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Wenn eine Wurzelbehandlung nicht den gewünschten Behandlungserfolg bringt, stellt eine Wurzelspitzenresektion (WSR) häufig das letzte Mittel dar, um einen von einer Entzündung betroffenen Zahn zu retten. Bei der Wurzelspitzenresektion handelt es sich um einen standardisierten Eingriff, der auf die Erhaltung des natürlichen Zahns abzielt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Wurzelspitzenresektion?
  3. Wann ist der Eingriff notwendig?
  4. Ablauf und Dauer
  5. Heilungsdauer
  6. Risiken
  7. Alternativen zur Wurzelspitzenresektion
  8. Was zahlt die Kasse?
  9. Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Zahnzusatzversicherung - Vergleich der Zahnversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Wurzelspitzenresektion folgt in vielen Fällen auf eine erfolglose Behandlung des Zahnwurzelkanals.
  • Im Zuge des Eingriffs entfernt der behandelnde Arzt zwei bis drei Millimeter der Wurzelspitze und darüber hinaus auch das entzündete Gewebe.
  • Der Eingriff dauert üblicherweise 15 bis 45 Minuten.
  • Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten meist nur, wenn Front- oder Seitenzähne betroffen sind.

Was ist eine Wurzelspitzenresektion?

Bei einer Wurzelspitzenresektion beziehungsweise einer Zahnwurzelspitzenresektion entfernt der Arzt die Spitze einer Zahnwurzel, um den Zahn von einer Infektion zu befreien. Zusätzlich trägt er auch das entzündete Gewebe ab. Das Verfahren ermöglicht es, einen von Karies oder anderen Infektionen betroffenen Zahn zu erhalten, auch wenn sich bereits eine Entzündung im Wurzelspitzenbereich gebildet hat. Viele Menschen bezeichnen den Eingriff fälschlicherweise als Wurzelresektion. Anders als bei einer Wurzelspitzenresektion entfernt der Arzt bei einer Wurzelresektion jedoch die komplette Zahnwurzel.

Wann ist eine Wurzelspitzenresektion notwendig?

Im Normalfall führt der Zahnarzt eine Wurzelkanalbehandlung durch, um eine Entzündung im Zahnwurzelbereich zu beseitigen. Im Fachbereich der Endodontie (Lehre vom Zahninneren) stellt diese Therapieform die gängigste Art der Behandlung dar. Ist diese nicht erfolgreich, ist eine WSR häufig die letzte Möglichkeit, um den Zahn zu erhalten.

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen dieses standardisierte Verfahren zum Erfolg führen kann, doch es gibt eine wichtige Grundvoraussetzung für die Operation: Der entzündete Zahn muss erhaltungswürdig sein, also sich im Anschluss an die Operation mit einer Füllung oder Krone versorgen lassen. Da der operative Eingriff bei einer Wurzelspitzenresektion jedoch auch den Kieferknochen betrifft und der Heilungsprozess vergleichsweise langwierig ist, kommt sie meist nur zum Einsatz, wenn andere Behandlungsarten keinen Erfolg mehr bringen können oder zu riskant sind. Eine Wurzelspitzenresektion ist meist nur sinnvoll, wenn mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen zutrifft:

  • Der Wurzelkanal ist stark gekrümmt oder verschlossen.
  • Eine vorhandene Entzündung bessert sich trotz einer vorangegangenen Wurzelkanalbehandlung nicht.
  • Der betroffene Wurzelkanal verfügt über Seitenkanäle, die der behandelnde Arzt nicht mit Instrumenten erreichen kann.
  • Bei einer Wurzelbehandlung bestünde das Risiko einer Perforation im Bereich der Wurzelspitze.
  • Es besteht der Verdacht, dass im entzündeten Bereich eine Wurzelfraktur, eine Zyste oder ein Tumor vorliegt.
  • Ein abgebrochenes Wurzelkanalinstrument steckt fest.

Ablauf und Dauer einer Wurzelspitzenresektion

Im Vorfeld der Behandlung röntgt der Arzt das Gebiss des Betroffenen, um sich ein Bild von der Ausgangssituation zu machen. Vor der Operation erhält der Patient für gewöhnlich eine lokale Betäubung – eine Vollnarkose erhalten nur die wenigsten Patienten.

Der Arzt beginnt damit, das Zahnfleisch sowie die darunterliegende Knochenhaut zu durchtrennen. Als nächstes trägt er den Knochen mit einer speziellen Fräse oder einem Laser soweit ab, bis er die Wurzelspitze und das entzündete Gewebe sehen kann. Nun kürzt der Zahnarzt die Spitze der Wurzel um zwei bis drei Millimeter und entfernt außerdem das entzündete Gewebe. Nach der Desinfektion des Wurzelkanals verschließt er diesen mit einer speziellen Füllung, um den Zahn zu versiegeln und das erneute Eindringen von Bakterien zu verhindern. In einem letzten Schritt klappt der Arzt das Zahnfleisch wieder zurück und vernäht die Wunde.

