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Kfz-Versicherung: Wie geht es nach dem Todesfall weiter?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs verstirbt, sollten sich die Hinterbliebenen mit der Frage befassen, ob das Fahrzeug in der Familie bleibt oder verkauft werden soll. Dabei gibt es auch in Bezug auf die Versicherung einige Besonderheiten zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet die Kfz-Versicherung nicht automatisch.
  • Wenn der Erbe das Fahrzeug übernimmt, kann er bei der Versicherung kein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
  • Enge Familienangehörige können den Schadenfreiheitsrabatt des Verstorbenen übernehmen.
  • Beim Verkauf des Fahrzeugs oder bei der Umschreibung auf einen neuen Halter, der nicht mit dem Erben identisch ist, kann der neue Eigentümer die Versicherung kündigen und das Fahrzeug anderweitig versichern.

Endet die Kfz-Versicherung mit dem Tod des Versicherungsnehmers?

So lange ein motorisiertes Fahrzeug angemeldet ist, benötigt der Halter hierfür eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet: Wenn der Eigentümer des Fahrzeugs verstirbt, bleibt auch die Versicherung so lange bestehen, wie das Fahrzeug angemeldet ist.

Nach dem Ableben des Fahrzeughalters geht daher die Versicherung auf diejenigen über, die das Fahrzeug geerbt haben. Dies sind entweder die Erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder diejenigen, die der Verstorbene in seinem Testament als Erbe für das Gefährt eingesetzt hat.

Was muss ich der Kfz-Versicherung mitteilen oder vorlegen?

Mit dem Übergang des Fahrzeugs in das Eigentum des Erben ist dieser verpflichtet, bei einer Weiternutzung die Ummeldung zu veranlassen. Wer dies versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

Für die Kfz-Ummeldung bei der Zulassungsstelle benötigt der neue Halter eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die er bei der Versicherung anfordern muss. Die Vorlage eines Erbscheins oder einer Sterbeurkunde verlangt die Versicherung im Regelfall nicht.

Ändern sich für die Erben die Kosten der Kfz-Versicherung?

Mit dem Übergang des Fahrzeugs auf den Erben können sich die personenbezogenen Konditionen der Kfz-Versicherung ändern. Dazu zählen insbesondere

  • Prämienänderung aufgrund eines anderen Schadenfreiheitsrabattes beim Erben,
  • eine andere Regionalklasse, wenn der neue Halter in einem anderen Landkreis wohnt als der bisherige Besitzer,
  • Beitragsanpassungen aufgrund der jährlichen Fahrleistung und
  • Beitragsanpassungen aufgrund des Personenkreises, der das Fahrzeug nutzt.

Damit kann die Versicherung beispielsweise den Beitrag erhöhen, wenn der Erbe pro Jahr 20.000 statt wie bislang 5.000 Kilometer fahren will und darüber hinaus dessen gerade volljährig gewordenes Kind als Fahranfänger das Fahrzeug noch mitnutzen soll.

Umgekehrt sind auch Prämiensenkungen möglich – etwa dann, wenn der Verstorbene aufgrund eines Schadens im Beitrag hochgestuft worden ist und der Erbe einen höheren Schadenfreiheitsrabatt vorweisen kann.

Übernahme des Schadenfreiheitsrabattes

Enge Verwandte wie Ehepartner, Kinder und Enkel können bis zu zwölf Monate nach dem Tod des Versicherten dessen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen. Allerdings kann der Empfänger nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie seit dem Erwerb des eigenen Führerscheins vergangen sind. Der Antrag auf Übernahme muss beim Versicherer in der Regel schriftlich zusammen mit der Sterbeurkunde eingereicht werden.

Die Übernahme des Schadenfreiheitsrabattes kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Empfänger aufgrund zurückliegender Schadensmeldungen einige Rabattjahre verloren hat.

Können die Erben den Versicherungsanbieter wechseln?

