Wunschkennzeichen: Vorgaben & Reservierung
Stand: 11.12.2025
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Wunschkennzeichen sind in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, nur bedingt möglich. Während es in den USA je Bundesstaat keine regionale Zuordnung gibt, sind in Deutschland die Kennbuchstaben des jeweiligen Zulassungsbezirkes Pflicht. Am Unterscheidungszeichen, dem „M“ oder „B“ oder „HG“, führt kein Weg vorbei. Lediglich die dann folgende Kombination aus Buchstaben und Ziffern, der Erkennungsnummer, lässt einen gewissen individuellen Gestaltungsspielraum. Was muss man bei der Auswahl des Wunschkennzeichens beachten?
Das Wichtigste in Kürze
- Wunschkennzeichen können Sie online oder bei der Zulassungsstelle reservieren.
- Die Kosten für ein Wunschkennzeichen betragen einheitlich für alle Fahrzeugtypen 10,20 Euro (Stand: 2025). Für die Reservierung fallen weitere 2,60 Euro an.
- Reservierbar sind alle Kennzeichenkombinationen, die nicht vergeben sind und gegen keine Auflagen verstoßen.
- Der Reservierungszeitraum variiert von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde.
Wunschkennzeichen reservieren: So funktioniert's
Wer sich sein Wunschkennzeichen im Vorfeld sichern möchte, kann das telefonisch, persönlich oder online tun. Die Verfügbarkeitsprüfung der gewünschten Kombination ist kostenlos.
Die Dauer der Reservierung hängt von der jeweiligen Behörde ab und liegt zwischen zehn Tagen und 90 Tagen. Während die Reservierung in Berlin für zwei Monate im Voraus möglich ist, beträgt die Frist in Hamburg nur zwei Wochen, in Augsburg bei einer Online-Reservierung dagegen ein Jahr.
Wer sein Fahrzeug stilllegt, aber es wieder anmelden wird, kann das Wunschkennzeichen bis zu einem Jahr gebührenfrei für sich blockieren. Soll dagegen ein anderes Fahrzeug mit diesem Kennzeichen zu einem späteren Zeitpunkt zugelassen werden, reduziert sich die Frist auf drei Monate. Darüber hinaus wird die Gebühr in Höhe von 10,20 Euro fällig.
Benötigte Unterlagen für Ihr Wunschkennzeichen
Um Ihr Wunschkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsbehörde zu reservieren, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsantrag
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis
- Kontodaten für die Kfz-Steuer
Bei der Zulassungsstelle
Sofern alle Unterlagen bei Ihrem Termin vollständig vorliegen und Ihr Wunschkennzeichen noch frei ist, erhalten Sie Ihr Kennzeichen ausgedruckt auf einem Papier. Ist es bereits vergeben, können Sie gegebenenfalls weitere Kombinationen prüfen lassen. Allerdings ist die Zeit bei der Zulassungsstelle begrenzt und Sie sollten sich mögliche Ausweichkombinationen vorher überlegen. Beim Kennzeichenhändler wird das Kennzeichen dann gemäß aktueller Norm gestanzt. Als letzten Schritt muss das neue Nummernschild noch mit erforderlichen Stempelplaketten versehen werden, bevor es bereit für den Einsatz auf der Straße ist.
Wie lange gilt eine Reservierung?
Die Dauer der Reservierung hängt von der jeweiligen Behörde ab und liegt im Schnitt zwischen zehn und 90 Tagen. Während die Reservierung in Berlin für zwei Monate im Voraus möglich ist, beträgt die Frist in Hamburg nur zwei Wochen, in Augsburg bei einer Online-Reservierung dagegen ein Jahr.
Wer sein Fahrzeug stilllegt, aber vorhat, es wieder anzumelden, kann das Wunschkennzeichen je nach Zulassungsbehörde bis zu einem Jahr meist für die Reservierungsgebühr von 2,60 Euro für sich blockieren. Bei der Wiederverwendung des Kennzeichens – ob für das zuvor abgemeldete Fahrzeug oder ein neues Fahrzeug – wird dann die übliche Wunschkennzeichen-Gebühr in Höhe von 10,20 Euro fällig.
Mehrere Wunschkennzeichen reservieren
Haben Sie mehrere Ideen für Ihr Wunschkennzeichen und wollen sich noch nicht festlegen, können Sie in der Regel bis zu drei Kombinationen reservieren. Allerdings wird für jede Reservierung die volle Gebühr fällig.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Ein Wunschkennzeichen kostet bundesweit 10,20 Euro. Für die Reservierung kommt eine Gebühr von 2,60 Euro dazu.
Wie erhalte ich mein Wunschkennzeichen?
Bei der persönlichen Reservierung bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde wird Ihnen ein Ausdruck ausgehändigt, mit dem Sie Ihre Kennzeichen beim Kennzeichenhändler stanzen lassen können. Bei der Online-Reservierung erhalten Sie ebenfalls eine Reservierungsbestätigung, mit der Sie die Kennzeichen entweder bei einem örtlichen Kennzeichenservice fertigen oder meist direkt online zu sich nach Hause bestellen können.
