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Zahnzusatzversicherungen können der Rettungsanker für gesetzlich Krankenversicherte sein. Der seit einigen Jahren geltende Festzuschuss ist gerade bei größeren Maßnahmen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Zahnersatz wurde zum Luxus und die privaten Versicherer machen diesen Luxus möglich.

Zahnzusatzversicherungen mit bis zu 100 Prozent Erstattung bieten einen optimierten Schutz. In den ersten Jahren kommt bei diesen Tarifen oft zu einer Summenbegrenzung, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfällt. Vergleichen Sie günstige Zahntarife bei VERIVOX und sichern Sie sich individuell nach Ihren Bedürfnissen ab.

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. 100% Erstattung bei Zahnersatz
  3. Zahnstaffel auch bei 100-Prozenttarifen
  4. Darauf sollten Sie vor Vertragsabschluss achten
  5. Fehlende Zähne mitversichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Tarife ermöglichen eine Erstattung der Restkosten bei Zahnersatz von bis zu 100 Prozent.
  • Die Tarife leisten für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Zahnersatz.
  • Laufende oder angeratene Zahnbehandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wie erreichen Sie eine Erstattung von 100 Prozent bei Zahnersatz?

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt einen prozentualen Anteil der Kosten, die nach Vorleistung der Krankenkasse verbleiben. Je nach Tarif können dies 50 Prozent sein, 70, 80 oder seit Kurzem eben auch 100 Prozent.

Berechnungsbeispiel

Angenommen, ein Patient möchte ein Implantat. Die Kosten belaufen sich auf 3.000 Euro. Der Festkostenzuschuss der Krankenkasse beträgt 363 Euro. Der Patient muss ohne zusätzliche Absicherung 2.637 Euro selbst tragen. Lautet der Erstattungssatz seiner Zusatzversicherung „80 Prozent der Restkosten nach Vorleistung der Krankenkasse“, übernimmt der Versicherer 2.109,60 Euro. Der Patient muss dann noch 527,40 Euro tragen.

Alternativ findet sich noch vereinzelt der Passus „80 Prozent der Kosten nach Vorleistung der Ersatzkasse, jedoch nicht mehr als 100 Prozent der Gesamtkosten.“ Bleiben wir bei unserem Berechnungsbeispiel, übernimmt die Zahnzusatzversicherung 2.400 Euro. Zusammen mit den 363 Euro der Krankenkasse verbleibt ein Rest von 237 Euro für den Versicherungsnehmer.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung jedoch 100 Prozent der Restkosten, profitiert der Versicherungsnehmer von der vollständigen Kostenübernahme durch die Krankenkasse und durch den privaten Versicherer.

Zahnstaffel auch bei 100-Prozenttarifen

Üblicherweise nutzen die privaten Krankenversicherer eine Zahnstaffel. Diese beschränkt die Leistungen für Zahnersatz in den ersten Jahren auf jährliche Maximalleistungen.

Die folgende Tabelle zeigt drei mögliche Beispiele für eine Zahnstaffel:

Gesellschaft A
Gesellschaft B
Gesellschaft C
1. Jahr 600 Euro 1.250 Euro 1.500 Euro
2. Jahr 1.200 Euro 2.500 Euro 3.000 Euro
3. Jahr 1.800 Euro 3.750 Euro 4.500 Euro
4. Jahr unbegrenzt 5.000 Euro 6.000 Euro
5. Jahr unbegrenzt unbegrenzt 7.500 Euro
6. Jahr unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Wer bei Gesellschaft A im ersten Jahr keinen Zahnersatz in Anspruch nimmt, hat im zweiten Jahr einen Anspruch auf 1.200 Euro Erstattung. Allerdings sind bei Gesellschaft A die Leistungen, ausgehend von 600 Euro im ersten Jahr, eher schwach. Gesellschaft C startet zwar mit 1.500 Euro, ermöglicht aber erst ab dem sechsten Jahr eine unbegrenzte Erstattung. Gesellschaft B bietet mit ihrer Kalkulation das attraktivste Modell.

Darauf sollten Sie vor Vertragsabschluss achten

Grundsätzlich übernehmen Zahnzusatzversicherungen nicht nur die Kosten für Zahnersatz, sondern auch für Zahnbehandlung. Zunächst einmal kommt auch ein 100-Prozenttarif nicht für Leistungen auf, die aus einer laufenden Zahnbehandlung resultieren. Eine der wichtigsten Antragsfragen lautet, ob Zahnbehandlungen angeraten oder laufend sind. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz.

Bei der Tarifgestaltung finden sich zwei Optionen. Entweder bietet der Versicherer nur ein fest geschnürtes Paket an. Oder der Versicherungsnehmer kann sich seinen Zahnzusatztarif durch Bausteine zusammenstellen.

Wer sich für einen festen Tarif entscheidet, sollte auf die Einschlüsse achten. Es ist beispielsweise die Frage, ob, und wenn ja, wie hoch Erstattungen für

  • Veneers (Verblendschalen)
  • Zahnaufhellung (Bleaching)
  • Narkoseleistungen (Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose)

ausfallen. Neben diesen Punkten kann auch die Erstattung für Prophylaxebehandlungen eine Rolle spielen. Dazu zählt unter anderem die professionelle Zahnreinigung. Diese gilt als eine der Grundlagen für gesunde Zähne, wird aber von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht erstattet. Die Bandbreite bei den privaten Versicherern reicht von einmal im Jahr 50 Euro Zuschuss bis zu einer Kostenübernahme von zweimal jährlich 70 Euro.

Fehlende Zähne bei einem 100-Prozenttarif mitversichern

Die Vorgehensweise bei bereits fehlenden Zähnen variiert von Versicherer zu Versicherer. Grundsätzlich können auch fehlende Zähne und damit ein möglicher Zahnersatz in der Zukunft versichert werden. Manche Gesellschaften erheben bereits ab dem zweiten fehlenden Zahn einen Risikozuschlag, andere erst ab dem vierten. Die Risikozuschläge bewegen sich zwischen fünf und zehn Euro je Zahn, der über die Freigrenze hinausgeht.

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Informieren Sie sich zur Kostenübernahme von Implantate in der Zahnzusatzversicherung.

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