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COC-Papiere: Tipps, Beantragung & Zulassung

COC steht für Certificate of Conformity – auf Deutsch heißt das Übereinstimmungserklärung; manche übersetzen es auch mit Konformitätserklärung. Diese Übereinstimmung besteht zwischen den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums. In dem im alltäglichen Sprachgebrauch auch COC-Papiere genannten Dokument stehen alle Daten, die für die Zulassung wichtig sind. Die Unterlagen sind für den Export von Fahrzeugen ins Ausland und für den Import aus dem Ausland nötig. Ausgestellt werden sie nach Antrag – auch nachträglich.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Seit wann gibt es COC-Papiere?
  3. Wann sind COC-Papiere nötig?
  4. COC-Papiere beantragen
  5. Ist eine Zulassung ohne COC-Papiere möglich?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • COC-Papiere werden nach der Übereinstimmungserklärung der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt. Sie sind der Nachweis dafür, dass das Auto den EU-Normen entspricht.
  • Die COC-Papiere gehören seit 2015 zu Neuwagen dazu, verantwortlich dafür sind die Hersteller der Fahrzeuge. - COC-Papiere lassen sich auch im Nachhinein beim Hersteller beantragen. Dafür ist eine Gebühr fällig.
  • Ältere Fahrzeuge oder Fahrzeuge für den Import in die EU benötigen das Vollgutachten einer Prüfstelle.

Seit wann gibt es COC-Papiere?

Die Dokumente sind erforderlich, seit eine neue Richtlinie der EU in Kraft getreten ist. Seit 2015 sind die Autohersteller verpflichtet, jeden Neuwagen auch mit COC-Papieren auszustatten.

Lassen sich COC-Papiere nachträglich beantragen?

Es ist möglich, COC-Papiere im Nachhinein zu beantragen, wenn sie für das Fahrzeug noch nicht vorliegen sollten. In anderen Fällen ist ein Antrag nicht nötig, weil die Hersteller für die Papiere verantwortlich sind. Eine Voraussetzung für eine nachträgliche Beantragung ist, dass der Wagen eine EU-Typengenehmigung hat. Der Antrag ist an den Hersteller zu richten.

Wann sind COC-Papiere nötig?

  • ein in Deutschland oder in der Europäischen Union erworbenes Fahrzeug innerhalb der EU zugelassen oder innerhalb der EU verkauft werden soll,
  • ein Fahrzeug in die EU importiert und nachträglich zugelassen werden soll.

Ist es geplant, ein in der EU erworbenen Fahrzeugs zuzulassen oder zu verkaufen, lassen sich die COC-Papiere beim Autohersteller beantragen. Im Fall eines importierten Fahrzeugs muss das Vollgutachten einer anerkannten Prüfstelle vorliegen.

COC-Papiere beantragen

Beim Hersteller

Die COC-Papiere sind beim Hersteller erhältlich, wenn das Auto in der EU erworben wurde. Dafür muss eine Zulassungsbescheinigung oder eine EU-Typengenehmigung vorhanden sein. Das Zertifikat lässt sich in einer Niederlassung des Herstellers und bei den meisten Herstellern auch online beantragen. Es sind dafür das Modell und die Fahrgestellnummer anzugeben. Bei der Beantragung ist an den Hersteller eine Gebühr zu entrichten.

Es gibt außerdem andere Dokumente, die einem COC-Papier gleichwertig sind. Das kann ein entsprechendes Vollgutachten vom TÜV oder der DEKRA sowie von einer vergleichbaren Prüfstelle sein.

Mit Gutachten

Die Gebühr der Hersteller kann mitunter recht hoch ausfallen. Wer die COC-Papiere benötigt, sollte deshalb prüfen, ob es nicht günstiger ist, bei einer Prüfstelle ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das Gutachten wird benötigt, wenn ein Fahrzeug älteren Datums oder eines, das aus Asien oder Amerika importiert ist, genutzt werden soll.

Gibt es Fahrzeuge, die keine COC-Papiere erhalten können?

Ist das Fahrzeug für die EU-Typengenehmigung zu alt oder für einen anderen Markt als den europäischen hergestellt worden, kann kein COC-Zertifikat ausgestellt werden. Das kann der Fall sein, wenn das Fahrzeug zum Beispiel für den US-amerikanischen Markt vorgesehen war. Dann ist ein Zertifikat für den EU-Markt nicht erhältlich. Es ist natürlich trotzdem nicht unmöglich, solch ein Fahrzeug in die EU zu importieren.

Ist eine Zulassung ohne COC-Papiere möglich?

Mit einem Vollgutachten von einer Prüfstelle lässt sich bestätigen, dass das Fahrzeug die EU-Vorgaben für die Zulassung erfüllt. Dann lassen sich die Fahrzeuge importieren und innerhalb der EU verkaufen. Übrigens können nicht nur ältere Fahrzeuge oder Fahrzeuge ohne Zulassung für den europäischen Markt per Vollgutachten zur Zulassung gelangen. Auch umgerüstete Fahrzeuge benötigen eine gutachterliche Bestätigung.

Welche Dokumente Sie für eine Zulassung benötigen:

Für die Zulassung eines EU-Neuwagens müssen Sie folgende Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgelegt werden:

  • COC-Papiere
  • Eigentumsnachweis
  • Reisepass oder Personalausweis des Fahrzeughalters
  • Ausländische Fahrzeugpapiere (sofern vorhanden)
  • Elektronische Versicherungsnummer (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (via SEPA-Mandat)

Vergessen Sie zudem nicht, sich bei einer Neuzulassung des Fahrzeugs rechtzeitig um eine absichernde Kfz-Versicherung zu kümmern.

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