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Das Bonusheft für Zahnarztbesuche wurde 1989 eingeführt. Für regelmäßige Zahnarztbesuche erhalten Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen Stempel in das Bonusheft, mit denen sie ihre Zuzahlungen zu Zahnersatz verringern können. Mindestens einmal im Jahr sollte jeder Erwachsene zum Zahnarzt gehen, um eine Kontrolluntersuchung durchführen zu lassen. Wer diese Vorsorgemaßnahme regelmäßig wahrnimmt, wird mit Kostenersparnis belohnt. Das Bonusheft bietet jedoch nicht nur die Möglichkeit, Geld zu sparen; es erinnert den Versicherten auch an die regelmäßigen Zahnarztbesuche. So kann der Arzt Zahnkrankheiten frühzeitig entdecken und beheben. Dank der Vorsorge lassen sich größere Eingriffe oftmals vermeiden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist das Bonusheft?
  3. Wer benötigt ein Bonusheft?
  4. Wann gibt es einen Bonus?
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Zahnzusatzversicherung - Vergleich der Zahnversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich Krankenversicherte sollten sich jährlich einen Zahnarztbesuch im Bonusheft bescheinigen lassen.
  • Das Bonusheft erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt.
  • Wer mindestens fünf Jahre hintereinander mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt war, muss für Zahnersatz weniger selbst zahlen.
  • Das Bonusheft können bereits Kinder (ab 6 Jahren) und Jugendliche führen.
  • Ab 2022 soll das Bonusheft digitalisiert werden.

Was ist das Bonusheft?

Das Bonusheft ist etwas größer als ein Personalausweis und bei jedem Zahnarzt erhältlich. In diesem Heft können Versicherte sich für die jährliche Kontrolluntersuchung einen Stempel von ihrem Zahnarzt eintragen lassen. Auch wer keine Beschwerden hat, sollte seine Zähne wenigstens einmal pro Jahr untersuchen lassen. Wichtig zu wissen: Für eine professionelle Zahnreinigung gibt es keinen Stempel, sondern nur für eine zahnärztliche Untersuchung.

Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren benötigen zwei Mal im Jahr einen Stempel – und zwar sowohl für Kontrolluntersuchungen als auch für die sogenannte Individualprophylaxe. Die Individualprophylaxe beinhaltet verschiedene Untersuchungen. Dazu gehört unter anderem die Entfernung von Zahnbelag, eine Zahnschmelzhärtung sowie ein Aufklärungsgespräch zur Vermeidung von Kariesbildung.

Wer benötigt ein Bonusheft?

Ob Sie ein Bonusheft führen sollten, hängt davon ab, wo und wie Sie krankenversichert sind:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Ein Bonusheft ist zwar keine Pflicht, für die meisten gesetzlich Versicherten jedoch Standard. Schließlich lässt sich auf diese Weise ohne Zusatzkosten oder großen Aufwand Geld sparen. Wer noch unter 18 Jahre alt ist, erhält in sein Bonusheft sogar zwei Stempel pro Jahr.
  • Private Krankenversicherung: Mitglieder einer privaten Krankenkasse benötigten kein Bonusheft. Ihre Krankenversicherung gewährt ihnen dafür keine Vorteile. Private Krankenkassen zahlen in der Regel mehr, und zwar für alle Arten von Zahnbehandlungen. Allerdings gibt es bei den Tarifen durchaus Unterschiede.
  • Private Zahnzusatzversicherung: Wer eine Zahnzusatzversicherung mit umfangreichem Leistungspaket abgeschlossen hat, die vielleicht sogar bis zu 100 Prozent der Kosten bei Zahnersatz übernimmt, benötigt nicht unbedingt ein Bonusheft. Doch oftmals lässt sich mit einem lückenlos geführten Bonusheft auch bei einer Zahnzusatzversicherung noch etwas sparen: Wenn ein Bonusheft vorhanden ist, erhöhen einige Versicherer ihren Anteil an den Kosten.

Wann gibt es einen Bonus?

Grundsätzlich sind mit dem Bonusheft zwei Stufen erreichbar.

  • Wer für fünf Jahre durchgehend Stempel vorweisen kann, bekommt 70 Prozent Festzuschuss für einen Zahnersatz.
  • Wer sogar für die vergangenen zehn Jahren lückenlos Stempel nachweisen kann, erhält einen Gesamtzuschuss von 75 Prozent.

Die lückenlose Stempelreihe muss dabei dem Jahr der anstehenden Behandlung unmittelbar vorangehen. Wurde zwischen zehn lückenlos gestempelten Jahren und dem Jahr der Behandlung ein Eintrag ausgelassen, verfällt der Bonus.

Neue Ausnahmeregelung: ein Jahr fehlt

Die Krankenkassen können hier allerdings eine Ausnahme machen. Kann der Versicherte eine einjährige Lücke nachvollziehbar erkären, können ihm die Kassen dennoch den Bonus gewähren. Dies liegt jedoch allein im Ermessen der Krankenversicherung. Wer von der Bonusregelung nicht profitieren kann, erhält immerhin noch 60 Prozent Zuschuss.

Als weitere Bedingung für einen höheren Kostenzuschuss gilt außerdem, dass der Zustand des Gebisses eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt. Wird die Mundhygiene vernachlässigt und ist dies an den Zähnen erkennbar, kann die Versicherung den Bonus trotz vorhandener Stempel verwehren.

Für welche Behandlungen gibt es Boni?

Das Bonusheft spielt nur bei Zahnersatz eine Rolle. Für andere Behandlungen gewährt die Krankenversicherung keinen höheren Zuschuss. Als Zahnersatz zählen Brücken, Prothesen sowie Kronen.

Es fehlt ein Stempel oder Bonusheft ging verloren?

Sehr ärgerlich ist es, wenn ein einziger Stempel in einem ansonsten lückenlosen zehnjährigen Zeitraum fehlt. In diesem Fall ist es sinnvoll, bei seinem Zahnarzt nachzufragen: Eventuell hat die Untersuchung im fraglichen Jahr doch stattgefunden und der Patient hat nur vergessen, sein Bonusheft stempeln zu lassen. Dann kann der Eintrag problemlos nachgeholt werden, schließlich sind in der Patientenakte alle Termine und Behandlungen festgehalten. Sogar wenn das Bonusheft verlorengegangen ist, können die Untersuchungen nachträglich bescheinigt werden. Wer in den letzten Jahren öfter den Zahnarzt gewechselt hat, muss dafür jedoch mehrere Praxen aufsuchen.

Bonusheft nicht gleich Bonusprogramm

Das Bonusheft beim Zahnarzt darf nicht mit dem Bonusprogramm der jeweiligen Krankenversicherung gleichgesetzt werden. So können bei verschiedenen Bonusprogrammen etwa durch professionelle Zahnreinigungen beim Zahnarzt Prämien gesichert werden. Im Bonusheft werden regelmäßige Zahnarztbesuche vermerkt, um Zuzahlungen beim Zahnersatz zu verringern.

Zahnzusatzversicherung - Vergleich der Zahnversicherungen

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