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Kfz-Zulassung online: bequem von Ihrer Couch aus

Inhalt dieser Seite
  1. Auto einfach online anmelden
  2. Corona: Wer kann jetzt noch Autos zulassen?
  3. Die Kfz-Zulassung
  4. Auto online anmelden: So geht es
  5. Auto anmelden: Wann ist es nötig?
  6. Günstige Autoversicherung online abschließen
  7. Benötigter Versicherungsschutz
  8. Kosten der Kfz Zulassung
  9. ... Neuwagen
  10. ... importierte EU-Neuwagen
  11. ... Nicht EU-Neuwagen
  12. ... Gebrauchtwagen
  13. ... gebrauchter EU-Fahrzeuge
  14. ... Nicht EU-Gebrauchtwagen
  15. ... Saisonkennzeichen
  16. Tipp: Wunschkennzeichen

Die Kfz-Zulassung

Ihr Auto jetzt einfach online anmelden

Autobesitzer können in Deutschland ihr Auto auch online an- und abmelden und sich so die Fahrt zur Kfz-Zulassungsstelle sparen.

Rechtsgrundlage für eine Fahrzeugzulassung ist das deutsche Straßenverkehrsgesetz (StVG). Hierin ist festgelegt, dass die Kfz-Zulassung jeweils auf Antrag erfolgt, ein Fahrzeug wird in Deutschland also nicht automatisch für den Straßenverkehr zugelassen. Alternativ kann die Zulassung auch durch einen Bevollmächtigten getätigt werden. Die Zulassung ist für alle Kraftfahrzeuge und auch für Anhänger verpflichtend, mit Ausnahme von Fahrzeugen wie Mofas, Krankenfahrstühlen etc. Diese benötigen nur ein Versicherungskennzeichen als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes.

So geht die online Zulassung Ihres Autos

Wer Zeit sparen möchte oder auf Grund terminlicher Engpässe das Auto nicht bei der Zulassungsbehörde anmelden möchte, hat dank der Online-Zulassung eine Alternative. Dabei werden die notwendigen Daten einfach per Post an den Dienstleister gesendet und bearbeitet. Dabei kann sogar ein Wunschkennzeichen reserviert werden. Somit entfällt die Terminvereinbarung mit der Zulassungsbehörde und innerhalb weniger Minuten ist die Arbeit erledigt.

Wann erhalte ich das Kennzeichen und die Zulassungspapiere?

Ohne weitere Arbeit erhalten Sie ein paar Tage später Ihr Wunschkennzeichen und die Zulassungspapiere. Wird das Wunschkennzeichen besonders schnell benötigt, ist dies dank der Expresszulassung bereits innerhalb von 48 Stunden möglich.

Schnell und unkompliziert zur Kfz-Zulassung: Benötigte Unterlagen

Dazu müssen Sie in der Regel einfach ihr Kennzeichenkürzel sowie einige weitere Daten zum Auto eingeben. Zusätzlich werden einige Unterlagen benötigt. Dazu zählen:

  • Vollmacht zur Zulassung
  • SEPA-Einzugsermächtigung
  • Die Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Der Personalausweis (oder Reisepass inkl. Meldebestätigung) des Halters

Teilweise sind noch weitere Unterlagen nötig:

  • Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I
  • CoC-Papier (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer
  • TÜV-Bescheinigung
  • Altes Kennzeichen

Wann ist die Kfz-Anmeldung notwendig?

Bevor ein Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann, muss es für diesen zugelassen werden. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten hoheitlichen Verwaltungsakt, den die Zulassungsbehörde des Ordnungsamtes ausführt, welche für das Wohngebiet des Fahrzeughalters zuständig ist. Die Zulassung wird auch „Anmelden eines Fahrzeugs“ genannt. Erfolgte eine Außerbetriebsetzung oder Stilllegung des Autos, kann bei der Zulassungsstelle auch eine Wiederzulassung beantragt werden.

Die Kfz Anmeldung ist für verschiedene Arten von Kennzeichen nötig. Dazu zählen auch Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Gerade beim Kurzzeitkennzeichen gab es auf Grund von ansteigendem Missbrauch im Jahr 2015 einige Änderungen bezüglich der Zulassung. Die einzelnen Regularien zur Kfz-Zulassung sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) niedergeschrieben, bis zum 30. April 2007 waren sie ein Bestandteil der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).

Keine Zulassung ohne Versicherungsschutz

Damit die Behörde die Kfz Zulassung vornimmt, müssen Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Die stellt Ihnen bei Vertragsabschluss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) aus, die auf dem Amt mit den anderen Unterlagen vorgelegt wird. Beim Kauf eines Neuwagens erledigt oft das Autohaus die Kfz Zulassung für Sie. Daneben können Sie auch einem entsprechenden Dienstleister eine Vollmacht ausstellen. In diesem Fall kostet Sie die Kfz Zulassung jedoch um die 150 Euro.

