Wechselkennzeichen
Heute das Cabrio, morgen den Familienbus: Mit einem Kennzeichen zwei Fahrzeuge anzumelden, ist eine gute Idee. Schließlich will man meistens nur eins von beiden benutzen. Zugelassen ist jeweils das Fahrzeug, an dem das Kennzeichen montiert ist. Im Gegensatz zu anderen Ländern spart der Fahrzeugbesitzer in Deutschland jedoch keine Kfz-Steuern. Aber Versicherer bieten Vergünstigungen bei der Kfz-Versicherung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen an.
- Was ist ein Wechselkennzeichen?
- Wie funktioniert ein Wechselkennzeichen?
- Wie setzt sich das Kennzeichen zusammen?
- Wie viele Fahrzeuge kann ich versichern?
- Abgrenzung von anderen Kennzeichen
- Wie funktioniert das An- und Abmelden von Wechselkennzeichen?
- Was kostet ein Wechselkennzeichen?
- Wechselkennzeichen und Kfz-Versicherung
- Die Vorteile von Wechselkennzeichen
- Überwiegende Nachteile: Wechselkennzeichen in der Kritik
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Klasse M1 - Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
- Klasse L - Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW.
- Klasse O1 - Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Ein Kennzeichen für wechselnde Fahrzeuge verwenden: Diese Idee verbirgt sich hinter dem Namen Wechselkennzeichen. Schließlich verwenden Autofahrer in der Regel nur ein Fahrzeug, während ein zweiter Wagen nicht genutzt wird. In anderen Ländern ist diese Vorgehensweise schon länger üblich. In Deutschland dürfen Autofahrer seit 1. Juli 2012 ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge im Straßenverkehr verwenden.
Von dieser Regelung profitieren besonders Autofahrer, die neben ihrem Hauptwagen einen Zweitwagen, ein Wohnmobil, Oldtimer oder Anhänger benutzen. Auch Fahrern von Motorrädern steht diese Option offen. Dank Wechselkennzeichen entfällt das Anmelden von Saisonkennzeichen für Fahrzeuge, die nur zeitweise bewegt werden. In anderen Ländern spart man dadurch auch Kfz-Steuern. In Deutschland ist das nicht der Fall. Allerdings bieten Versicherungen hierzulande Vergünstigungen an.
Warum wurden Wechselkennzeichen eingeführt?
Der Gesetzgeber wollte mit dem neuen Nummernschild Anreize schaffen, damit sich Fahrzeugbesitzer Zweit- oder Drittwagen anschaffen. Zusätzlich sollte diese Maßnahme den Absatz von Elektromobilen fördern.
Tipp: Hier können Sie mehr zum Thema Zweitwagenversicherung und Kfz-Versicherung für Drittwagen erfahren.
Wie funktioniert ein Wechselkennzeichen?
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge eingesetzt werden. Allerdings darf immer nur eines der beiden Fahrzeuge bewegt werden. Der Besitzer muss darauf achten, dass das nicht zugelassene Fahrzeug während seines Stillstands nicht im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs parkt.
Wie setzt sich das Kennzeichen zusammen?
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: dem Nebennummernschild und dem Hauptkennzeichen. Das Nebennummernschild ist der fahrzeugbezogene Kennzeichenteil. Es bleibt am Fahrzeug angebracht und stellt die letzte Ziffer des Kennzeichens dar. Dieses wird jeweils mit dem Hauptkennzeichen zusammengesetzt. Das enthält die Zulassungsplakette. Es wird an dem Fahrzeug montiert, das in Nutzung ist. Auf diese Weise zeigt nur das genutzte Fahrzeug ein vollständiges Nummernschild – Missbrauch wird ausgeschlossen. Für ein- und zweizeilige Kennungen sowie Kraftradkennungen lassen sich Wechselkennzeichen anfertigen. Nur verkleinerte zweizeilige Leichtradkennzeichen sind aus technischen Gründen nicht umsetzbar.
Wie sehen die Wechselkennzeichen aus?
Der mobile Teil des Nummernschilds enthält das Kürzel für den Zulassungsbezirk, das Wappen des Landes und ein kleines W. Das gibt den Status Wechselkennzeichen an. Der feste Bestandteil des Nummernschildes beinhaltet die letzte Ziffer und die HU-Plakette. Ist ein Fahrzeug ein Oldtimer, so trägt dessen fester Nummernschildteil den Zusatz „H“.
Wie viele Fahrzeuge kann ich versichern?
Fahrzeugbesitzer können mit einem Wechselkennzeichen zwei Autos anmelden. Beide Fahrzeuge müssen dabei zur gleichen Fahrzeugklasse gehören. Sie müssen darüber hinaus Halterungen vorweisen, die die Verwendung von Kennzeichen gleicher Abmaße erlauben. Das Zulassungsamt stellt keine Wechselkennzeichen für ein Auto und ein Motorrad aus. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind für Wechselkennzeichen zugelassen.
