Kfz-Versicherung: Wie geht es nach dem Todesfall weiter?
Stand: 14.07.2026
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Wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs verstirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, ob das Fahrzeug in der Familie verbleiben oder verkauft werden soll. Dabei gibt es auch in Bezug auf die Versicherung einige Besonderheiten zu beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet die Kfz-Versicherung nicht automatisch.
- Wenn der Erbe das Fahrzeug übernimmt, kann er bei der Versicherung kein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
- Enge Familienangehörige können den Schadenfreiheitsrabatt des Verstorbenen übernehmen.
- Beim Verkauf des Fahrzeugs oder bei der Umschreibung auf einen neuen Halter, der nicht mit dem Erben identisch ist, kann der neue Eigentümer entscheiden, ob er die bisherige Versicherung behält oder eine neue Kfz-Versicherung abschließt.
Endet die Kfz-Versicherung mit dem Tod des Versicherungsnehmers?
Solange ein motorisiertes Fahrzeug angemeldet ist, benötigt der Halter hierfür eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet: Wenn der Eigentümer des Fahrzeugs verstirbt, bleibt auch die Versicherung so lange bestehen, wie das Fahrzeug angemeldet ist.
Nach dem Ableben des Fahrzeughalters geht daher die Versicherung auf diejenigen über, die das Fahrzeug geerbt haben. Dies sind entweder die Erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder diejenigen, die der Verstorbene in seinem Testament als Erben für das Auto eingesetzt hat.
Vererbtes Fahrzeug darf nicht einfach so weitergefahren werden
Wenn Sie ein Auto von einem verstorbenen Familienmitglied erben oder es von den Erben an Sie weitergegeben wird, müssen Sie es zeitnah ummelden. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen ab Halterwechsel, je nach Zulassungsbehörde ist aber auch ein längerer Zeitraum möglich. Verstreicht die Frist, muss der neue Halter mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Die Daten bei der Zulassungsstelle müssen stets aktuell gehalten werden – das betrifft die Namensänderung bei Heirat, die Adressänderung bei Umzug oder den Halterwechsel im Erbfall.
Übersicht: Handlungsoptionen nach Todesfall
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Situation nach dem Tod des Halters
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Folge für die Versicherung
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Hinweise
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| Erbe behält das Auto | Der Versicherungsvertrag geht automatisch auf den Erben über | Es gibt kein Sonderkündigungsrecht, eine Kündigung ist nur zur Hauptfälligkeit möglich; der Versicherungsbeitrag kann sich ändern (abhängig von Schadenfreiheitsklasse, Regionalklasse, Fahrleistung oder Nutzerkreis) | |
| Schadenfreiheitsrabatt übernehmen | Enge Angehörige (Ehepartner, Kinder oder Enkel) können den SF-Rabatt übernehmen | Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten gestellt werden; es können maximal so viele Jahre übernommen werden, wie die Person im Besitz eines Führerscheins ist | |
| Ummeldung auf anderen Angehörigen (kein direkter Erbe) | Neuer Halter gilt als Käufer | Der bestehende Versicherungsvertrag kann, aber muss nicht übernommen werden | |
| Verkauf des Fahrzeugs | Der Käufer hat freie Versicherungswahl | Der Käufer kann mit neuer eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) den bisherigen Vertrag weiterführen oder eine neue Kfz-Versicherung abschließen |
Was muss ich der Kfz-Versicherung mitteilen oder vorlegen?
Nach dem Tod des Familienmitglieds ist es wichtig, dass die Angehörigen zeitnah alle Versicherer informieren, bei denen aktive Versicherungsverträge bestehen.
Im Falle der Kfz-Versicherung ist es aber in der Regel nicht notwendig, Erbschein oder Sterbeurkunde vorzulegen. Entscheiden Sie sich als Erbe dafür, das Fahrzeug weiterzuführen, müssen Sie allerdings den Versicherungsvertrag auf sich umschreiben lassen – das beinhaltet neben dem Namens- und voraussichtlich auch Adresswechsel ebenfalls Eckdaten des Vertrags wie beispielsweise Fahrerkreis, Fahrleistung oder Stellplatz. Diese können sich mitunter deutlich von den im Vertrag festgehaltenen Daten unterscheiden und sind relevant für die Beitragsberechnung.
Ruheversicherung möglich
Wenn nach einem Todesfall nicht klar ist, was mit dem geerbten Fahrzeug passieren soll, kann der Erbe den Versicherungsvertrag stillgelegen. Damit bleibt in der sogenannten Ruheversicherung zum Beispiel der Teilkaskoschutz bei Diebstahl, Hagel- oder Marderschaden bestehen. Das Auto darf aber während der Stilllegung, die kostenlos möglich ist für maximal 18 Monate, nicht gefahren werden.
Ummeldung bei der Zulassungsstelle
Um das Fahrzeug im Todes- beziehungsweise Erbfall umzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
Die Ummeldung ist bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle vor Ort oder online möglich.
Ändern sich für die Erben die Kosten der Kfz-Versicherung?
Mit dem Übergang des Fahrzeugs auf den Erben können sich die personenbezogenen Konditionen der Kfz-Versicherung ändern. Dazu zählen insbesondere
- Schadenfreiheitsrabatte bei einer abweichenden Schadenfreiheitsklasse des Erben,
- eine Änderung der Regionalklasse, wenn der neue Halter in einem anderen Landkreis wohnt als der bisherige Besitzer,
- Erhöhung oder Verringerung der jährlichen Fahrleistung und
- Änderung des Personenkreises, der das Fahrzeug nutzt.