Wenn die richtigen Dokumente vollständig sind, eine Autoversicherung vorliegt und sichergestellt ist, dass die Kfz-Steuer ans Finanzamt gezahlt wird, können Sie jedoch ganz einfach selbst aktiv werden.

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Zum Vergleich

Vor der Kfz Anmeldung: So finden Sie die richtige Autoversicherung

Vor der Kfz Zulassung des neuen Fahrzeugs aus rund 200 Anbietern die richtige Versicherung zu finden kann schwierig sein, muss es aber nicht. Natürlich könnte Ihre alte Police einfach umgeschrieben werden. Doch ist der Autokauf eine gute Gelegenheit, den bisherigen Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen. Das empfiehlt sich ebenfalls, wenn die Laufzeit Ihrer aktuellen Police noch nicht beendet ist. Denn eventuell besteht die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts.

Früher blieben die meisten nur aus Bequemlichkeit bei einem Versicherer, da es mühsam war, die Tarife der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Mit einem Online-Versicherungsvergleich ist es heute so leicht wie nie zuvor, den passenden Tarif zu finden. Denn hier werden Ihnen auf einen Klick alle Anbieter und Tarife aufgelistet, sodass die Auswahl nicht schwerfällt und Sie die perfekte Police für Ihre Bedürfnisse finden. Ein Versicherungswechsel kann Ihnen mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen.

Selbst dann, wenn der Fahrzeugtyp derselbe bleibt und lediglich das neuere Modell angeschafft wurde. Erfolgt die Kfz Zulassung in einem anderen Bezirk, ändert sich oft die Regionalklasse und somit der Preis. Auch, wenn Sie im Großen und Ganzen mit Ihrer Versicherung zufrieden sind, aber Details in die Police ergänzt werden sollen, lohnt sich der Kfz-Versicherungsvergleich immer für Sie.

Welche Versicherung wird bei der Kfz Zulassung benötigt?

Um die Kfz Zulassung durchzuführen, wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Die Kaskoversicherung ist freiwillig, aber bei jüngeren Fahrzeugen sehr zu empfehlen.

Die Kfz-Haftpflicht deckt alle Schäden ab, die der Halter des Fahrzeugs zu verantworten hat. Der Gesetzgeber schreibt diese Versicherung vor, damit bei einem Unfall Geschädigte angemessen versorgt und entschädigt werden können. Da solche Entschädigungen vier- bis fünfstellige Beträge erreichen können, müssten Unfallverursacher sonst mit ihrem Privatvermögen haften.

Bestimmte Mindestsummen zur Schadensdeckung sind daher gesetzlich vorgeschrieben:

  • bei Personenschäden 7,5Millionen Euro,
  • bei Sachschäden 1,12 Millionen Euro und
  • bei Vermögensschäden 0,05 Millionen Euro

Trotzdem unterscheiden sich die Prämien der einzelnen Versicherer erheblich.

Die Voll- oder Teilkaskoversicherung hingegen deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Bei einem Neuwagen ist die Vollkaskoversicherung sinnvoll, doch auch, wenn ein gebrauchtes Fahrzeug über einen Kredit finanziert wird. Kommt es zu einem Totalschaden, wird die Versicherung unter Umständen den Kredit ablösen. Da die meisten Schäden durch eine umsichtige Fahrweise vermieden werden können, empfiehlt sich für alle, die einen Gebrauchtwagen kaufen oder viele Jahre unfallfrei unterwegs sind, eine Teilkaskoversicherung. Unabhängig vom gewählten Versicherungsmodell ist die Option der Selbstbeteiligung sinnvoll, denn dadurch wird der Versicherungsbeitrag deutlich niedriger.

Kosten der Kfz Zulassung

Da es sich um einen offiziellen behördlichen Vorgang handelt, entstehen für Sie bei der Zulassung Kosten. Es gibt keine bundesweit einheitliche Preisliste, weshalb die Gebühren variieren können.

