Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert hilft bei der Entscheidung, ob sich die Reparatur eines Fahrzeuges wirtschaftlich lohnt oder nicht. Die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs in gleichem Zustand und mit gleicher Ausstattung werden mit den Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug verglichen. Auch beim Diebstahl spielt der Wiederbeschaffungswert eine Rolle.
- Wiederbeschaffungswert und Zeitwert
- Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
- Wann ist der Wiederbeschaffungswert wichtig?
- Wann lohnt sich eine Neupreisentschädigung?
- Wiederbeschaffungswert zu niedrig? Das können Verbraucher tun
- Häufig gestellte Fragen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wiederbeschaffungswert unterscheidet sich vom Zeitwert eines Fahrzeugs.
- Der Wiederbeschaffungswert wird durch einen Sachverständigen jeweils individuell unter Berücksichtigung der Schwacke-Liste ermittelt.
- Dazu zählen die folgenden Aspekte: Laufleistung des Fahrzeugs, Ausstattung, Datum zum Erstzulassung, Pflegezustand.
Wiederbeschaffungswert und Zeitwert
Der Wiederbeschaffungswert unterscheidet sich vom Zeitwert eines Fahrzeugs. Der Zeitwert ist der Wert, den man beim Verkauf des Fahrzeugs erzielen würde. Der Wiederbeschaffungswert dagegen steht für jenen Betrag, den man aufwenden müsste, um ein gleichartiges Fahrzeug wiederzubeschaffen. Er liegt naturgemäß höher, da er einen eventuellen Gewinn des Zwischenhändlers, Garantiekosten, Kosten für Untersuchungen und weitere Aufwendungen einschließt. Auch bei seltenen Fahrzeugen, zum Beispiel Oldtimern, liegt der Wiederbeschaffungswert oftmals über dem Zeitwert – insbesondere wenn der Fahrzeugbestand so klein ist, dass nicht ohne Probleme und entsprechende Aufpreise ein gleichartiges Fahrzeug in einem akzeptablen Zeitraum beschafft werden könnte.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
In der Regel wird der Wiederbeschaffungswert durch einen Sachverständigen jeweils individuell ermittelt. Dabei zieht der Sachverständige als Grundlage die in Deutschland bekannte Schwacke-Liste heran, um einen ersten Orientierungswert zu erhalten. Anschließend wird anhand dieser Orientierung der individuelle Wert des Fahrzeugs bestimmt. Dieser weicht oft recht deutlich vom dem in der Schwacke-Liste ausgezeichneten Wert ab: Letzterer ist nur ein Durchschnittwert, der hinsichtlich Laufleistung, Zustand des Fahrzeugs, Ausstattung etc. ebenfalls Durchschnittswerte zugrunde legt. Folgende Punkte können den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert gegenüber dem in der Schwacke-Liste vermerkten Wert abweichen lassen.
Laufleistung des Fahrzeugs
Einer der wichtigsten wertbestimmenden Faktoren für jedes Fahrzeug ist die Laufleistung. Je höher diese ausfällt, desto geringer ist der Wert des Fahrzeugs. Für die Festlegung des Wertes in der Schwacke-Liste werden bestimmte durchschnittliche Jahresfahrleistungen zugrunde gelegt, die dann mit dem Alter des Fahrzeugs multipliziert werden. Bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes wird dagegen die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs berücksichtigt.
Ausstattung
Fahrzeuge mit einer umfangreichen Ausstattung weisen einen höheren Wert auf als „nackte“ Basismodelle. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um sinnvolle Zusatzausstattungen handelt. Ob eine Zusatzausstattung sinnvoll und damit wertsteigernd ist, hängt auch damit zusammen, in welcher Fahrzeugklasse sie zum Einsatz kommt. So sind bei Kleinwagen in der Regel andere Extras gefragt als bei Luxuslimousinen.
Datum zum Erstzulassung
In Preisverzeichnissen wie der Schwacke-Liste wird jeweils nur das Erstjahr der Kfz-Zulassung eines Fahrzeugs berücksichtigt. Im Rahmen der Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt der Sachverständige jedoch das genaue Datum der Erstzulassung, also auch den Monat und sogar den Tag. So kann ein Fahrzeug, das am 30. Dezember eines Jahres zugelassen wurde, deutlich mehr wert sein, als ein fast ein Jahr älteres Fahrzeug, das am 2. Januar desselben Jahres erstmals zugelassen wurde.
