Unfallwagen
Es gibt vermutlich nur wenige Autofahrer, die noch keinen Unfall mit ihrem Fahrzeug erlebt haben. Dabei ist der Begriff "Unfall" weit gespannt. Der Kratzer auf dem Supermarktparkplatz kann ebenso als Unfall eingestuft werden wie die Delle in der Tür oder der Totalschaden. Wer sein Auto verkaufen möchte, steht daher vor der Frage, ob er sein Fahrzeug als Unfallwagen deklarieren muss oder nicht.
- Wann ist ein Wagen ein Unfallwagen?
- Unfallwagen nicht verschweigen
- Unfallwagen und Versicherung
- Über Versicherung günstige Unfallwagen finden
- Unfallwagen beeinflusst den Preis
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Es besteht ein Unterschied zwischen Unfallwagen und einem nicht unfallfreien Fahrzeug.
- Der Verkäufer muss generell Angaben dazu machen, wenn das Fahrzeug mehr als nur einen Lackschaden hatte.
- Wurde ein Unfall bei Verkauf verschwiegen, kann der Käufer vorm Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Wann ist ein Wagen ein Unfallwagen?
Mit dieser Frage haben sich nicht nur die Verkäufer von Autos beschäftigt, sondern auch die Gerichte. Laut Bundesgerichtshof (BGH) muss ein Verkäufer jeden Unfall beim Verkauf angeben, der über einen Bagatellschaden hinausgeht (AZ VII ZR 330/06). Als Bagatellschäden definiert der BGH Schäden am Lack, die in der Regel auf Dauer unvermeidbar sind.
Dennoch steht die Frage im Raum, wann es sich um einen Unfallwagen handelt oder um ein "nicht unfallfreies" Fahrzeug. Hier ist die Schwere der Beschädigung ausschlaggebend.
Wurde ein Auto durch äußere Einwirkung mindestens einmal beschädigt, handelt es sich mindestens um ein nicht unfallfreies Fahrzeug. Dieser Schaden ist bei Verkauf dem Käufer mitzuteilen. So besteht beispielsweise bei einem Blechschaden mit ausgetauschtem Kotflügel eine Informationspflicht.
Auf der anderen Seite hat das Oberlandesgericht Brandenburg geurteilt, dass eine "großflächige und tiefe Eindellung an der Schiebetür" das Fahrzeug zu einem Unfallwagen macht (AZ: 12 U 236/ 07).
Tatsache ist, dass ein als Unfallwagen deklariertes Fahrzeug einen deutlich geringeren Verkaufserlös bringt, als ein nicht unfallfreies Fahrzeug. Klarheit kann am Ende nur ein Gutachter oder seriöser Autohändler geben.
Unfallwagen nicht verschweigen
Verschweigt der Verkäufer beim Verkauf, dass es sich um einen Unfallwagen handelt oder um ein Fahrzeug, welches nicht unfallfrei ist, begeht er einen Vertragsbruch. Stellt der Käufer auch lange nach dem Kauf fest, beispielsweise bei einem Werkstattbesuch, dass das Auto einen Unfall hatte, kann er vom Kauf zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wurde. Alternativ hat er die Möglichkeit, vom Verkäufer Schadensersatz zu verlangen.
Hat der Verkäufer den Unfall vorsätzliche verschwiegen, kann er wegen versuchten Betruges gerichtlich belangt werden.
Unfallwagen und Versicherung
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach vielen Faktoren. Dazu zählen unter anderem:
- Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers
- Typschlüssel des Fahrzeugs
- Regionalklasse des Zulassungsbezirks
- Alter des Fahrers
- Berufsstand (öffentlicher Dienst oder nicht)
- Abstellmöglichkeit des Autos
- Wohneigentum
Nur eines hat keinen Einfluss auf die Prämie, die Tatsache, ob das Auto einen Unfall hatte oder nicht. Lediglich die Versicherung des Verkäufers war möglicherweise eingebunden, wenn der Unfallschaden über dessen Vollkasko oder Teilkasko reguliert wurde. Dies betrifft den Käufer aber in keiner Weise.
Über Versicherung günstige Unfallwagen finden
Für Schnäppchenjäger bietet es sich an, bei Versicherungen nachzufragen, ob diese Unfallwagen im Bestand haben. Es kommt immer wieder vor, dass die Versicherer einen Schaden ihres Versicherungsnehmers gegen Bargeld regulieren und das Auto dafür in den Bestand nehmen, um es dann weiterzuverkaufen. Bei diesem Vorgehen lassen sich durchaus günstige Autos finden, die sich ohne großen Aufwand wieder in Stand setzen lassen. Blechschäden sind ein gutes Beispiel dafür.
Unfallwagen beeinflusst den Preis
Für den Verkäufer eines Autos spielt es eine erhebliche Rolle, ob sein Fahrzeug unfallfrei, nicht unfallfrei oder ein Unfallwagen ist. Im schlimmsten Fall lässt sich beim Verkauf nur noch der Restwert, sprich Schrottwert, erzielen. Wer sich nicht sicher ist, ob er sein Auto als nicht unfallfrei oder Unfallwagen anbieten muss, sollte im Vorfeld ein Gutachten erstellen lassen. Damit verhindert er auch, dass der Käufer im Nachhinein das Auto von nicht-unfallfrei auf Unfallwagen "herabstufen" will.
Für Käufer bieten Unfallwagen auf der anderen Seite die Möglichkeit, ein fahrtüchtiges Auto zu einem günstigen Preis zu erwerben. Dies ist gerade dann der Fall, wenn es sich nur um Blechschäden handelt, die Mechanik oder Elektronik jedoch noch völlig intakt ist. Intakte Kotflügel, Türen oder Kofferraumdeckel als Ersatz finden sich bei auf bestimmte Automarken spezialisierten Schrotthändlern.
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