Überspannungsschäden
Ein Überspannungsschaden ist ein unterschätztes Risiko, das häufig nicht richtig versichert ist. Nicht selten werden Gegenstände im Haushalt durch Überspannungsschäden zerstört. Deswegen ist eine Hausratversicherung zu empfehlen, die Überspannungsschäden einschließt. Ein Überspannungsschaden kann schon durch eine Überlastung im Stromnetz hervorgerufen werden. Die Schäden im Haushalt können enorm sein, Fernseher und zahlreiche andere Elektrogeräte müssen nach einem solchen Schaden ersetzt werden. Doch nicht alle Versicherungen zahlen bei Schäden in Folge von Überspannungsschäden.
- Der Schutz bei Überspannungsschäden in der Hausratversicherung
- Regulierung der Hausratversicherung im Schadensfall
- Leistungen der Hausratversicherung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Studie zeigt, dass mehr als 40 Prozent der Versicherungen Schäden, die durch Überspannungen verursacht werden, nur geringfügig abgedeckt sind.
- Kommt es bei einem Versicherungsnehmer zu einem Schadenfall durch Überspannung, sei es durch Blitzschlag oder andere Ursachen, sollte der Schaden sofort bei der Versicherung gemeldet werden.
Der Schutz bei Überspannungsschäden in der Hausratversicherung
Die Mehrzahl der Versicherungsnehmer geht davon aus, dass ihre Hausratversicherung den Hausrat gut absichert. Jedoch hat eine Studie gezeigt, dass mehr als 40 Prozent der Versicherungen Schäden, die durch Überspannungen verursacht werden, nur geringfügig abdecken.
Überspannungsschäden sind in vielen Hausratversicherungen abgedeckt, jedoch nicht so, wie Versicherungsnehmer es vermuten. Überspannungsschäden kommen sehr häufig durch Blitzeinschläge, Überlastungen im Stromnetz oder durch Brände vor. Zwar ist Blitzschlag grundsätzlich über die Hausratversicherung gedeckt, jedoch zahlt die Assekuranz meist nur für Schäden, die direkt durch den Blitzeinschlag entstehen.
Die in der Folge auftretenden teuren Überspannungsschäden müssen in der Hausratversicherung in der Regel explizit eingeschlossen werden.
Beim Abschluss der Haushaltsversicherung ist darauf zu achten, dass bei einem Schaden, der durch Überspannung hervorgerufen wurde, der Neuanschaffungswert der Geräte von der Versicherungsagentur übernommen wird und nicht der Zweitwert der elektronischen Geräte. Einige Versicherungen bieten diesen Schutz von sich aus an, bei andern muss man für die Überspannungsschäden eine Zusatzversicherung abschließen.
Regulierung der Hausratversicherung im Schadensfall
Kommt es nun bei einem Versicherungsnehmer zu einem Schadenfall durch Überspannung, sei es durch Blitzschlag oder andere Ursachen, sollte der Schaden sofort bei der Versicherung gemeldet werden. Die geschädigten Elektrogeräte sollten für eine eventuelle Prüfung der Versicherung aufbewahrt werden.
Reparaturaufträge sollten von dem Versicherungsnehmer noch nicht erteilt werden, hier gilt es eine Absprache mit der Versicherung zu führen. Versicherungen zahlen grundsätzlich immer den geringsten Betrag. Ist also die Neuanschaffung kostengünstiger als die Reparatur, wird die Versicherung nur die Kosten für die Neuanschaffung bezahlen.
Leistungen der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung übernimmt zahlreiche Schäden, die am Hausrat entstehen können. Sie zahlt beispielsweise bei:
- BrandBlitzschlag
- Explosion
- Implosion
- Absturz eines Luftfahrzeuges
- Leitungswasserschäden
- Frostschäden
- Sturm
- Hagel
- Einbruchsdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
Hinzu kommen die Zusatzleistungen wie:
- Überspannung
- Fahrraddiebstahl
Sollte dem Versicherungsnehmer ein Schaden aus den genannten Gründen entstehen, übernimmt die Versicherung die:
- Aufräumkosten
- Schutzkosten
- Lagerkosten und Transportkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachsungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Nässeschäden
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Bei einer Hausratversicherung ist es besonders wichtig nicht unterversichert zu sein, das gilt auch bei Überspannungsschäden. Eine Statistik zeigte, dass im Jahr 2012 410.000 Blitz- und Überspannungsschäden gemeldet wurden, die meisten davon in Bayern.
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