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Ob eine Hausratversicherung einen Diebstahl als einfachen Diebstahl einschätzt, hat in vielen Fällen maßgeblichen Einfluss auf die Frage, ob ein Leistungsfall vorliegt. Die Assekuranzen kommen nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen für Kosten auf.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Einfacher, schwerer und räuberischer Diebstahl
  3. Versicherung zahlt für gewöhnlich nicht
  4. Praxisbeispiele
  5. Den Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine erweitern
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Ratgeber
  8. Hausratversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein einfacher Diebstahl liegt aus Sicht der Versicherung vor, wenn die Diebe kein Hindernis überwinden mussten und die entwendete Sache nicht geschützt war.
  • Während ein schwerer Diebstahl und Raub Versicherungsfälle darstellen, übernehmen Assekuranzen die Kosten im Falle eines einfachen Diebstahls in der Regel nicht – mitunter jedoch Trickdiebstähle.
  • Manchmal lässt sich der Versicherungsschutz mittels zusätzlicher Bausteine um einfache Diebstähle erweitern.

Einfacher, schwerer und räuberischer Diebstahl

Diebstahl ist ein Straftatbestand, der in Paragraph 242 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert wird. Dort heißt es: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Aus Sicht der Versicherung liegt ein klassischer Diebstahl demnach vor, wenn ein versicherter Gegenstand gestohlen wird. Allerdings unterscheiden die Versicherungsunternehmen in diesem Zusammenhang zwischen einfachem und schwerem Diebstahl sowie Raub.

Was ist ein einfacher Diebstahl?

Ein einfacher Diebstahl liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:

  1. Täter müssen kein Hindernis – beispielsweise verschlossene Türen oder Fenster – überwinden, um den versicherten Gegenstand zu entwenden.
  2. Die entsprechende Sache ist nicht geschützt und Dritten somit zugänglich.

Demnach zeichnet sich ein einfacher Diebstahl per Definition dadurch aus, dass der Diebstahl hier ohne jegliche Gewaltanwendung und ohne besondere Anstrengungen erfolgt. In diese Kategorie ordnen die Versicherer oftmals auch Trickdiebstähle ein.

Was ist schwerer Diebstahl?

Bei einem schweren Diebstahl müssen die Täter erst ein Hindernis überwinden, um Habseligkeiten stehlen zu können zu können, also beispielsweise ein Fenster oder eine Tür aufbrechen. Daher wird ein solcher Leistungsfall von Seiten der Versicherungen mitunter auch als Einbruchdiebstahl bezeichnet.

Ein schwerer Diebstahl setzt jedoch nicht zwangsweise einen Sachschaden voraus. Es ist beispielsweise auch denkbar, dass Kriminelle Schlüssel entwenden, um das Hindernis in Form der Tür zu überwinden.

Was ist räuberischer Diebstahl?

Ein Raub beziehungsweise räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl unter Gewaltandrohung oder -anwendung erfolgt. Folglich besteht das wesentliche Merkmal hier darin, dass die Diebe die persönlichen Gegenstände gewaltsam an sich reißen.

Einfacher Diebstahl: Versicherung zahlt für gewöhnlich nicht

Hausratversicherungen decken in den meisten Fällen lediglich Schäden ab, die auf Einbruchdiebstähle und Raub zurückgehen. Im Regelfall kommt die Versicherung sowohl für den Verlust der gestohlenen Gegenstände als auch für eventuelle Folgekosten auf. Dazu gehören beispielsweise Aufräumarbeiten nach einem Einbruch. Ob die Assekuranz die Kosten komplett oder anteilig übernimmt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und hängt zudem auch von der Deckungssumme ab.

Ein einfacher Diebstahl setzt dagegen ein grob fahrlässiges Handeln voraus, welches das Entwenden der entsprechenden Sache überhaupt erst ermöglicht. Da die versicherte Person ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat, ist einfacher Diebstahl in der Hausratversicherung normalerweise kein Bestandteil des Leistungsumfangs.

Trickdiebstähle mitunter als Sonderfall gewertet

Der Mehrheit der Versicherer stuft Trickdiebstähle zwar als einfachen Diebstahl ein. Dennoch gibt es einige Anbieter, bei denen solche Vorfälle zumindest teilweise mitversichert sind oder sich zusätzlich absichern lassen. Wer Opfer eines Trickbetrugs wird, kann also in vielen Fällen mit einer Kostenübernahme rechnen. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die Täterinnen oder Täter ihr Opfer vorsätzlich abgelenkt haben, um Gegenstände zu entwenden.

Praxisbeispiele für einfachen Diebstahl

  • Beispiel 1 – Handydiebstahl am See: Frau Mustermensch fährt an einem sonnigen Tag im Sommer mit Freunden zum nächstgelegenen See. Nachdem sie sich im Wasser abgekühlt hat, stellt sie fest, dass ihr Smartphone weg ist. Da sie ihr Handy unbeaufsichtigt liegenlassen hat, stuft die Versicherung das Entwenden des Geräts als einfachen Diebstahl ein.
  • Beispiel 2 – Diebstahl aufgrund eines unverschlossenen Fensters: Herr Mustermensch möchte nur schnell die Kinder aus der Schule abholen, vergisst dabei jedoch, dass in der Küche noch ein Fenster offensteht. In der Zeit, in der sich niemand im Haus aufhält, steigen Diebe über das Küchenfenster ein und entwenden einen Laptop und ein Tablet.
  • Beispiel 3 – Fahrraddiebstahl durch offene Garagentür: Der Sohn von Familie Mustermensch kommt abends vom Fußballtraining. Er stellt sein Fahrrad in die Garage, vergisst jedoch, die Tür abzuschließen. Am nächsten Tag ist das Mountainbike weg. Die Versicherung wertet den Vorfall als einfachen Diebstahl, da das Fahrrad nicht angeschlossen war und weil die Garagentür hier kein Hindernis darstellte.

Den Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine erweitern

Da der Leistungsumfang je nach gewählter Police sehr unterschiedlich ausfallen kann, sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Hausratversicherung prinzipiell genau mit den vertraglichen Konditionen auseinandersetzen. In der Regel decken die Versicherungstarife den Tatbestand des einfachen Diebstahls nicht ab. Es gibt aber auch vereinzelte Ausnahmen, denn bei mancher Hausratversicherung ist Diebstahl ohne Einbruch mitinbegriffen – für gewöhnlich jedoch nur zuhause.

Darüber hinaus besteht bei einigen Versicherungsanbietern über optionale Zusatzbausteine die Möglichkeit, auch einfachen Diebstahl absichern zu lassen. Mitunter ist es außerdem möglich, den Leistungsumfang mit einer sogenannten Außenversicherung zu erweitern. Ist eine solche vorhanden, gilt der Versicherungsschutz auch abseits der eigenen vier Wände. Manche Tarife beinhalten das Feature aber auch standardmäßig.

Besonderer Hinweis: Auch wenn eine Hausratpolice in der Regel eine Diebstahlversicherung beinhaltet, empfiehlt es sich für Wertgegenstände wie das Smartphone oder Fahrrad mitunter, eine separate Police mit deutlich höherem Leistungsumfang abzuschließen.

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