So setzt sich ein Kennzeichen zusammen
Es gilt, dass in der Summe maximal acht Buchstaben und Ziffern für das Kennzeichen verwendet werden dürfen.
Es dürfen insgesamt maximal acht Buchstaben und Ziffern für ein Kennzeichen verwendet werden. Das Kennzeichen besteht aus:
Unterscheidungszeichen – die ein bis drei Buchstaben können für folgende Einrichtungen stehen:
- den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde
- Bundesorgane wie Bundespolizei oder THW
- staatliche Institutionen wie Bundeswehr oder Bundesverwaltung
- internationale Organisationen wie NATO oder OSZE
Erkennungsnummer – diese besteht aus ein bis zwei Buchstaben gefolgt von zwei bis maximal vier Ziffern.
Die Buchstaben-Ziffern-Kombinationen sind in fünf Gruppen eingeteilt:
- Gruppe a (früher: Ia): 1 Buchstabe, 1–3 Ziffern, also A 1 bis Z 999 → 26 × 999 = 25.974 Möglichkeiten
- Gruppe b (früher: Ib): 2 Buchstaben, 1–2 Ziffern, also AA 1 bis ZZ 99 → 26 × 26 × 99 = 66.924 Möglichkeiten
- Gruppe c (früher: II): 2 Buchstaben, 3 Ziffern, also AA 100 bis ZZ 999 → 26 × 26 × 900 = 608.400 Möglichkeiten
- Gruppe d (früher: IIIa): 1 Buchstabe, 4 Ziffern, also A 1000 bis Z 9999 → 26 × 9000 = 234.000 Möglichkeiten
- Gruppe e (früher: IIIb): 2 Buchstaben, 4 Ziffern, also AA 1000 bis ZZ 9999 → 26 × 26 × 9000 = 6.084.000 Möglichkeiten
Aus diesen fünf Gruppen ergibt sich die hypothetische Möglichkeit, 7.019.298 unterschiedliche Kennzeichen zu gestalten. Darin sind allerdings einige Kombinationen enthalten, die landes- oder bundesweit verboten sind.
Was sind verbotene Kombinationen?
Nicht alle Buchstaben- und Zahlenkombinationen können bei einem Wunschkennzeichen verwendet werden. Besonders die Konstellationen, die einen Rückschluss auf den Nationalsozialismus zulassen, werden nicht vergeben.
Dazu zählen HH (Heil Hitler), SA, SS, HJ, SH (Sieg Heil). Ebenso werden Kombinationen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer wie N - SU 18 (1 steht für Adolf, 8 für Hitler) oder N - PD 88 (88 = Heil Hitler) nicht ausgegeben. Allerdings verfahren die Zulassungsbezirke unterschiedlich strikt. Während "BH" oder "28” für das amerikanische "blood and honor" in einigen Zulassungsbezirken abgelehnt wird, ist es in anderen erlaubt.
Festgelegt sind außerdem die Farben sowie die Größe des Kennzeichens. Bei der Größe für Autos sind zwei Standardformate, für Motorräder drei zulässig. Abweichungen werden nur gestattet, wenn der Platz für ein standardisiertes Kennzeichen nicht ausreichend ist.
Wunschkennzeichen auch bei Sonderkennzeichen möglich?
Zu den Sonderkennzeichen gehören für Oldtimer H-Kennzeichen, für Elektroautos E-Kennzeichen sowie zeitlich begrenzte Saisonkennzeichen. Auch bei diesen Kennzeichentypen ist die Beantragung eines Wunschkennzeichens möglich.
Häufig gestellte Fragen
Die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichens überprüfen Sie am einfachsten über die jeweilige Website Ihrer Zulassungsstelle.
Die Kosten für ein Wunschkennzeichen liegen bei 12,80 Euro. (Stand: 2025)
Die Gebühren staffeln sich dabei wie folgt:
- Kosten für das Wunschkennzeichen selbst: 10,20 Euro
- Reservierung des Wunschkennzeichens: 2,60 Euro
Der Aufwand ist für alle Fahrzeugtypen gleich.
Je nach Zulassungsbezirk und Zulassungsbehörde ist es in der Regel möglich, ein Wunschkennzeichen zehn bis 90 Tage vor der Zulassung zu reservieren. Manche Zulassungsbehörden reservieren Kennzeichen bis zu ein Jahr lang. Läuft die Reservierung ohne Verwendung des Wunschkennzeichens ab, verfällt sie.
Ja. Die meisten Zulassungsstellen sowie verschiedene Kennzeichenhändler online bieten die Option, die Verfügbarkeit von Wunschkennzeichen direkt zu prüfen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass das Wunschkennzeichen zwischen Ihrer Prüfung und der Zulassung Ihres Fahrzeugs vergeben wird, wenn Sie es nicht reservieren. Ein Anrecht auf ein Wunschkennzeichen besteht nicht.