Für diese Klassen sind Wechselkennzeichen möglich
- Klasse M1: Der Personenbeförderung dienende Fahrzeuge, deren Anzahl an Sitzplätzen neben dem Fahrersitz die Zahl acht nicht übersteigt.
- Klasse L: Motorräder und vierrädrige Kraftfahrzeuge.
- Klasse O1: Anhänger mit bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse.
Abgrenzung von anderen Kennzeichen
Diese Kennzeichen sind nicht mit Wechselkennzeichen zu verwechseln bzw. von ihnen ausgeschlossen:
- Saisonkennzeichen: Wechselkennzeichen können diese unter Umständen ersetzen.
- Rote Kennzeichen, auch „Händlerkennzeichen“ genannt: Sie dienen der Markierung durch den Händler.
- Kurzzeitkennzeichen: Sie ermöglichen für Probefahrten oder Fahrzeugüberführungen.
- Ausfuhrkennzeichen: Sie zeigen den Export eines Fahrzeugs an.
Wie funktioniert das An- und Abmelden von Wechselkennzeichen?
Fahrzeughalter beantragen Wechselkennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle. Um laufende Nummern für beide Kennzeichen zu erhalten, empfiehlt sich die Angabe eines Wunschkennzeichens. Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- Ausweis oder Pass des Fahrzeugbesitzers
- der Fahrzeugschein für beide Fahrzeuge
- der Fahrzeugbrief für beide Kfz
- Nachweise zur HU und Abgasuntersuchung beider Kfz
- beide eVB-Nummern
- die Kennzeichen
Im Anschluss muss sich der Anmelder die entsprechenden Nummernschilder besorgen.
Was kostet ein Wechselkennzeichen?
Die beim Beantragen von Wechselkennzeichen entstehenden Kosten belaufen sich auf etwas mehr als 100 Euro. Darin sind die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle und die Anschaffung der Nummernschildsätze enthalten.
Was gilt es zu beachten?
Das nicht genutzte Fahrzeug darf sich nicht im öffentlichen Raum befinden, nicht einmal im geparkten Zustand. Es muss dem gesamten Straßenverkehr fernbleiben und in einer Garage oder auf einem Privatgrundstück abgestellt sein. Sonst werden Bußgelder fällig und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Wechselkennzeichen und Kfz-Versicherung
Da das austauschbare Kennzeichen immer am zugelassenen Fahrzeug montiert ist, können Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen nicht parallel gefahren werden. Das unterscheidet den Gebrauch vom Nutzungsrahmen, auf den die Zweitwagenversicherung zugeschnitten ist. Daher ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung mit Wechselkennzeichen die Zweitwagenversicherung nicht. Versicherer bieten zum Teil günstigere Policen für Wechselkennzeichen an. Die ursprüngliche Idee aber, dass die Wechselkennzeichen große finanzielle Vorteile durch Einsparung innerhalb der Kfz-Versicherung einbringen, fand bisher keine Umsetzung.
Die Vorteile von Wechselkennzeichen
Von Vorteil sind Wechselkennzeichen vor allem für jene, die kein Saisonkennzeichen mehr anmelden möchten. In Österreich und der Schweiz gibt es ebenfalls das Konzept des Wechselkennzeichens. Auch dort ist der parallele Betrieb verboten. In diesen Ländern zahlen Fahrzeugbesitzer allerdings lediglich für das größere und teurere Fahrzeug Beiträge der Autoversicherung und Kfz-Steuer. Hierzulande bieten einige Versicherer Wechselkennzeichentarife mit Rabatten an, auch wenn Kritiker die geringe Höhe der Einsparungen bemängeln.
Überwiegende Nachteile: Wechselkennzeichen in der Kritik
Das nicht bewegte Fahrzeug darf sich nicht im öffentlichen Raum befinden, nicht einmal geparkt. Wer über keine Garage verfügt, muss einen Privatparkplatz anmieten. Großer Nachteil ist der fehlende Steuervorteil. Gegenüber dem Finanzamt bieten Wechselkennzeichen keine Vorzüge, denn für beide Fahrzeuge wird die Kfz-Steuer in voller Höhe fällig. Weil die Versicherer gesetzlich an keine Pflicht für Rabatte beim Versichern von Wechselkennzeichen gebunden sind, sind die gewährten Einsparungen gering. Fahrzeughalter zahlen Steuern und Versicherung für zwei Fahrzeuge, von denen jeweils nur eines im öffentlichen Raum bewegt werden darf. Wenn ein Unternehmer über zwei Firmenwagen mit einem Wechselkennzeichen verfügt und diese nutzt, muss er doppelt Steuern zahlen. Das Finanzamt wertet für beide Fahrzeuge bei der Privatnutzung eine Nutzungsentnahme. Diese muss der Unternehmer versteuern und die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen.
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