Damit kann die Versicherung beispielsweise den Beitrag erhöhen, wenn der Erbe pro Jahr 10.000 statt wie bislang 5.000 Kilometer fahren will und darüber hinaus dessen gerade volljährig gewordenes Kind als Fahranfänger das Fahrzeug noch mitnutzen soll.
Umgekehrt sind auch Prämiensenkungen möglich – etwa dann, wenn der Verstorbene aufgrund eines Schadens im Beitrag hochgestuft worden ist und der Erbe einen höheren Schadenfreiheitsrabatt vorweisen kann.
Übernahme des Schadenfreiheitsrabattes
Enge Verwandte wie Ehepartner, Kinder und Enkel können bis zu zwölf Monate nach dem Tod des Versicherten dessen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen. Allerdings kann der Empfänger nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie seit dem Erwerb des eigenen Führerscheins vergangen sind. Der Antrag auf Übernahme muss beim Versicherer in der Regel schriftlich zusammen mit der Sterbeurkunde eingereicht werden.
Die Übernahme des Schadenfreiheitsrabattes kommt vor allem in folgenden Fällen in Betracht:
- Der Empfänger hat zwar den Führerschein, aber bislang kein Auto auf sich angemeldet.
- Der Empfänger hat erst Jahre nach Führerscheinerwerb ein Auto auf sich zugelassen – oder er hat zwischendurch für einige Jahre sein Auto abgeschafft, in denen seine SF-Klasse stagnierte.
- Der Empfänger hat aufgrund zurückliegender Schadensmeldungen einige Rabattjahre verloren.
Können die Erben den Versicherungsanbieter wechseln?
Unter welchen Voraussetzungen der neue Halter des Fahrzeugs die Kfz-Versicherung wechseln kann, hängt davon ab, was mit dem Auto nach der Übernahme im Zuge der Erbschaft geschieht.
Kfz-Versicherung bei Weiterführung des Vertrags durch den Erben
Wer im Zuge einer Erbschaft neuer Eigentümer des Fahrzeugs wird, tritt automatisch in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und muss diesen bis zum nächsten regulären Kündigungstermin weiterführen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht folglich nicht, selbst wenn sich aufgrund der geänderten Personenmerkmale die Versicherung verteuert.
Kfz-Versicherung bei Umschreibung auf einen anderen Erben
Im Zuge der Abwicklung einer Erbschaft einigen sich die Erben manchmal darauf, das Auto des Verstorbenen an einen anderen Verwandten zu übertragen, zum Beispiel weil der Erbe des Fahrzeugs keine Verwendung dafür hat. In diesem Fall erfolgt nach dem Antritt der Erbschaft die Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Eigentümer.
Weil es sich dann um einen Besitzerwechsel außerhalb der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge handelt, gelten nun dieselben Regeln wie bei einem herkömmlichen Halterwechsel. Der neue Halter kann frei entscheiden, ob er die bestehende Versicherung weiterführen oder sich einen neuen Versicherer suchen will.
Beispiel: Nach dem Tod des Kfz-Eigentümers erbt seine Tochter das Auto. Sie entscheidet sich jedoch dafür, das Fahrzeug gleich an ihren volljährigen Sohn weiterzugeben. Weil dieser nicht der direkte Erbe des Autos ist, muss er die Versicherung auch nicht übernehmen.
Kfz-Versicherung beim Fahrzeugverkauf
Wenn sich die Erben dazu entschließen, das Auto zu verkaufen, ist es in der Regel sinnvoll, es abzumelden. Der Käufer entscheidet sich dann bei der Anmeldung für einen für ihn passenden Versicherungsvertrag. Ist das Fahrzeug bei Verkauf noch angemeldet, kann der Käufer die bestehende Kfz-Versicherung übernehmen oder den Versicherer wechseln.
Kfz-Versicherung beim Tod des Versicherungsnehmers: Was sollten Erben tun?
Handlungsbedarf ergibt sich für die Erben eines angemeldeten Fahrzeugs vor allem dann, wenn innerhalb des Familienkreises eine Ummeldung vorgesehen ist oder wenn der Erbe das Auto behalten will.
- Bei der Ummeldung sollte der Nicht-Erbe, der das Auto bekommen soll, einen Autoversicherungsvergleich durchführen. Vom günstigsten Anbieter kann er dann die eVB anfordern und nach dem Ummelden den neuen Vertrag abschließen. Die alte Versicherung endet dann automatisch.
- Bei der Selbstnutzung durch den Erben kann dieser die Police mit einem Monat Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Rechtzeitig vor diesem Termin sollte auch er Kfz-Versicherungstarife vergleichen, um gegebenenfalls zu einem günstigeren Versicherer wechseln zu können.
Häufig gestellte Fragen
Wird nach einem Todesfall das Fahrzeug vererbt, so übernimmt der Erbende auch die Autoversicherung des Verstorbenen. Der Vertrag muss im Anschluss auf den neuen Fahrzeugeigentümer umgeschrieben werden und der Versicherungsbeitrag wird gemäß den Angaben des neuen Fahrzeughalters neu berechnet.
Ja, die Autoversicherung einer verstorbenen Person geht automatisch auf den neuen Fahrzeugeigentümer über. Je nach persönlichen Angaben oder Wohnort kann sich die Versicherungsprämie ändern.
Nein, die Autoversicherung wird nach einem Todesfall auf den neuen Fahrzeugbesitzer übertragen.
Die Autoversicherung bleibt nach einem Todesfall weiterhin bestehen – denn die Versicherung wird immer dem Fahrzeug zugeschrieben. Die Kfz-Versicherung gilt nach einem Todesfall daher so lange, wie das Auto angemeldet ist.