  • Anmeldung eines Neuwagens: zwischen 25 und 30 Euro
  • Auto zulassen bei Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirks: etwa 20 Euro
  • Auto zulassen bei Halterwechsel in einem neuen Zulassungsbezirk: zwischen 25 und 30 Euro
  • Kfz mit Wunschkennzeichen: zusätzlich etwa 10 bis 15 Euro
  • Kurzzeitkennzeichen (5 Tage): etwa 10 Euro
  • Oldtimerkennzeichen: etwa 40 Euro
  • Saisonkennzeichen: etwa 30 Euro Umweltplakette: 5 Euro

Auto anmelden für Neuwagen

Es erfolgt keine Kfz Zulassung bei einem Neufahrzeug ohne die Bestätigung über einen ausreichenden Versicherungsschutz. Die Doppelkarte wurde schon 2008 durch die eVB ersetzt. Dabei handelt es sich um die Abkürzung für "elektronische Versicherungsbestätigung". Innerhalb der auf dieser Bestätigung genannten Frist muss die Kfz Zulassung erfolgen. Die Deckungszusage kommt mit einer siebenstelligen Nummer, der sogenannten eVB-Nummer.

Diese Nummer wird bei der Kfz Zulassung von der Behörde überprüft. Zu den für die Kfz Zulassung notwendigen Unterlagen zählt ferner die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Sie müssen hierfür ein SEPA-Mandat ausfüllen. Die Kfz Zulassung kann Ihnen gemäß § 13 Abs. 1 KraftStG verweigert werden, wenn noch Steuerschulden von vorherigen Fahrzeugen bestehen. Früher waren Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief Pflicht für eine Kfz Zulassung. Seit Oktober 2005 wurden die entsprechenden Richtlinien der EU umgesetzt, jetzt spricht die Behörde von Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

Wird ein Neuwagen im Inland erworben, händigt der Händler Ihnen beide Papiere aus. Die Zulassungsstelle ist ebenfalls in der Lage, diese Dokumente auszustellen, benötigt werden Kaufvertrag und Rechnung des Fahrzeugs. Zur Kfz Zulassung eines Neuwagens benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung I und II, falls schon vorhanden
  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung
  • Deckungszusage des Versicherers (eVB-Nummer)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Vereine: Vereinsregisterauszug, Briefkopf des Vereins mit vollständiger Adresse
  • ggf. Vollmacht, wenn ein Dritter die Kfz Zulassung übernimmt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen.

Kfz Zulassung für importierte EU-Neuwagen

Zusätzlich zu den normalen Papieren sind hier einige Besonderheiten zu beachten, wenn Ihr Neuwagen aus dem EU-Ausland stammt. Diese Zusatzpapiere werden verlangt:

  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag und Rechnung belegen, dass es sich bei dem Fahrzeug um das Eigentum des Halters handelt. Zudem ist eine Bestätigung des Herstellers erforderlich, dass der Wagen noch nicht über eine Zulassungsbescheinigung II verfügt. Dies geschieht meist durch den Vermerk "Neuwagen" auf der Rechnung. Das Fahrzeug ist zudem bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Denn hier wird die Fahrzeugidentnummer mit der des Neuwagens verglichen.
  • COC-Dokument: Die COC-Papiere, auch bekannt als EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, gibt an, dass ein Fahrzeug gemäß den Standards der EU geprüft wurde. Anhand dieser Typengenehmigung wird die deutsche Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen. Es ist darauf zu achten, dass dieses Dokument bereits die deutsche Schadstoffklassifizierung trägt. Dabei handelt es sich um eine siebenstellige Nummer, die benötigt wird, um die Kfz-Steuer zu berechnen. Fehlt das COC-Dokument, muss der Wagen beim TÜV vorgeführt werden.
  • Einfuhrumsatzsteuererklärung: Wer selbst ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland nach Deutschland bringt, muss bei der Kfz Zulassung eine Einfuhrumsatzsteuererklärung abgeben.

Viele EU-Neuwagen werden jedoch durch einen Händler importiert. Der lässt das Fahrzeug zu und macht die Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Fiskus geltend. Auf der Rechnung tauchen beim Kauf dann 19 Prozent Umsatzsteuer auf, der Wagen kann dann ganz normal wie ein Inlandsfahrzeug von Ihnen oder über das Autohaus zugelassen werden.

Kfz Anmeldung von Nicht EU-Neuwagen

Im Zeitalter der Globalisierung importieren sich viele Autofans ihr Traummodell gleich aus dem Herstellerland. Auch wer einige Zeit in Übersee gearbeitet hat, möchte oft einen Neuwagen mit nach Deutschland bringen. Neben den Papieren, die für die Kfz Zulassung gewöhnlich benötigt werden, verlangt die Behörde in diesem Fall noch weitere Unterlagen von Ihnen:

  • Die Originalfahrzeugpapiere des Herstellers
  • Hersteller- oder Verkäuferbestätigung, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Neuwagen handelt
  • Originalkaufvertrag als lückenloser Eigentumsnachweis
  • COC-Dokument oder ein technisches Vollgutachten von TÜV oder DEKRA
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes als Nachweis der legalen Einfuhr

Ein Nicht EU-Neuwagen muss zur Kfz Zulassung bei der Behörde vorgeführt werden. Hierbei wird die Fahrzeugidentifikationsnummer mit den Angaben in den Papieren verglichen.

