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Viele Leute haben Angst davor, Opfer eines Trickdiebstahls zu werden – und das nicht unbegründet. Schließlich gehen Diebe und kriminelle Banden immer raffinierter und ausgefeilter vor, um an Bargeld und Wertgegenstände zu gelangen. Für Betroffene stellt sich nach einem solchen Ereignis auch die Frage, ob eine Kostenübernahme durch die Hausratversicherung möglich ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Trickdiebstahl-Definition
  3. Trickdiebstahl in der Versicherung
  4. Vor Trickdiebstahl schützen
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Ratgeber
  7. Hausratversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Trickdiebstahl lenken die Kriminellen ihr Opfer ab, um Wertgegenstände zu entwenden.
  • Die meisten Versicherungen zahlen bei Trickdiebstahl nicht.
  • Mitunter können Versicherte den Leistungsumfang durch zusätzliche Bausteine auf Trickdiebstähle erweitern.

Trickdiebstahl-Definition: Was ist ein Trickdiebstahl?

Bei einem Trickdiebstahl handelt es sich um einen Diebstahl, bei welchem die Täterinnen oder Täter durch eine Täuschung von der Wegnahme ablenken oder diese verschleiern. Das bedeutet, für die betroffene Person ist der Diebstahl als solcher nicht erkennbar. Anders als bei einem Betrug gibt die oder der Geschädigte die Sache nicht freiwillig heraus.

Formen von Trickdiebstahl: Beispiele aus dem Alltag

Beim Trickdiebstahl verwenden Kriminelle unterschiedlichste Strategien, um an ihr Ziel zu gelangen. Oftmals nutzen sie die Hilfsbereitschaft und Gutgläubigkeit ihrer Opfer aus oder geben sich als jemand anderes aus. In vielen Fällen greifen die Täterinnen und Täter auch gezielt aktuelle politische und gesellschaftliche Themen auf, um glaubwürdiger zu erscheinen. Wie Trickdiebe im Detail vorgehen, kann jedoch je nach Region variieren. In Deutschland sind unter anderen die folgenden Methoden bekannt und teilweise auch immer noch verbreitet:

  • Wasserglas-Trick: Die Täterin – beispielsweise eine vermeintlich Schwangere – oder der Täter klopft an der Tür und bittet um ein Glas Wasser. Während das Opfer in die Küche geht, betritt eine Komplizin oder ein Komplize die Wohnung, um Diebstähle zu begehen.
  • Heizungsableser-Trick: Hier geben sich die Trickdiebe als Heizungsableser aus. Für gewöhnlich geben sie ihrem Opfer die Anweisung, an einem oder mehreren Thermostaten zu drehen, währenddessen die Diebe die Wohnung nach Wertgegenständen absuchen.
  • Rohrbruch-Trick: Bei diesem Trickdiebstahl behaupten die Täterinnen beziehungsweise Täter, sie seien Mitarbeitende des Wasserwerks. Das Opfer wird aufgrund eines angeblichen Rohrbruchs gebeten, im Badezimmer das Wasser aufzudrehen. In der Zwischenzeit durchsuchen die Diebe die Wohnung.
  • Zivilfahnder-Trick: Die Trickdiebe treten als Polizisten auf und verschaffen sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zutritt in die Wohnung. Einer der Langfinger gibt vor, auf Toilette zu müssen, geht dann jedoch auf Diebestour.

Nicht immer findet der Trickdiebstahl in der Wohnung statt. Auch in der Öffentlichkeit sind Diebe unterwegs – beispielsweise mit folgenden Tricks:

  • Anrempel-Trick: Die Täterin oder der Täter rempelt das Opfer an, um es zu bestehlen.
  • Antanz-Trick: Die Diebe agieren häufig in Gruppen von zwei oder drei Personen und hüpfen oder tanzen, um sich ihrem – oftmals alkoholisierten – Opfer zu nähern. Diese Strategie findet meist in Vergnügungsviertel und auf Straßenfesten Verwendung.
  • Beschmutzer-Trick: Bei dieser Variante des Trickdiebstahls wird die Jacke des Opfers scheinbar aus Versehen beschmutzt. Beim anschließenden Versuch, den Dreck zu beseitigen, stiehlt die Täterin beziehungsweise der Täter Wertgegenstände aus der Jacke.

Trickdiebstahl in der Versicherung oftmals nicht enthalten

In den meisten Fällen kommen die Versicherungsgesellschaften nur dann für den aus einem Diebstahl resultierenden Schaden auf, wenn es sich um Einbruchdiebstahl oder einen Raub handelt. Trickdiebe werden in der Regel jedoch freiwillig in die Wohnung gelassen.

In manchen Tarifen erstreckt sich der Versicherungsschutz dennoch ebenso auf Trickdiebstahl im Versicherungsort. Es gibt Hausratversicherungen, bei denen Sie auch außerhalb der eigenen vier Wände geschützt sind. Darüber hinaus besteht bei einigen Tarifen die Möglichkeit, den Versicherungsschutz mithilfe von kostenpflichtigen Zusatzbausteinen um Trickdiebstahl zu erweitern.

Besonderer Hinweis: Wer den Trickdiebstahl während der Tat erkennt und Gegenwehr leistet, das Entwenden der Wertgegenstände jedoch nicht verhindern kann, hat Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Hausratversicherung. Aufgrund des Widerstands liegt dann nämlich ein Raub vor, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe im Jahr 2016 urteilte.

Wenn Trickdiebstahl einen Bestandteil des Leistungsumfangs darstellt, kommt die Versicherung bis zur festgelegten Summe für den Schaden und Folgekosten auf. Je nach Tarif müssen Versicherte jedoch mitunter einen Eigenanteil leisten.

Wie kann ich mich vor Trickdiebstahl schützen?

Allgemein lassen sich Trickdiebstähle oftmals durch mehr Vorsicht verhindern. Schutz vor trickreichen Langfingern bieten unter anderem die folgenden Tipps und Warnhinweise:

  • Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung.
  • Mitarbeitende der Energieanbieter stehen niemals plötzlich vor der Tür, um den Zähler abzulesen, sondern kündigen sich stets einige Zeit im Vorhinein an.
  • Schauen Sie immer erst durch den Türspion, bevor Sie die Tür öffnen.
  • Seien Sie in Fußgängerzonen, Menschenmengen und Einkaufzentren besonders aufmerksam.
  • Gehen Sie auf der Straße nicht auf fremde Personen ein, insbesondere nicht in der Nähe von Geldautomaten.
  • Lassen Sie sich stets Dienstausweise zeigen.

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