Hintergrund zu Gas-Prozessen: Der Paragraf 315 BGB

Lundquist Neubauer
Stand: 15.09.2005
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Hamburg (dpa) - In Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches, auf den sich die Kläger gegen die Gaspreiserhöhungen des Versorgers E.ON Hanse berufen, geht es im juristischen Sinne um Preis und Leistung. Der Fachausdruck, um dem sich dabei alles dreht, ist "Billigkeit". Dabei geht es um einen angemessenen, fairen Preis. Der Versorger darf seine Gewinne nicht willkürlich heraufsetzen, aber Erhöhungen seiner Einkaufspreise an die Kunden weitergeben. Die Kläger wollen nun feststellen lassen, ob die von E.ON-Hanse mit ihrer Monopolstellung im Norden festgesetzten Preise angemessen sind. Der Gesetzestext dazu ist wie folgt formuliert:
§ 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei:
- Soll die Leistung durch einen der Vertragschliessenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
- Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
- Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was eine Kilowattstunde (kWh) bei einem Gasversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Gasverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Gasverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Gas.
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Erdgas für private Verbraucher wird meistens in einem Gastarif abgerechnet, der aus einem festen Grundpreis pro Monat und aus einem Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) besteht. Zusammengerechnet kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ungefähr 8 bis 12 Cent. Es gibt jedoch große Unterschiede je nach Region und Gasversorger. Daher sollten private Verbraucher regelmäßig die Gaspreise vergleichen und einen möglichst günstigen Gastarif mit empfehlenswerten Bedingungen wählen.
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