Im Normalfall dauert der Eingriff 15 bis 30 Minuten. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass die Resektion bis zu 45 Minuten in Anspruch nimmt. Im direkten Anschluss an die Operation fertigt der Zahnarzt ein Röntgenbild an, mit dessen Hilfe sich überprüfen lässt, ob die Wurzelspitzenresektion erfolgreich verlief.

Heilungsdauer nach einer Wurzelspitzenresektion

Bis die Betäubung abklingt, sollte der Patient keine Speisen und Getränke zu sich nehmen und außerdem kein Fahrzeug lenken. Darüber hinaus dürfen Patienten nach der Operation für mindestens 24 Stunden nicht rauchen und keinen Kaffee oder schwarzen Tee trinken. Regelmäßige Kühlung (etwa durch spezielle Gel-Pads) mildert nicht nur Schmerzen ab, sondern ist gleichzeitig auch das beste präventive Mittel gegen Schwellungen. Darüber hinaus unterstützt auch eine gute Mund- und Zahnhygiene den Heilungsverlauf. Die Nähte entfernt der Arzt nach einer bis anderthalb Wochen. Nach drei bis sechs Monaten fertig der Dentist dann erneut eine Röntgenaufnahme an, um den Heilungsverlauf und eine eventuelle Rückbildung des Knochens überprüfen zu können.

Risiken einer Wurzelspitzenresektion

Verglichen mit einer Wurzelbehandlung stellt eine Wurzelspitzenresektion eine wesentlich aufwändigere Operation dar. Durchaus übliche Begleiterscheinungen sind Schmerzen und Blutungen – zudem kann es zu Schwellungen oder gar Wundinfektionen kommen. Darüber hinaus bestehen noch folgende Risiken:

  • Schädigung benachbarter Zähne
  • Trotz Operation zurückbleibende Entzündungsherde
  • Verlust des entzündeten Zahns
  • Schädigung von Nerven, Muskeln oder Knochen im Kieferbereich
  • Eröffnung der Kieferhöhle

Alternativen zur Wurzelspitzenresektion

Lässt es der Befund zu, ist eine Wurzelkanalrevision (eine erneute Wurzelkanalbehandlung) die erfolgversprechendste Alternative zur Wurzelspitzenresektion. Sie führt immerhin in 60 bis 80 Prozent der Fälle zum gewünschten Behandlungserfolg. Diese Therapieform zieht der behandelnde Arzt für gewöhnlich in Betracht, wenn die Wurzelfüllung dem Röntgenbild nach zu schließen den Wurzelkanal nicht komplett dicht verschließt. Dann ist es oft sinnvoll, nach einer bereits erfolgten Wurzelbehandlung eine weitere durchzuführen. Dazu entfernt er die alte Füllung, desinfiziert den entsprechenden Bereich ausführlich und füllt ihn danach wieder auf.

Die einzige weitere Alternative stellt das Ziehen des erkrankten Zahns dar. Zu dieser Möglichkeit greift der Arzt jedoch nur, wenn der Erhalt des Zahns nicht mehr möglich ist. Nach der Extraktion lässt sich der Entzündungsherd dann komplett entfernen. Allerdings entsteht durch das Ziehen des Zahns auch immer eine unschöne Lücke, die sich meist nur durch ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese schließen lässt.

Zahlt die Krankenkasse bei einer Wurzelspitzenresektion?

Die meisten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten des Eingriffs lediglich für Zähne im Front- und Seitenbereich. Es gibt jedoch noch weitere Fälle, in denen die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt – beispielsweise in den folgenden:

  • Ein entzündeter Backenzahn befindet sich in einer vollständig erhaltenen Zahnreihe, die keine Lücken aufweist.
  • Das Ende einer Zahnreihe wäre durch den Verlust des Zahns lediglich einseitig verkürzt.
  • Es existiert bereits ein Zahnersatz, welcher dank der Operation bestehen bleiben kann.

Erfolgt keine Kostenübernahme, müssen Betroffene entweder die Behandlung selbst bezahlen oder den Zahn entfernen lassen. Wie hoch die Kosten für den Eingriff sind, hängt vom Aufwand ab, der von Fall zu Fall stark variiert.

Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung

Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich vor den Kosten einer Wurzelspitzenresektion schützen. Je nach Anbieter und gewähltem Tarif übernimmt die Assekuranz bis zu 100 Prozent der Aufwendungen, die die Krankenkasse nicht zahlt. Auch Zusatzoptionen bei der WSR, wie der Einsatz eines Lasers, eines OP-Mikroskops oder eine Vollnarkose übernehmen manche Zahnzusatzversicherungen. Darüber hinaus umfasst ein derartiger Versicherungsschutz meist auch weitere Leistungen, wie eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie.

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