Pflegezustand
Ein älteres Fahrzeug kann trotzdem einen höheren Wiederbeschaffungswert als ein neueres aufweisen, wenn der Pflegezustand entsprechend besser ist. Gerade bei älteren Fahrzeugen erweist es sich oftmals als schwierig, bei extrem gepflegten Fahrzeugen einen adäquaten Ersatz zur Wiederbeschaffung zu finden, was den Preis durchaus in die Höhe treiben kann. Daher spielt der Pflegezustand bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes eine wichtige Rolle. Naturgemäß sinkt der Wiederbeschaffungswert bei extrem ungepflegten Fahrzeugen, da hierbei ein geeignetes Ersatzfahrzeug bereits zu einem geringeren Preis wiederbeschafft werden kann.
Dies war nur eine Auswahl der Faktoren, die ein Sachverständiger bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeugs heranzieht. Die Liste ließe sich um etliche Punkte ergänzen. Es soll lediglich deutlich gemacht werden, dass die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes eine individuelle Angelegenheit ist und nicht durch einen kurzen Blick in eine vorgefertigte Liste vorgenommen werden kann. Deshalb lassen Autoversicherungen die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes immer von einem anerkannten Kfz-Sachverständigen vornehmen.
Wann ist der Wiederbeschaffungswert wichtig?
Der Wiederbeschaffungswert ist vor allem wichtig bei Unfallwagen und der aus einem Autounfall resultierenden Entscheidung, ob sich die Reparatur des Unfallwagens wirtschaftlich lohnt oder nicht. Die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs im selben Zustand und mit gleicher Ausstattung werden mit den Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug verglichen.
Die Reparaturkosten für den Unfallwagen dürfen dabei grundsätzlich höher sein als der Wert des Fahrzeuges – und zwar bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Sollten die Reparaturkosten über die 130 Prozent hinausgehen, ist von einem wirtschaftlichen Totalschaden die Rede.
Wann lohnt sich eine Neupreisentschädigung?
Um bei einer Beschädigung des Fahrzeuges durch einen Autounfall für finanziellen Ausgleich zu sorgen, schließen Kfz-Versicherte gerne eine optionale Zusatzleistung ab: die Neupreisentschädigung. Diese zahlt im Falle eines Unfalls den Versicherten eine Summe aus, die dem Neuwert des Fahrzeuges entspricht. Die Neupreisentschädigung lohnt sich vor allem bei Fahrzeugen, die von ihren Besitzern per Autokredit finanziert werden.
Wiederbeschaffungswert zu niedrig? Das können Verbraucher tun
Scheint der Wiederbeschaffungswert zu niedrig zu sein, können Verbraucher ein zweites Gutachten anfordern und als letzte Instanz sogar gerichtlich dagegen vorgehen. Die dadurch zusätzlich entstandenen Kosten für den Verbraucher, zum Beispiel für den Rechtsbeistand oder das Honorar des Gutachters, richten sich nach der Höhe des jeweiligen Streitwertes. In diesem Falle ist ein zuvor abgeschlossener Verkehrsrechtsschutz besonders hilfreich.
Häufig gestellte Fragen
Wiederbeschaffungswert regelbesteuert gilt für Nutzfahrzeuge und Sonderfahrzeuge wie Taxen. Der Brutto- und Netto-Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent.
Der Wiederbeschaffungswert wird ausschließlich auf dem Privatmarkt als steuerneutral eingestuft. Er gilt für Fahrzeuge, die aufgrund ihres Alters oder eines Unfallschadens nicht mehr zum Gebrauchtwagenbestand des Fahrzeughandels gehören. Für die Fahrzeuge auf dem Privatmarkt gibt es keine Abzüge und der volle Wiederbeschaffungswert wird erstattet – daher gilt Letzterer als steuerneutral.
Der Restwert beschreibt den Wert eines Fahrzeuges nach einem Unfall. Der Restwert ist null, wenn sich ein Fahrzeug nach einem Totalschaden nicht mehr reparieren lässt.
Die 130-Prozent-Regelung legt die Grenze zur Erstattung der Reparaturkosten eines Fahrzeuges fest: Sie liegt bei 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert.
Gemäß §25a UStG wird bei der Differenzbesteuerung nur die Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis für die Umsatzsteuer berechnet. Sie kommt nicht nur beim Handel mit Autos, sondern auch mit Schmuck oder Smartphones zum Einsatz.
Ja, der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um den Wert des Autos im Vergleich zu den Reparaturkosten einzuschätzen.
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