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Die Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere spielt auf dem Kapitalmarkt eine ähnlich wichtige Rolle wie der DAX bei Aktien. Sie wird für unterschiedliche Marktsegmente ermittelt, weshalb die Bezeichnung "Umlaufrenditen" zutreffender ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Definition der Umlaufrendite
  3. Wie ermittelt die Bundesbank die Umlaufrendite?
  4. Die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen
  5. Umlaufrendite als Referenz
  6. Bedeutung der Umlaufrendite für die Versicherungswirtschaft
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Depots vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umlaufrendite für Bundeswertpapiere gilt als der Wert für die risikoärmsten Anleihen.
  • Die Ermittlung der Umlaufrenditen durch die Bundesbank erfolgt börsentäglich und wird auf der Internetseite der Bundesbank publiziert.
  • Die Umlaufrendite für Anleihen der öffentlichen Hand gilt als Referenzsatz für den Vergleich risikoarmer und risikobehafteter Anlagen.

Die Definition der Umlaufrendite

Die Umlaufrendite spiegelt die durchschnittliche Rendite risikoarmer Anleihen wider. Sie bezieht sich nur auf deutsche Staats- und Kommunalanleihen sowie Anleihen von Emittenten erster Bonität. Berücksichtigt werden nur Anleihen mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren bis zu 30 Jahren und einer Restlaufzeit von mindestens drei Jahren. Keine Berücksichtigung finden Papiere, die auf Fremdwährung lauten. Die Gewichtung der einzelnen Anleihen erfolgt zu dem jeweiligen Kurswert. Dazu kommt, dass die Gewichtung nach einem bestimmten Schlüssel erfolgt, um Verzerrungen durch große Emissionen im Vergleich zu kleineren zu vermeiden.

Aufgrund der engen Auswahl der Papiere, welche zur Ermittlung der Umlaufrendite herangezogen wird, bildet die Umlaufrendite natürlich nicht den gesamten Markt festverzinslicher Wertpapiere ab, sondern nur den risikofreien Anteil.

Wie ermittelt die Bundesbank die Umlaufrendite?

Bei der Umlaufrendite handelt es sich um eine sogenannte Sekundärmarktrendite. Sie stützt sich nur auf Papiere, die sich bereits länger im Umlauf befinden. Im Gegensatz dazu gibt die Primärmarkt- oder Emissionsrendite die Rendite wieder, die Papiere am ersten Tag nach ihrer Emission ausweisen. Das Vorgehen ist das gleiche, der Zinsertrag wird in Relation zum Kurswert gesetzt.

Die Bundesbank stellt die Umlaufrenditen börsentäglich fest. Damit besitzt dieser Faktor eine tagesaktuelle Größe. In der Bundesbankstatistik erfolgt eine Aufteilung in drei Gruppen:

  • Anleihen der öffentlichen Hand
  • Industrieobligationen
  • Bankschuldverschreibungen

Die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen

Die höchste Umlaufrendite wurde im August 1981 mit 11,2 Prozent verzeichnet. Bemerkenswert ist die negative Umlaufrendite der börsennotierten Bundeswertpapiere. Diese entsteht, wenn der Kurswert so weit über 100 Prozent des Nominalwertes liegt, dass er die Nominalverzinsung übersteigt. Liegt der Kurs eines Papiers beispielsweise bei 102 Prozent, der Zinssatz beträgt aber nur 1,5 Prozent, kommt es zu einer negativen Rendite von 0,5 Prozent.

Umlaufrendite als Referenz

Die Umlaufrendite gilt als Referenzzinssatz. Die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand gilt als Vergleichswert für den Credit-Spread und den Sharpe-Quotienten.

Der Credit-Spread gibt die Differenz zwischen einer risikofreien und einer risikobehafteten Anlage wieder und orientiert sich auch an der Laufzeit der Anleihe. Aus dem Credit-Spread ermittelt sich die Risikoprämie, welche der Geldgeber für das erhöhte Risiko erhält.

Der Sharpe-Quotient, besser bekannt als "Sharpe Ratio", ermittelt die Überrendite einer risikobehafteten Anlage gegenüber einer sicheren Anlage in Relation zum Risiko. Hat ein risikobehafteter Fonds 10 Prozent Rendite erwirtschaftet, eine sichere Geldanlage dagegen nur 2 Prozent, ergibt sich eine Überrendite des Fonds von 8 Prozent. Dieser Vorteil muss ins Verhältnis zum Risiko der Anlage (Volatilität) gesetzt werden.

Bedeutung der Umlaufrendite für die Versicherungswirtschaft

Bis zum Juni 2016 kam der Umlaufrendite noch eine besondere Bedeutung zu. Der Höchstrechnungszins der Lebensversicherer durfte gemäß Paragraf 3 Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (DeckRV) nur 85 Prozent der gemittelten monatlichen Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand ausmachen. Seit Juli 2016 sieht die DeckRV einen Zinssatz von 1,25 Prozent vor.

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