Ruheversicherung
Mit der Ruheversicherung können stillgelegte Fahrzeuge über eine Kfz-Versicherung abgesichert werden. Diese Versicherung schließt sich in der Regel an eine Versicherungszeit an und gilt anschließend für die Dauer von maximal 12 bis 18 Monaten. Maßgebend für den Beginn der Ruheversicherung ist der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug abgemeldet und die Abmeldung von der Zulassungsbehörde bestätigt wurde. Nach Ablauf der maximalen Ruhephase wird der Versicherungsvertrag meist auch ohne Kündigung aufgelöst. Soll das Fahrzeug hingegen wieder in Betrieb genommen werden, kann der Versicherer informiert werden, wodurch der Versicherungsvertrag wieder wie zuvor weiterlaufen kann. Eine Ruheversicherung kann dabei für stillgelegte Fahrzeuge infrage kommen genauso wie für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen.
- Ruheversicherung kann für alle Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen gelten
- Voraussetzungen der Ruheversicherung
- Ruheversicherung im Rahmen der Kfz-Versicherung beitragsfrei
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Welcher Versicherungsumfang für die Ruheversicherung gilt, hängt von der Art der Versicherung ab, welche zuvor bestand.
- Damit eine Ruheversicherung genutzt werden kann, müssen je nach Versicherer einige Voraussetzungen erfüllt werden.
- Während der Inanspruchnahme der Ruheversicherung darf das Fahrzeug nicht genutzt werden.
Ruheversicherung kann für alle Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen gelten
Welcher Versicherungsumfang für die Ruheversicherung gilt, hängt von der Art der Versicherung ab, welche zuvor bestand. Dabei kann es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung wie auch um eine Kaskoversicherung handeln. Dementsprechend kann der Versicherungsumfang der Ruheversicherung viele Schadensarten umfassen, jedoch wird er eingeschränkt und auf ein Mindestmaß reduziert. Denn ein stillgelegtes Kraftfahrzeug wird in der Regel nicht mehr aktiv im Straßenverkehr genutzt, wodurch viele Schadensarten ausbleiben.
Zudem ist es nicht erlaubt, ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen oder abzustellen. Allerdings können dennoch Schäden durch das stillgelegte Fahrzeug hervorgerufen werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fahrzeug gestohlen und im Straßenverkehr genutzt wird.
Voraussetzungen der Ruheversicherung
Damit eine Ruheversicherung genutzt werden kann, müssen je nach Versicherer einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zu diesen kann zum Beispiel eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges von mindestens 14 Tagen zählen. Zudem muss das Fahrzeug während der Ruhezeit ordnungsgemäß abgestellt werden, beispielsweise in einer Garage oder alternativ auf einem umfriedeten Platz. Bei einem umfriedeten Platz handelt es sich zum Beispiel um einen Abstellplatz, der von einem Zaun oder eine Hecke umgeben wird.
Während der Inanspruchnahme der Ruheversicherung darf das Fahrzeug nicht genutzt werden. Ausnahmen kann es jedoch für einige Fahrten geben, wie beispielsweise für Fahrten zur Werkstatt im Rahmen der Haupt- oder Abgasuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung. Auch für die An- und Abmeldung sowie die Kfz Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle können Fahrten durchgeführt werden, ohne dass der Versicherungsschutz darunter leiden würde. Sollte der Versicherungsnehmer gegen vereinbarte Voraussetzungen verstoßen, dann droht nicht nur der Ausschluss einer Schadensregulierung, sondern ebenso können Vertragsstrafen anfallen.
Ruheversicherung im Rahmen der Kfz-Versicherung beitragsfrei
Eine Ruheversicherung, die automatisch an eine bestehende Kfz-Versicherung anschließt, ist für den Versicherungsnehmer in der Regel beitragsfrei mitversichert. Dadurch fallen für den Versicherungsnehmer während der Ruhephase keine Versicherungsbeiträge an. Dies betrifft auch die Prämie für die Kfz-Versicherung, an welche die Ruheversicherung anschließt.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit, eine beitragspflichtige Ruheversicherung abzuschließen. Eine solche zusätzliche Autoversicherung kann für Versicherungsnehmer infrage kommen, die zum Beispiel ein Fahrzeug ohne Zulassung erwerben und diesen eine Zeit lang noch nicht nutzen möchten. Das kann zum Beispiel beim Erwerb von Saison-Fahrzeugen der Fall sein. Für diese Fahrzeuge kann eine spezielle Kfz-Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, wodurch für diese Fahrzeuge, beispielsweise ein Wohnmobil oder Motorrad, bei Unterstellung bis zur nächsten Saison ein Versicherungsschutz besteht.
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