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Wenn Menschen schwer krank sind und ihren Willen nicht mehr äußern können, stehen Ärzte und Angehörige vor schwierigen Entscheidungen. Sollen die Ärzte auch bei unheilbaren Krankheiten lebensverlängernde Maßnahmen ergreifen? Darf man die Apparate abschalten, wenn ein Koma-Patient keine Aussicht mehr auf Besserung hat? Auch wenn man nicht gerne an den Ernstfall denkt: In solchen Situationen können Sie Ihre Angehörigen entlasten, indem Sie Ihren Willen schon vorher in Form einer Patientenverfügung äußern.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Patientenverfügung?
  3. Wann ist eine Patientenverfügung gültig?
  4. Wo bekomme ich eine Patientenverfügung?
  5. Was kostet eine Patientenverfügung?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Patientenverfügung legt schriftlich fest, welche medizinischen und ggf. lebensverlängernde Maßnahmen der jeweilige Patient sich wünscht.
  • Die Patientenverfügung ist auch ohne Unterschrift eines Notars gültig
  • Eine Patientenverfügung kann über ein Muster oder vom Fachmann schriftlich ausgestellt werden. Hierfür können Kosten anfallen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung legen Sie im voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie sich wünschen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr zum Ausdruck bringen können. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn Sie im Alter dement werden oder nach einem Schlaganfall oder schweren Unfall im Koma liegen.

Damit handelt es sich um eine Willenserklärung, die für die Betreuer und die behandelnden Ärzte verbindlich ist. Konkret bedeutet das: Wenn Sie selbst nicht mehr Ihre Wünsche äußern können, müssen Ihre Angehörigen und die Mediziner das umsetzen, was Sie zuvor selbst festgelegt haben.

Welche Inhalte hineingehören

Die Patientenverfügung sollte die wichtigsten Entscheidungen bei schwerer Krankheit, Unfällen oder Demenz abdecken. Dazu zählen in erster Linie die folgenden Punkte:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen. Legen Sie fest, ob Sie sich im Endstadium unheilbarer Krankheiten lebenserhaltende Maßnahmen wünschen oder ob die Ärzte die Apparate abschalten sollen, wenn keine Aussicht mehr auf Heilung besteht. Darüber hinaus können Sie auch bestimmen, ob Sie in solchen Situationen Wiederbelebungsversuche ablehnen.
  • Behandlung von Schmerzen. Manche Schmerzmittel wie beispielsweise Morphium sind hochwirksam, können jedoch das Leben verkürzen. In der Patientenverfügung können Sie festlegen, unter welchen Bedingungen Sie bestimmte Schmerzmedikamente erhalten wollen.
  • Beatmung und künstliche Ernährung. Wenn Patienten im Koma liegen oder extrem geschwächt sind, können sie unter Umständen nicht mehr selbstständig atmen und können nur noch künstlich ernährt werden. Sie können bestimmen, ob Sie sich diese Maßnahmen wünschen oder nicht.

Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Die Patientenverfügung ist im Regelfall nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt. Die Unterschrift eines Notars benötigen Sie jedoch nicht.

Tipp: Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung so auf, dass Ihre Angehörigen im Notfall nicht lange suchen müssen. Die Verteilung von Kopien an Ihre Angehörigen reicht nicht aus, denn gültig ist nur das im Original unterschriebene Dokument.

Manche Betroffene gehen davon aus, dass sie sich auch dann an ihre eigene Patientenverfügung halten müssen, wenn sie ihren Willen noch klar äußern können. Das stimmt jedoch nicht, denn Sie können die Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Das kann mündlich oder sogar durch eindeutige Zeichen – beispielsweise ein Kopfschütteln – geschehen. Erst wenn Sie sich nicht mehr artikulieren können, müssen sich die Ärzte an die schriftlich festgehaltenen Weisungen halten.

Was Sie beim Formulieren beachten sollten

Wenn Sie Ihre Wünsche nur allgemein gehalten formulieren, kann die Patientenverfügung ungültig werden. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof am 6. Juli 2016 festgelegt: Nur wenn der Aussteller seinen Willen eindeutig zum Ausdruck bringt, ist die Anweisung bindend (Aktenzeichen des Urteils: XII ZB 61/16).

Beispiel: Die Weisung „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ ist zu allgemein gehalten, um wirksam zu sein. Führen Sie lieber konkret aus,

  • welche Maßnahmen – etwa künstliche Ernährung oder Beatmung – Sie ablehnen und
  • ab welchem Stadium der Krankheit oder bei welcher Schwere eines Unfalls Sie dies nicht wünschen.

Außerdem können Sie keine Maßnahmen verlangen, die gesetzlich verboten sind. Dazu zählt in erster Linie die Tötung auf Verlangen. Selbst wenn Sie dies ausdrücklich wünschen, darf sich der Arzt nicht danach richten, weil er sich sonst strafbar machen würde.

Wo bekomme ich eine Patientenverfügung?

Um Missverständnisse oder ungültige Formulierungen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Patientenverfügung entweder anhand eines Musters verfassen oder von einem Fachmann erstellen lassen.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) bietet auf seiner Internetseite eine PDF-Broschüre an, die auch eine Vielzahl an Musterformulierungen enthält. Diese können Sie als Textbausteine verwenden und daraus Ihre persönliche Patientenverfügung erstellen. Die Broschüre des Ministeriums können Sie online herunterladen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Patientenverfügung mit Hilfe eines Online-Dienstleisters zusammenzustellen. Hierbei führt Sie der Dienstleister auf einer Internetseite durch einen Fragenkatalog und generiert aus Ihren Antworten die passende Patientenverfügung. Manche Anbieter übernehmen auch den Druck und schicken Ihnen die Dokumente per Post zu – das ist besonders praktisch, wenn Sie keinen eigenen Drucker besitzen.

Auch Rechtsanwälte bieten auf diesem Gebiet ihre Dienste an. Vorteil hierbei: Sollte die Patientenverfügung Formfehler enthalten, haftet der Anwalt. Manche Juristen bieten ihre Leistungen über Internetportale zum Festpreis an. Ihre Wünsche schildern Sie dem Anwalt in einem ausführlichen Telefongespräch, und im Anschluss daran verfasst er Ihre individuelle Patientenverfügung. Ebenso können Sie einen Rechtsanwalt mit entsprechender Fachkenntnis auch direkt beauftragen.

Was kostet eine Patientenverfügung?

Je mehr Beratungsleistung Sie in Anspruch nehmen, umso höher sind die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen ungefähren Anhaltspunkt.

Anbieter
Kosten
Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz mit Textbausteinen kostenlos
Erstellung über einen Dienstleister ohne Rechtsberatung anhand eines Online-Fragenkatalogs je nach gebuchten Leistungen rund 25 bis 50 Euro
Individuelle Erstellung durch einen Anwalt über ein Online-Portal mit telefonischer Beratung rund 200 Euro
Direkte Beauftragung eines Rechtsanwalts nach Vereinbarung

Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit dem Verfassen einer individuellen Patientenverfügung betrauen, müssen Sie im Vergleich zur Textbaustein-Lösung mit deutlich höheren Kosten rechnen.

In diesem Fall kann es hilfreich sein, wenn Sie über eine private Rechtsschutzversicherung verfügen. Denn: Manche Versicherungen übernehmen bei Vorsorgeangelegenheiten die Kosten für die Rechtsberatung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob und bis zu welcher Höhe er Anwaltsgebühren für die Erstellung einer Patientenverfügung übernimmt.

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