Vollmacht für die Kfz-Zulassung
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Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.
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Berechnet anhand von
*Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 05.07.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)
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*Bei Beitragserhöhung besteht in der Kfz-Versicherung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab dem Zugang der neuen Beitragsrechnung.
Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
Wenn Ihnen die Zeit für das An- oder Ummelden Ihres Autos fehlt, können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen. Um die erforderlichen Formalitäten erledigen zu dürfen, benötigt diese eine ausdrückliche Bevollmächtigung von Ihnen. Wir erklären Ihnen, was bei der Vollmacht für die Auto-Zulassung und Kfz-Ummeldung nötig ist.
- Wann ist eine Vollmacht sinnvoll?
- Fahrzeugkauf
- Umzug und Abmeldung
- Formulierung der Vollmacht
- Außerdem nötige Unterlagen
- So läuft die An- und Ummeldung ab
- Häufig gestellte Fragen
Kfz-Versicherungen im Vergleich: So funktioniert es
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Wann ist eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung sinnvoll?
Der Gang zur Zulassungsbehörde ist für viele Verbraucher eine zeitaufwändige Angelegenheit. Erschwerend kommt für Berufstätige hinzu, dass sich die Öffnungszeiten oftmals nur schwer mit der arbeitsfreien Zeit vereinbaren lassen. Doch es gibt eine Lösung für dieses Problem: Wenn Sie selbst keine Zeit für die Anmeldung Ihres Autos haben, können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht zur Kfz-Zulassung ausstellen.
Die Vollmacht beim Fahrzeugkauf
Wenn Sie beim Händler ein Auto kaufen, bietet dieser häufig an, die Formalitäten für die Zulassung zu übernehmen. In diesem Fall erteilen Sie dem Händler eine Vollmacht für die Kfz-Anmeldung, die Sie in der Regel zusammen mit dem Kaufvertrag ausfüllen und unterschreiben.
Erwerben Sie das Auto privat, müssen Sie selbst aktiv werden. Häufig übernehmen Sie beim privaten Gebrauchtwagenkauf ein Fahrzeug, das bei der Übergabe noch auf den vorigen Eigentümer zugelassen ist. Als neuer Eigentümer sind Sie verpflichtet, das Auto ohne schuldhafte Verzögerung umzumelden. Eine exakte Frist schreibt der Gesetzgeber nicht vor, doch länger als eine bis maximal zwei Wochen sollten Sie damit nicht warten. Falls Sie kurzfristig keine Zeit haben, können Sie einem Dritten die erforderliche Vollmacht für die Kfz-Ummeldung ausstellen.
Vollmacht bei Umzug und Abmeldung eines Kfz
Auch bei einem Umzug sind Sie verpflichtet, Ihr Auto zeitnah umzumelden. Auch in diesem Fall können Sie sich per Vollmacht vertreten lassen, um den Behördengang nicht selbst antreten zu müssen.
Ohne Vollmacht ist die Kfz-Abmeldung durch einen Dritten möglich. Um die Abmeldung vorzunehmen, benötigt die Zulassungsstelle lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I und II – früher als „Fahrzeugschein“ und „Fahrzeugbrief“ bezeichnet – sowie die Nummernschilder des Fahrzeugs. Ob Sie selbst oder jemand anderes die Abmeldung in die Wege leitet, ist für die Behörde unerheblich.
Formulierung der Vollmacht für die Zulassungsstelle
Wollen Sie sich durch eine Vollmacht beim Straßenverkehrsamt vertreten lassen, muss für die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde klar erkennbar sein, dass die bevollmächtigte Person in Ihrem Sinne handelt. Die Bevollmächtigung können Sie zwar formlos verfassen, aber sie sollte unmissverständlich erklären, welche Handlung der Bevollmächtigte ausführen soll. Alternativ finden Sie auf der Internetseite des Straßenverkehrsamts eine Muster-Vollmacht zur Fahrzeugzulassung.
Beispiel für die eindeutige Formulierung einer Zulassungsvollmacht:
„Hiermit erteile ich, (Ihr Name, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum), die Vollmacht zur Anmeldung meines Kfz an (Name, Adresse und Geburtsdatum des Bevollmächtigten). Das Fahrzeug VW Golf, Baujahr 2014 mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer (hier die in der Zulassungsbescheinigung vermerkte Identifikationsnummer einfügen) soll auf mich angemeldet werden.“
Achtung!
Die Zulassungsstelle erkennt die Vollmacht nur dann an, wenn sich die Identität des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten eindeutig feststellen lässt. Nennen Sie daher neben den Namen und Adressen stets auch die Geburtsdaten der beteiligten Personen. Diese gewährleisten zusammen mit dem Vor- und Zunamen die eindeutige Identifizierung, wenn als Ausweisdokument ein Reisepass dient. Denn im Gegensatz zum Personalausweis enthält der Pass keine Wohnadresse.
