger Mission – also beispielsweise Militärfahrzeuge, Polizei- und Krankenwagen oder Regierungsfahrzeuge.

Wo kann ich eine Vignette für die Schweiz erwerben?

Vignetten für die Schweiz sind sowohl in wie außerhalb der Schweiz erhältlich. Interessierte finden sie beim Zollamt, bei den Schweizer Straßenverkehrsämtern, an Tankstellen, Raststätten, in Postfilialen sowie beim ADAC (auch online). Eine 14 Monate gültige Jahresvignette kostet derzeit 40 Franken oder 42 Euro. Es empfiehlt sich, sie nur von ausgewiesenen Verkaufsstellen zu erwerben. Im Internet günstiger angebotene Vignetten könnten gefälscht sein.

Wie bringe ich die Vignette richtig an?

Es ist wichtig, die Vignette für die Schweiz ordnungsgemäß anzubringen. Eine falsch aufgeklebte oder fehlende Jahresvignette kostet den Fahrer ein Bußgeld von 200 Franken. Wer aber seine Vignette folgendermaßen anbringt, riskiert keine Strafe:

  • Die Schweizer Jahresvignette ist von innen fest auf die Windschutzscheibe zu kleben – und zwar ohne die Sicht des Fahrers zu behindern. Fahrzeuge ohne Windschutzscheibe müssen die Vignette an einer gut sichtbaren Stelle auf einem nicht austauschbaren Bauteil tragen.
  • Die Vignette ist selbstklebend. Sie mit einer Zwischenfolie oder mithilfe von Klebestreifen anzubringen, ist verboten und wird bestraft.
  • Alte, nicht mehr gültige Vignetten sollten Autofahrer entfernen. Denn da ansonsten mehrere Aufkleber die Sicht behindern, könnte die Polizei dies ahnden und ein Bußgeld verhängen.

Kann ich meine Vignette für die Schweiz mehrfach verwenden?

Auch eine Vignette für die Schweiz, die noch gültig ist, können Inhaber nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen. Wer es trotzdem tut oder seine Jahresvignette so anbringt, dass sie sich unbeschadet wieder entfernen lässt, muss mit einer Strafe rechnen. Wer mehrere Fahrzeuge innerhalb eines Gültigkeitszeitraums fährt, benötigt für jedes eine eigene Vignette. Schweizer Vignetten sind nicht für kürzere Zeiträume als die eines Jahres erhältlich. Dafür können Besitzer mit ihr beliebig oft Schweizer Autobahnen und Autostraßen befahren.

Was passiert bei Verlust oder Beschädigung der Vignette?

Geht eine Vignette für die Schweiz verloren oder wird sie mutwillig oder durch unsachgemäße Behandlung zerstört, müssen Betroffene umgehend für Ersatz sorgen. Kostenlos ersetzt wird die Vignette nur bei Glasbruch, wenn ein Austausch der Windschutzscheibe notwendig ist. Dazu muss der Fahrzeugbesitzer die alte Vignette beziehungsweise deren Überreste beim Zoll vorlegen.

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