Unter welchen Voraussetzungen der neue Halter des Fahrzeugs die Kfz-Versicherung wechseln kann, hängt davon ab, was mit dem Auto nach der Übernahme im Zuge der Erbschaft geschieht.

Kfz-Versicherung bei Weiterführung des Vertrags durch den Erben

Wer im Zuge einer Erbschaft neuer Eigentümer des Fahrzeugs wird, tritt automatisch in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und muss diesen bis zum nächsten regulären Kündigungstermin weiterführen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht folglich nicht, selbst wenn sich aufgrund der geänderten Personenmerkmale die Versicherung verteuert.

Kfz-Versicherung bei Umschreibung auf einen anderen Erben

Im Zuge der Abwicklung einer Erbschaft einigen sich zuweilen die Erben darauf, das Auto des Verstorbenen an einen anderen Verwandten zu übertragen, weil der Erbe des Fahrzeugs keine Verwendung dafür hat. In diesem Fall erfolgt nach dem Antritt der Erbschaft die Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Eigentümer.

Weil es sich dann um einen Besitzerwechsel außerhalb der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge handelt, gelten nun dieselben Regeln wie bei einem herkömmlichen Halterwechsel. Der neue Halter kann frei entscheiden, ob er die bestehende Versicherung weiterführen oder sich einen neuen Versicherer suchen will.

Beispiel: Nach dem Ableben des Kfz-Eigentümers erbt seine Tochter das Auto. Sie entscheidet sich jedoch dafür, das Fahrzeug gleich an ihren volljährigen Sohn weiterzugeben. Weil dieser nicht der direkte Erbe des Autos ist, muss er die Versicherung auch nicht mit übernehmen.

Kfz-Versicherung beim Fahrzeugverkauf

Wenn sich die Erben dazu entschließen, das Auto zu verkaufen, ist aus Sicht des Käufers die Situation gleich wie bei einem herkömmlichen Fahrzeugkauf: Er hat bei der Versicherung des Fahrzeugs die freie Wahl zwischen den für ihn günstigsten Anbietern und kann mit der Ummeldung den Versicherer wechseln.

Kfz-Versicherung beim Tod des Versicherungsnehmers: Was sollten Erben tun?

Handlungsbedarf ergibt sich für die Erben eines angemeldeten Fahrzeugs vor allem dann, wenn innerhalb des Familienkreises eine Ummeldung vorgesehen ist oder wenn der Erbe das Auto behalten will.

  • Bei der Ummeldung sollte derjenige, der das Auto vom Erben bekommen soll, einen Autoversicherungsvergleich durchführen. Vom günstigsten Anbieter kann er dann die eVB anfordern und nach dem Ummelden den neuen Vertrag abschließen. Die alte Versicherung endet dann automatisch.
  • Bei der Selbstnutzung durch den Erben kann dieser die Police mit einem Monat Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Rechtzeitig vor diesem Termin empfiehlt sich die Durchführung eines Anbietervergleichs, um gegebenenfalls zu einem günstigeren Versicherer wechseln zu können.

Häufig gestellte Fragen

Wird nach einem Todesfall das Fahrzeug vererbt, so übernimmt der Erbende auch die Autoversicherung des Verstorbenen. Die Vertrag muss im Anschluss auf den neuen Fahrzeugeigentümer umgeschrieben werden und der Versicherungsbeitrag wird gemäß der Angaben des neuen Fahrzeughalters neu berechnet.

Ja, die Autoversicherung einer verstorbenen Person wird automatisch an den neuen Fahrzeugeigentümer übergeben. Je nach persönlichen Angaben oder Wohnort kann sich der Beitrag der Versicherungsprämie ändern.

Nein, die Autoversicherung wird nach einem Todesfall an den neuen Fahrzeugbesitzer übertragen.

Die Autoversicherung bleibt nach einem Todesfall weiterhin bestehen - denn die Versicherung wird immer dem Fahrzeug zugeschrieben. Die Kfz-Versicherung gilt nach einem Todesfall daher so lange, wie das Auto angemeldet ist.