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Zahlt die Autoversicherung bei Unfall durch Sekundenschlaf?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Sekundenschlaf am Steuer ist sehr gefährlich und zählt zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle. Wer die Übermüdung grob fahrlässig herbeiführt oder ignoriert, muss bei einem Unfall mit Einbußen bei der Versicherungsleistung rechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sekundenschlaf kann unterschiedliche Ursachen haben wie Krankheit, Übermüdung oder Alkoholkonsum.
  • Wer den Sekundenschlaf grob fahrlässig herbeigeführt hat, muss bei einem Unfall mit Kürzungen bei der Versicherungsleistung rechnen.
  • Unter Umständen drohen bei einem Unfall durch Sekundenschlaf Bußgeld und Führerscheinentzug.

Was versteht man unter einem Sekundenschlaf?

Der Begriff „Sekundenschlaf“ bezeichnet eine plötzlich auftretende Müdigkeitsattacke, bei der die Betroffenen für wenige Sekunden einschlafen. Der Sekundenschlaf ist nicht zwangsläufig mit dem Schließen der Augen verbunden – auch mit offenen Augen ist der kurzzeitige Verlust der Wahrnehmungsfähigkeit möglich. Laut einer Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) aus dem Jahr 2016 gab jeder vierte befragte Autofahrer an, schon einmal am Steuer eingenickt zu sein.

Besonders gefährlich ist das kurzzeitige Einschlafen im Straßenverkehr, da in aller Regel das Auto ungebremst weiterfährt. Wer mit Tempo 100 unterwegs ist, legt dann innerhalb einer Sekunde knapp 30 Meter zurück und hat dabei weder die Kontrolle über sein Fahrzeug noch die Möglichkeit, auf Hindernisse oder Gefahren schnell zu reagieren.

In solchen Situationen ist das Risiko eines schweren Unfalls besonders hoch. Eine Studie des ADAC besagt, dass pro Jahr rund 2.000 Unfälle mit Verletzten oder Todesopfern auf übermüdete Fahrzeuglenker zurückzuführen sind.

Welche Ursachen kann Sekundenschlaf haben?

Der Sekundenschlaf kann aus unterschiedlichen Ursachen resultieren. Dazu zählen beispielsweise

  • Krankheiten wie das Schlafapnoe-Syndrom oder Infekte,
  • Übermüdung durch Schlafmangel oder Schichtarbeit,
  • lange Fahrzeiten ohne Pausen vor allem auf monotonen Strecken wie etwa der Autobahn oder
  • Alkohol- und Drogeneinfluss.

Unfall durch Sekundenschlaf: Zahlt die Autoversicherung?

Der Sekundenschlaf selbst ist kein Grund für die Kfz-Versicherung, ihre Leistung zu verweigern. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Vollkasko-Versicherung. Allerdings darf die Versicherung ermitteln, ob der Versicherungsnehmer den Sekundenschlaf grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Grobe Fahrlässigkeit kann vor allem dann gegeben sein, wenn der Sekundenschlaf auf den Konsum von Alkohol oder Drogen zurückzuführen ist. Auch eine übermäßig lange Lenkzeit ohne ausreichende Pausen oder das Ignorieren von Müdigkeitsanzeichen kann der Versicherer als Indiz für grobe Fahrlässigkeit werten.

Unterschiedliche Konsequenzen bei Haftpflicht- und Kasko-Versicherung

Wenn ein Unfall nach Sekundenschlaf aus grob fahrlässigem Handeln resultiert, kann dies unterschiedliche Folgen in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung haben.

Im Rahmen der sogenannten Trunkenheitsklausel kann ein Versicherer den Fahrer bei Haftpflichtschäden in Regress nehmen, wenn beim Unfall Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Allerdings ist die Rückforderung der Versicherung im Regelfall auf maximal 5.000 Euro begrenzt.

Strengere Maßstäbe kann hingegen die Kasko-Versicherung anlegen. Hier führt grob fahrlässiges Handeln schneller zu Leistungseinbußen bis hin zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.

Muss ich mit Bußgeld und Führerscheinentzug rechnen?

Auch bei einer möglichen Strafe nach einem Unfall durch Sekundenschlaf stellt sich die Frage nach der Ursache. Ist aufgrund von Alkoholkonsum oder extremer Übermüdung von grober Fahrlässigkeit auszugehen, kann der Tatbestand der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllt sein. Wenn bei dem Unfall jemand verletzt wurde, kommt noch der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung hinzu.

Einfluss auf das Strafmaß haben zwei Faktoren: die Schwere des fahrlässigen Handelns und die Schwere des Unfalls. Die Bandbreite reicht dabei von einem geringen Bußgeld ohne Führerscheinentzug bei Bagatell-Unfällen bis hin zu hohen Geld- oder gar Gefängnisstrafen mit langem Führerscheinentzug bei Unfällen mit Verletzten oder Todesopfern.

Wie kann ich mich vor Sekundenschlaf schützen?

In Anbetracht des hohen Unfallrisikos sollten Sie als Autofahrer die Gefahr eines Sekundenschlafs nicht auf die leichte Schulter nehmen. Vorbeugend gilt: Nach üppigen Mahlzeiten oder zu kurzer Schlafdauer sollten Sie keine längeren Fahrten antreten. Darüber hinaus sollten Sie während der Fahrt auf die folgenden Alarmsignale achten:

  • Probleme beim Halten der Spur,
  • Übersehen von Straßenschildern oder Abzweigungen,
  • brennende Augen, häufiges Blinzeln oder unscharf werdender Blick sowie
  • innere Unruhe oder Frösteln.

All diese Signale sind klare Anzeichen einer Übermüdung. Wenn eines dieser Anzeichen auftritt, sollten Sie umgehend die nächste Parkmöglichkeit aufsuchen, sich einige Minuten an der frischen Luft bewegen und notfalls eine Schlafpause im Auto einlegen. Auch die Warnsignale eines Müdigkeitswarner, der auf Lenkbewegungen und Spurhaltevermögen reagiert, sollten unbedingt eingehalten werden. Seit 2019 sind diese Müdigkeitswarner als Sicherheitsmaßnahme für alle Neuwagen in der Ausstattung verpflichtend.