Unfallgutachten
Das Gutachten ist kein Automatismus. Es wird nur angefertigt, wenn einer es einer der am Unfall Beteiligten – oder deren Versicherung – in Auftrag gibt. Das Gutachten legt die Schäden dar und listet auf, auf welchen Wert sie sich belaufen. Auf diese Weise sind auch die nicht offensichtlichen Schäden dokumentiert. Mit dem Gutachten kann also nicht nur die Schadensregulierung starten. Es dient ebenso als Beweis für die Schäden aus dem Unfall.
- Unfallgutachten: Diese Fragen kann ein Unfallgutachten klären.
- Wann kommt es zum Unfallgutachten?
- Entstehen für das Unfallgutachten Kosten?
- Fristen für die Erstellung des Unfallgutachtens
- Was umfasst das Unfallgutachten?
- Nicht immer ist ein Gutachten notwendig
- Sachverständige Gutachter finden
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
- Kfz-Versicherungen vergleichen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten eines Unfallgutachtens liegen zumeist zwischen 500 - 800 Euro.
- Die Kosten sind durch den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
- Das Unfallgutachten kann Fragen zu Unfallhergang, Reparaturkosten und Schadensausmaß klären.
Unfallgutachten: Diese Fragen kann ein Unfallgutachten klären.
Bei einem Verkehrsunfall ist die Lage nicht immer eindeutig. Nicht zuletzt, weil alles schnell ging, bleiben Fragen offen:
- Was genau ist passiert?
- Wie war der Hergang des Unfalls?
- Wer trägt Schuld und in welchem Umfang?
- Welche Schäden sind entstanden?
- Wer hat für die Schäden aufzukommen?
Wann kommt es zum Unfallgutachten?
Das Unfallgutachten ist kein Automatismus. Es wird nur angefertigt, wenn einer es einer der am Unfall Beteiligten – oder deren Kfz-Versicherung – in Auftrag gibt. Das Gutachten legt die Schäden dar und listet auf, auf welchen Wert sie sich belaufen. Auf diese Weise sind auch die nicht offensichtlichen Schäden dokumentiert. Mit dem Gutachten kann also nicht nur die Schadensregulierung starten. Es dient ebenso als Beweis für die Schäden aus dem Autounfall.
Entstehen für das Unfallgutachten Kosten?
Der Sachverständige, der mit dem Gutachten betraut ist, wird seine Dienstleistung in Rechnung stellen. Das kann viel Arbeit bedeuten und muss nicht billig sein. Nicht nur deshalb ist die Frage interessant, wer die Gutachterkosten zahlt.
Wer trägt die Kosten des Unfallgutachtens?
Das Unfallgutachten bezahlt nicht unbedingt derjenige, der es in Auftrag gegeben hat. Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind die Kosten dafür Teil der Unfallkosten. Deshalb tragen sie der Schädiger bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Die Sachverständigen verlangen oft, dass der Auftraggeber die Kosten vorstreckt. Das lässt sich mit einer Sicherungsabtretung vermeiden: Dann zahlt die zuständige Versicherung ohne Umwege an den Gutachter.
Fristen für die Erstellung des Unfallgutachtens
Für das Gutachten gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Abgesehen davon sind andere Fristen einzuhalten. Der Unfall ist der Versicherung meist innerhalb einer Woche zu melden – der genaue Zeitraum ist in den Versicherungsunterlagen geregelt.
Die eigene Haftpflichtversicherung ist auch dann zu informieren, wenn die alleinige Schuld des Unfallgegners scheinbar feststeht. Der gegnerischen Autoversicherung sind die Schäden binnen zwei Wochen zu melden. Achtung: Das Gutachten sollte nicht erst nach der Reparatur beauftragt werden. Auch wer dringend auf sein Auto angewiesen ist, sollte mit dem Gang zur Werkstatt warten.
Was umfasst das Unfallgutachten?
Mit dem Gutachten hat der Geschädigte eine Grundlage für seine Forderungen. Die Schadenshöhe bemisst sich aus folgenden Punkten:
- Ausstattung des Autos
- Auflistung aller Schäden durch den Unfall
- notwendige Reparaturen, um die Unfallschäden zu beheben
- Auflistung von Schäden, die bereits vor dem Unfall bestanden
- voraussichtliche Reparaturkosten
- voraussichtliche Reparaturdauer
- Wertminderung durch den Unfall und Aussage über einen Totalschaden
Die Einschätzung der Reparaturdauer ist wichtig, wenn dem Geschädigten ein weiterer Schaden entsteht, weil er das Auto nicht nutzen kann. Mit der Aussage über den Totalschaden lässt sich einschätzen, ob eine Reparatur überhaupt sinnvoll ist.
Nicht immer ist ein Gutachten notwendig
Es braucht dann ein Gutachten, wenn der Ablauf des Unfalls nicht eindeutig zu klären ist. Zum Beispiel kann es verschiedene Meinungen dazu geben, wer am Unfall die Schuld trägt. Ein Sachverständiger muss dann die Geschehnisse rekonstruieren.
Gerade bei schweren Zusammenstößen liefert die hinzugerufene Polizei schon erste Informationen für die Versicherungen oder gegebenenfalls ein Gericht. Die am Unfall Beteiligten sollten bedenken, dass Laien selbst kleine Dellen nur schwer bewerten können. Außerdem gilt: Wer den Schaden ersetzt haben will, muss ihn nachweisen können. Dafür eignet sich ein Gutachten. Bei Bagatellschäden kann das Gutachten aber entfallen.
Was ist bei Bagatellschäden zu beachten?
Sofern die Unfallbeteiligten sich über die Schuldfrage einig sind, reicht die Rechnung oder der Kostenvoranschlag der Werkstatt. Dann besteht auch die zuständige Versicherung nicht auf einem Gutachten. Wer für Bagatellschäden ein Gutachten beauftragt hat, kann nicht damit rechnen, dass die Versicherung die Kosten dafür übernimmt.
Sachverständige Gutachter finden
Die Versicherung kann einen Gutachter empfehlen. Unabhängige Gutachter lassen sich außerdem auf der Internetpräsenz des Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverbands finden. Auch der TÜV kann weiterhelfen. Neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können auch Kfz-Meister oder Fahrzeugingenieure die erforderliche Qualifikation besitzen.
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