Was Sie neben der Vollmacht für die Kfz-Zulassung brauchen
Für die Kfz-Zulassung ist abgesehen von der Vollmacht auch eine Kopie Ihres Ausweises nötig. Mit ihr können Sie Ihre Identität als Vollmachtgeber bestätigen. Bestenfalls unterschreiben Sie die Kopie noch einmal eigenhändig. Der Bevollmächtige benötigt außerdem seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass, um ihn zur Legitimierung vorlegen zu können. Darüber hinaus benötigt die Zulassungsstelle folgende Unterlagen, welche die Vollmacht zur Kfz-Anmeldung komplettieren:
- Bei Gebrauchtwagen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie einen gültigen Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung.
- Bei Neuwagen die Zulassungsbescheinigung Teil II, da Teil I dann direkt von der Behörde ausgestellt wird.
- Ein vom Vollmachtgeber unterzeichnetes SEPA-Lastschriftmandat, damit der Fiskus die Kfz-Steuer vom Bankkonto abbuchen kann.
- Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie von der Kfz-Versicherung erhalten. Die eVB ist der Beleg dafür, dass eine Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug somit am Straßenverkehr teilnehmen darf.
So läuft die An- und Ummeldung konkret ab
Je nachdem, ob Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen erwerben, läuft die Kfz-Anmeldung oder Kfz-Ummeldung unterschiedlich ab.Generell sind folgende Schritte nötig:
Kfz-Anmeldung eines Neuwagens mit Vollmacht
Haben Sie einen Neuwagen gekauft, können Sie in der Regel den Händlerservice für die Zulassung in Anspruch nehmen. Diese Aufgabe können Sie allerdings auch selbst übernehmen. Folgende Schritte sind nötig, um mit einer Vollmacht ein Auto anzumelden:
- Der Hersteller liefert den von Ihnen bestellten Wagen an den Händler, der das Fahrzeug abholbereit bei sich stehen lässt.
- Sie lassen sich nach der Bezahlung des Kaufpreises die Zulassungsbescheinigung Teil II aushändigen.
- Sie stellen einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung aus und erteilen ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer. Alternativ erteilen Sie dem Händler die Vollmacht für die Zulassung Ihres neuen Kfz.
- Sie entscheiden sich für einen Kfz-Versicherer und lassen sich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) übermitteln.
- Der Bevollmächtigte geht zur Zulassungsbehörde, die sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellt als auch die Nummernschilder anfertigt. Damit ist Ihr Fahrzeug zugelassen.
Kfz-Ummeldung eines Gebrauchtwagens mit Vollmacht
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens handelt es sich häufig um ein Fahrzeug, das noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist. Dadurch gestaltet sich der Ablauf der Ummeldung etwas anders als bei der Zulassung eines Neuwagens:
- Sie übernehmen nach dem Bezahlen des Kaufpreises das Auto, das noch auf den alten Eigentümer zugelassen ist. Bis zum Abschluss einer neuen Versicherungspolice treten Sie auch in den bestehenden Versicherungsvertrag ein. Mit der eVB der noch laufenden Autoversicherung können Sie die Ummeldung veranlassen.
- Achten Sie darauf, dass Sie neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und II auch den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung erhalten haben oder dass zumindest die erfolgreiche und noch gültige Prüfung in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
- Stellen Sie bei Bedarf einer Person Ihres Vertrauens die Vollmacht aus, um das Kfz umzumelden.
- Neben der Vollmacht zur Ummeldung Ihres Kfz sowie den oben genannten Unterlagen geben Sie dem Bevollmächtigten auch die alten Nummernschilder mit auf den Weg zur Zulassungsbehörde. Diese werden dort entwertet und gegen die neuen Kennzeichen eingetauscht.
Wichtig:
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen im abgemeldeten Zustand erwerben, benötigen Sie für die Überführungsfahrt ein Kurzzeitkennzeichen, das maximal fünf Tage lang gültig ist. Zur Ausstellung eines solchen Kennzeichens benötigt die Zulassungsstelle eine eVB. Es ist ebenfalls möglich, jemandem eine Vollmacht zum Erwerb eines Kurzzeitkennzeichens auszustellen.
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Häufig gestellte Fragen
Soll ein Dritter Ihr Auto anmelden oder ummelden, ist eine Vollmacht in schriftlicher Form nötig. Es ist nicht möglich, die Zulassungsstelle lediglich telefonisch darüber zu informieren, dass Sie einer anderen Person die An- oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs gestatten. Die Vollmacht können Sie entweder formlos schreiben oder anhand eines Muster-Formulars ausstellen. Die Zulassungsbehörden bieten solche Muster in der Regel selbst an.
Wollen Sie jemanden damit beauftragen, Ihr Auto abzumelden, ist keine Vollmacht nötig. Hier genügen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs.
Minderjährige Fahrzeughalter benötigen für die Anmeldung eine Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters. Dabei kann es sich um die Erziehungsberechtigten, einen alleinig Sorgeberechtigten oder um einen Vormund handeln. Eine Einwilligungserklärung stellt allerdings keine Vollmacht dar.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr
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