Wenigfahrerrabatt: Wenig fahren, viel sparen
Das Wichtigste zum Wenigfahrerrabatt
- Der Wenigfahrerrabatt belohnt eine niedrige Kilometerleistung pro Jahr.
- Zu den Wenigfahrern gehört, wer mit seinem Auto nicht mehr als etwa 10.000 Kilometern pro Jahr fährt.
- Je nach Versicherer unterscheidet sich die Höhe des Preisnachlasses.
- Was ist der Wenigfahrerrabatt?
- Tarifvergleich
- Vereinbarung genauer Kilometerfahrleistung
- Versicherungskosten reduzieren
- Kontrolle über Kilometerstand
- Was tun bei Überschreitung der Fahrleistung?
- Rabattkombinationen
Was ist der Wenigfahrerrabatt?
Viele Versicherer bieten für Wenigfahrer mit niedriger Kilometerleistung spezielle Rabatte in der Kfz-Versicherung an, so dass die Versicherungskosten sinken.
Ein solcher Nachlass ist möglich, da das Unternehmen von Versicherungsnehmern profitiert, die ihr Fahrzeug in geringem Umfang nutzen. Denn dadurch sinkt das statistische Unfallrisiko, weshalb geringere Schadensfälle unter den Wenigfahrern zu finden sind.
Dieses verminderte Risiko geben Versicherer durch einen Rabatt an die Versicherungsnehmer weiter. Überprüfen Sie einfach im kostenlosen Versicherungsvergleich von VERIVOX, wie viel Rabatt Sie auf Ihre Autoversicherung erhalten können.
Autoversicherung für Wenigfahrer: Tarifvergleich

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Wenigfahrer vereinbaren eine genaue Kilometerfahrleistung
Der Wenigfahrerrabatt ist für viele Versicherungsnehmer geeignet, die aus unterschiedlichen Gründen das Fahrzeug in geringem Umfang nutzen. Mit Abschluss einer Autoversicherung wird zur Inanspruchnahme eines Wenigfahrerrabatts eine genaue Kilometerfahrleistung vereinbart.
Wird die vereinbarte jährliche Fahrleistung überschritten, dann muss der Versicherte in der Regel zunächst mit einer Nachzahlung rechnen.
Wenig fahren, viel sparen: So reduzieren Sie die Versicherungskosten
Wie hoch der eingeräumte Rabatt tatsächlich ausfällt, kann von verschiedenen Faktoren abhängen.
In erster Linie ist für die Höhe des Rabatts aber die jährliche Fahrleistung entscheidend. Je weniger das Fahrzeug genutzt wird, desto höher kann der Wenigfahrerrabatt ausfallen.
Dabei kann je nach Angebot der Versicherer zum Beispiel eine Jahresfahrleistung von bis zu 5.000 oder 8.000 Kilometern im Jahr zu einem Nachlass führen. Der Nachlass wird als prozentualer Abzug von der jährlichen Versicherungsprämie berechnet und kann zum Beispiel bei fünf Prozent liegen. Bei einer Versicherungsprämie in Höhe von 400 Euro kann der Rabatt zu einer jährlich wiederkehrenden Ersparnis von 20 Euro führen.
Kontrolle erfolgt durch Mitteilung des Kilometerstandes
Kontrolliert wird die tatsächlich gefahrene Kilometerfahrleistung in der Regel anhand eigener Angaben des Versicherten. Dieser muss dem Versicherer meist jährlich den aktuellen Kilometerstand mitteilen.
Was passiert, wenn die Jahresfahrleistung überschritten wird?
Eine Überschreitung der vereinbarten Kilometerfahrleistung sollte dem Versicherer möglichst frühzeitig mitgeteilt werden, wodurch der Rabatt wegfällt und die Versicherungsprämie wieder angepasst wird.
Neben der Selbstübermittlung des Kilometerstandes durch den Versicherten besteht auch die Möglichkeit, dass das Versicherungsunternehmen den Tachostand am Fahrzeug selbst kontrolliert. Diese Kontrollmaßnahme wird häufig im Versicherungsvertrag vereinbart.
Jedoch ist diese Maßnahme für den Versicherer mit hohen Kosten verbunden, weshalb diese Kontrolle häufig nicht angewandt wird. Im Schadensfall muss jedoch mit einer genauen Übermittlung des Kilometerstandes gerechnet werden.
Nachzahlungen oder Vertragsstrafen bei Überschreitung der vereinbarten Fahrleistung
Bei vorsätzlicher Angabe einer geringeren Kilometerfahrleistung muss der Versicherungsnehmer zudem nicht nur mit einer Nachzahlung, sondern ebenso mit hohen Vertragsstrafen rechnen. Ferner kann dadurch der Versicherungsschutz in der Teilkasko oder Vollkasko gefährdet werden, wodurch bei Schadenseintritt die Leistung des Versicherers wegfallen kann. In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss der Versicherte in diesen Fällen häufig einen Teil der Schadenssumme als Regress selbst bezahlen.
Kombination mit anderen Rabatten
Der Wenigfahrerrabatt ist für viele Versicherungsnehmer geeignet, die aus unterschiedlichen Gründen das Fahrzeug in geringem Umfang nutzen. Dies betrifft zum Beispiel Senioren mit geringer Fahrleistung genauso wie Berufstätige, die vorwiegend auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können oder mit einem Dienstwagen unterwegs sind.
Ebenso können Fahranfänger häufig von dieser Rabattart profitieren, wenn aufgrund geringer Fahrerfahrung noch kein Schadenfreiheitsrabatt erzielt werden kann.
Zudem ist der Rabatt mit anderen Rabattarten kombinierbar, wodurch sich die Ersparnis für den Versicherten durch die Nutzung verschiedener Rabatte zu einem hohen Betrag summieren kann. Dabei besteht meist die Möglichkeit, den Rabatt für Wenigfahrer für die ganze Kfz-Versicherung zu erhalten, also für die Kfz-Haftpflichtversicherungen genauso wie für die Kfz-Kaskoversicherungen. Denn das Schadensrisiko sinkt bei geringer Nutzung des Fahrzeugs in allen Schadensbereichen.
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