Kfz Zulassung für Gebrauchtwagen

Ein gebrauchtes Fahrzeug, das noch auf den vorhergehenden Besitzer zugelassen ist, benötigt für die Überführungsfahrt zur Zulassungsstelle eine Deckungszusage der Kfz-Versicherung des neuen Halters.

Denn sollte es auf dem Weg zur Kfz Zulassung zu einem Unfall kommen, hat das keine negativen Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt der Person, die den Wagen verkauft hat. Da viele Autos am Wochenende den Besitzer wechseln und eine direkte Kfz Zulassung dann nicht möglich ist, sollten Sie die Ummeldung des Wagens im Kaufvertrag vereinbaren. Als Frist für die Kfz Zulassung haben sich drei Tage bewährt. Der Verkäufer muss eine Kopie des Kaufvertrages umgehend an seine Versicherung gehen, so haftet er auch nicht für Schäden, die während dieser Frist entstehen.

Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet und die Zulassungsstelle nicht weit entfernt, kann der Neubesitzer sich die Papiere geben lassen, die Zulassung vornehmen und vor Ort die neuen Nummernschilder montieren und nach Hause fahren. Wer in Frankfurt wohnt, aber ein Auto in München kauft, kann für die Rückfahrt zum Wohnort bei seiner Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Auch hier sind eine Versicherungsbestätigung sowie der Beleg über eine gültige Hauptuntersuchung notwendig.

Ein Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage gültig. Die Dokumente, die mitzubringen sind, entsprechen denen der Anmeldung bei einem Neuwagen. War ein Fahrzeug bereits abgemeldet, kann es innerhalb von sieben Jahren nach Stilllegung gegen Vorlage einer gültigen Hauptuntersuchung erneut zugelassen werden. Nach sieben Jahren erlischt jedoch die Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung II wird ungültig. In diesem Fall ist ein Vollgutachten von TÜV oder DEKRA zur erneuten Zulassung des Fahrzeugs notwendig.

Kfz Zulassung gebrauchter EU-Fahrzeuge

Um einen Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland zuzulassen, benötigen Sie neben den üblichen Papieren das COC-Dokument. Fehlt diese, können Sie bei TÜV oder DEKRA ein technisches Vollgutachten erstellen lassen. Eine Umsatzsteuererklärung ist nur für Neuwagen erforderlich. Darunter fallen Fahrzeuge, die jünger als sechs Monate und weniger als 6000 Kilometer gefahren sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes ist schon seit 2007 nicht mehr erforderlich.

Kfz Zulassung von Nicht EU-Gebrauchtwagen

Ist ein Fahrzeug noch mit ausländischen Kennzeichen zugelassen, müsse diese zur Zulassungsstelle mitgebracht werden. Ansonsten müssen Sie die Dokumente mitbringen, die erforderlich sind, wenn Sie einen Neuwagen von außerhalb der EU zulassen möchten. Denken Sie daran, dass Sie beim Zoll vorab die Zollsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer entrichten müssen, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Kfz Zulassung vorlegen zu können. Der Zoll beläuft sich auf zehn Prozent, die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent.

Kfz Zulassung mit Saisonkennzeichen

Cabriofahrer können mit einer saisonalen Zulassung viel Geld sparen. Ist das Fahrzeug nicht angemeldet, ruhen auch Steuer und Versicherung. Fahrzeuge, die nur begrenzt zugelassen werden, erhalten spezielle H-Kennzeichen. Am rechten Rand des Nummernschildes ist der Gültigkeitszeitraum angegeben. Den können Sie selbst festlegen, er muss jedoch mindestens zwei und höchstens elf Monate betragen. Für ein Saisonkennzeichen benötigen Sie die üblichen Dokumente. War Ihr Fahrzeug bereits zugelassen, müssen Sie die alten Nummernschilder zur Kfz Zulassung mitbringen.

Wunschkennzeichen erwerben

Bei der Zulassung Ihres Autos dürfen Sie je nach Verfügbarkeit gegen Gebühr ein Wunschkennzeichen erwerben. Allerdings sind Kennzeichen, die an die NS-Zeit erinnern, verboten. In manchen Landkreisen betrifft das auch Einzelbuchstaben, zum Beispiel das L in Dithmarschen. Auf dem amtlichen Kennzeichen würden dann HEIL stehen, was nicht zulässig ist. Auch die Mitnahme des Kennzeichen des vorherigen Fahrzeuges ist gegen Gebühr möglich. Wunschkennzeichen können online reserviert werden, die Gültigkeitsdauer beträgt 30 Tage.