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Oldtimer, Wohnmobile, Cabrios und auch Motorräder werden häufig nur von Frühjahr bis Herbst bewegt und stehen den Rest des Jahres ungenutzt in der Garage. Anstatt solche Fahrzeuge immer wieder an- und abzumelden, können Besitzer das Saisonkennzeichen nutzen. Das ist nicht nur praktisch, sondern spart auch Zeit und Geld.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Saisonkennzeichen gelten zwischen zwei und elf Monate
  3. Versicherungsprämien und Steuern sparen mit dem Saisonkennzeichen
  4. Gültigkeit des Saisonkennzeichens beachten, sonst drohen Strafen
  5. Versicherungsschutz auch außerhalb der Saison
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 1995 in Deutschland eingeführten Saisonkennzeichen beschränken den Zeitraum der Zulassung innerhalb eines Kalenderjahres.
  • Weil ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nur saisonal gefahren wird und den Rest der Zeit „ruht“, werden Kfz-Steuern und Kfz-Versicherungsprämien nur anteilig fällig.
  • Wer mit einem Saisonkennzeichen unterwegs ist, sollte beachten, dass Fahrten auf öffentlichen Verkehrswegen nur innerhalb des angemeldeten Zeitraums erlaubt sind.

Saisonkennzeichen gelten zwischen zwei und elf Monate

Die 1995 in Deutschland eingeführten Saisonkennzeichen beschränken den Zeitraum der Zulassung innerhalb eines Kalenderjahres. Die Gültigkeitsdauer kann frei gewählt werden, muss jedoch mindestens zwei und höchstens elf volle Monate betragen. Zu erkennen sind Saisonkennzeichen an der Angabe des ersten und letzen Monats der Gültigkeit, beispielsweise 05 bis 10. In diesem Fall darf das Fahrzeug vom 1. Mai bis zum 31. Oktober im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Vorteil für den Nutzer: Die Anmeldung erfolgt einmalig und gilt bis auf Widerruf. Das spart Zeit und Geld, denn jährlich wiederkehrende An- und Abmeldegebühren entfallen. Wünscht der Halter allerdings die Änderung des Zulassungszeitraums, muss er ein neues Kennzeichen beantragen. Dafür entstehen Kosten.

Versicherungsprämien und Steuern sparen mit dem Saisonkennzeichen

Weil ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nur saisonal gefahren wird und den Rest der Zeit „ruht“, werden Kfz-Steuern und Kfz-Versicherungsprämien nur anteilig fällig. Wer sieben Monate fährt, muss auch nur für sieben Monate zahlen.

Fahrzeughalter, die ihre Kfz-Versicherung genau unter die Lupe nehmen und vergleichen, können mit einem Wechsel mehrere Hundert Euro sparen. Die meisten Versicherungen mit Saisonkennzeichen können zum Anfang der neuen Laufzeit gekündigt werden, es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Beginnt die Laufzeit am 1. März, muss die Kündigung also bis Ende Januar ausgesprochen werden.

Gültigkeit des Saisonkennzeichens beachten, sonst drohen Strafen

Wer mit einem Saisonkennzeichen unterwegs ist, sollte beachten, dass Fahrten auf öffentlichen Verkehrswegen nur innerhalb des angemeldeten Zeitraums erlaubt sind. Außerhalb der Gültigkeit dürfen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen nicht gefahren werden; das schließt auch Probe-, Übungs- und Werkstattfahrten ein. Auch das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister rechnen.

Versicherungsschutz auch außerhalb der Saison

Außerhalb der Saison gewähren Versicherer eine beitragsfreie Ruheversicherung. Diese gilt in der Kfz-Haftpflicht und in der Teilkaskoversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Gelände abgestellt wurde.

Zum Schluss noch ein Tipp: Damit Nehmer einer Autoversicherung auch für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen vom jährlich steigenden Schadenfreiheitsrabatt profitieren können, sollte das Fahrzeug mindestens sechs Monate im Jahr angemeldet sein. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Kfz-Versicherung für Cabrios.

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